Chaos beim Check-in, stundenlanges Warten vor den Sicherheitskontrollen und unzählige Flugstreichungen: Die Sommerferien beginnen für viele Urlauber mit jeder Menge Unannehmlichkeiten. Was Urlauber, die mit Lufthansa oder Eurowings in den Urlaub starten wollen, jetzt beachten müssen, zeigen wir hier.
Über 2.000 Flüge sind von Streichungen betroffen
Die Sommerferien sind die Hauptreisezeit für viele deutsche Urlauber. In diesem Jahr starten die Ferien für viele jedoch anders als erwartet: Personalnot an den Flughäfen und bei vielen Airlines sorgen für Chaos und hindert an einem reibungslosen Start in den Urlaub.
Vom Personalmangel betroffen sind auch die deutschen Fluggesellschaften Eurowings und Lufthansa. Bereits im Juni und Juli mussten sie zahlreiche Flüge streichen. Grund dafür war der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern rund um die Flugabfertigung.
Auch im August wird sich an der Personalnot nichts ändern. Aus diesem Grund sollen auch im kommenden Monat mehrere tausend Flüge gestrichen werden. Allein bei der Lufthansa sollen rund 2.200 Flüge ab München und Frankfurt von Streichungen betroffen sein. Annulliert werden vornehmlich Flüge, die Ziele innerhalb Deutschlands oder Europas haben.
Urlauber sollen Flugstatus regelmäßig überprüfen
Wer eine Flugreise gebucht hat, sollte vor dem Aufbrechen zum Flughafen regelmäßig prüfen, ob der Flieger wie vorgesehen startet. Das schont die Nerven und spart Zeit und Stress. Eine Überprüfung des Flugstatus ist dabei über die Webseiten von Lufthansa und Eurowings möglich. Um einen Status-Check durchzuführen, kann entweder die Flugstrecke oder die Flugnummer in ein Suchfeld eingegeben werden.
Sollte der Check ergeben, dass der Flug verspätet startet, sollten sich Reisende dennoch pünktlich zum Flughafen, Check-in und zum Gate begeben. Ohnehin sind die Wartezeiten an den Flughäfen derzeit länger – pünktliches Erscheinen lohnt sich daher dennoch.
Sollte der Check ergeben, dass der Flug gestrichen wurde und entsprechend nicht wie geplant startet, können Reisende die Rückerstattung des bereits gezahlten Flugpreises von ihrer Airline verlangen.
Was, wenn Urlauber spontan stornieren müssen?
Können Urlauber einen gebuchten Flug spontan – etwa aufgrund von Krankheit oder aus familiären Gründen – nicht antreten, können sie den Flug stornieren. Falls kein entsprechender Tarif gebucht wurde, wird der Flugpreis in diesen Fällen jedoch nicht zurückerstattet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Urlauber eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben.