Die wichtigsten Coronaregeln im Herbst

Es geht mit großen Schritten auf den Herbst zu. Die Coronazahlen sind derzeit noch moderat, eine Steigerung aufgrund der Witterung wird sich aber wohl nicht vermeiden lassen. Nach der langen Pandemiezeit wissen viele Urlauber nicht, auf welche Regeln sie sich jetzt für den kommenden Herbsturlaub einstellen müssen. Hier ein kurzer Überblick.

FFP2-Maskenpflicht soll im Flugzeug entfallen

Obwohl die Zahlen der Coronaerkrankungen im Herbst saisonal bedingt vermutlich steigen werden, ist eine Fortführung der FFP2-Maskenpflicht zumindest für den Flugverkehr nicht geplant. Der Bundestag beschloss gerade erst, dass ab dem 1. Oktober die Maskenpflicht in Flugzeugen komplett wegfallen soll. Für viele Reisende ist es eine Erleichterung, aber eine Portion Sorge schwingt dennoch mit. Die Fluggesellschaften sind allerdings sehr froh über diese Entscheidung. Schließlich haben es europäischen Nachbarn schon länger vorgemacht und Urlauber ohne FFP2-Maske in den Urlaub geschickt.

Diese Regeln gelten in Fernzügen

Die Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs soll weiterhin bestehen bleiben. Auch wenn sich viele vermutlich fragen, wo denn genau der Unterschied zur Infektionsgefahr in Flugzeugen liegt. Alle Personen ab einem Alter von 14 Jahren sind hier zum Tragen einer FFP-Maske verpflichtet, für Kinder von 6 bis 11 Jahren reicht ein einfacher medizinischer Mund-Nasenschutz aus.

Wie geht es weiter?

Ab Oktober soll die Maskenpflicht von den einzelnen Bundesländern selbst geregelt werden, abhängig von der jeweiligen Infektionslage. Das betrifft nicht nur den Nah- und Zugfernverkehr, sondern auch der Besuch von Geschäften, Veranstaltungen und der Gastronomie. Ausnahmen von der Maskenpflicht soll es für Personen geben, die einen gültigen Negativtest vorweisen können. In Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie bei Arztbesuchen soll die FFP2-Maskenpflicht weiterhin bestehen bleiben.
Die Corona-Maßnahmen sollen ab dem 1. Oktober greifen und bis zum 7. April nächsten Jahres gelten. Die Möglichkeit der Wiedereinführung einer allgemeinen Maskenpflicht bleibt allerdings weiterhin bestehen. Das heißt: Sollten die Zahlen wieder stark ansteigen, kann diese von der Bundesregierung auch ohne Zustimmung des Bundesrats schnell durchgesetzt werden.

Die passende Reiseversicherung für den Urlaub

Trotz möglicher Maskenpflicht auf der Anreise kann es im Urlaub immer zu Krankheiten kommen. Neben einer akuten Virusinfektion, die sich auch durch das Tragen einer Maske nicht völlig ausschließen lässt, sind Unfälle, Knochenbrüche, Magen-Darm-Infekte und andere Erkrankungen im Urlaub möglich und machen oft eine medizinische Behandlung vor Ort erforderlich. Gut, wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung oder Reiseabbruchversicherung bei Reisen innerhalb Deutschlands abgeschlossen wurde.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten im Ausland sowie den eventuell nötigen Rücktransport. Die Reiseabbruchversicherung erstattet Reisenden zusätzlich die Kosten, die für den Rücktransport und die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Ohne Versicherung ist der Urlaub dagegen futsch und die Kosten für eine vorzeitige Rückreise und nicht genutzte Hotelübernachtungen sind ebenfalls verloren. Mit einer gut passenden Reiseversicherung lässt sich zumindest der finanzielle Schaden begrenzen.

Wer in Deutschland reist, braucht keine Extra-Krankenversicherung. Hier greift die klassische Krankenversicherung, entweder gesetzlich oder privat, um die Kosten für die medizinische Behandlung erstattet zu bekommen. Auch in manchen europäischen Ländern wird die Krankenkassenkarte anerkannt. Hier erstattet die eigene Krankenkasse alle Kosten meist zügig, sobald alle Rechnungen vorliegen.