Vulkanausbruch Island: Wichtige Infos für Reisende

Lange hat sich Island auf den befürchteten Vulkanausbruch vorbereitet. Nachdem das naturreiche Land in den vergangenen Wochen von mehreren Erdbeben heimgesucht wurde, ist der Vulkan Fagradalsfjall in der Nacht zum 19. Dezember ausgebrochen. Was das genau für Touristen bedeutet, fasst dieser Artikel zusammen.

Bei dem Vulkanausbruch auf der isländischen Halbinsel Reykjanes entstand ein vier Kilometer langer Lavaspalt. (Quelle: Foto von Björn Austmar Þórsson)

Island war auf Vulkanausbruch vorbereitet

Die Insel Island im Nordatlantik unweit von Grönland ist durch Vulkane entstanden, die vor etwa 20 Millionen Jahren im Atlantik Lava spuckten. Die extremen vulkanischen Ausbrüche formten sozusagen das Fundament Islands. In dem Land am Polarkreis sind Vulkanausbrüche keine Seltenheit. Immerhin sind in dem nordeuropäischen Land noch schätzungsweise 30 Vulkane aktiv. Zuletzt gab es Eruptionen durch den Fagradalsfjall im Sommer 2021. Noch nicht einmal ein Jahr später spuckte derselbe Vulkan vier Wochen lang Lava.

Heute ist die Vulkaninsel von Feuerbergen, Gletschern und Fjorden gezeichnet. Aus diesem Grund wird Island auch der Beiname als das „Land aus Feier und Eis“ oder das „Land der Kontraste“ zuteil. Das dünnbesiedelte Land, in dem es tatsächlich mehr Schafe als Menschen gibt, ist mit seiner abwechslungsreichen Landschaft ein Eldorado für Naturliebhaber. Nicht nur Vulkane und Gletscher bestimmen das Landschaftsbild Islands, sondern auch heiße Quellen und Geysire, wie etwa das Butterfass „Strokkur“ – einer der schönsten Geysire Islands, der alle paar Minuten Wasserfontänen von etwa 30 Metern aufsteigen lässt. Darüber hinaus laden die vielen heißen Quellen der nordischen Insel zum Baden ein, so auch das Thermalgebiet von Landmanalaugar, dessen Quellen sich in einem Bach befinden.

Wegen der Lage Islands zwischen der europäischen und amerikanischen Erdplatte, deren Graben sich jährlich um etwa zwei Zentimeter verbreitet, kommt es in Island immer wieder zu Erdbeben. Auch seit Oktober zittert der Boden Islands wieder. So gab es auf der Insel in den letzten zwei Monaten Tausende von Erdbeben. Mit dem Ausbruch des Vulkans Fagradalsfjall, der sich auf der Halbinsel Reykjanes befindet, haben die Behörden und Einwohner des Landes also schon gerechnet. So hatten lokale Behörden eine Evakuierung von Dorfbewohnern eingeleitet. Das beliebte Geothermalbad „Blaue Lagune“ wurde bereits mehrfach geschlossen.

Diese Gebiete sind betroffen

Der Vulkan Fagradalsfjall im Südwesten Islands ist am 19. Dezember 2023 ausgebrochen. Die Eruption umfasst die Region rund um den Ort Grindavik auf der Halbinsel Reykjanes. Von Islands Hauptstadt Reykjavik liegt der Vulkanausbruch rund 40 Kilometer entfernt. Der Lavaspalt erreichte innerhalb nur weniger Stunden eine Länge von etwa vier Kilometern. Große Feuerfontänen schossen in den Himmel.

Nach Aussage von Wetterexperten habe die Intensität der Eruption inzwischen deutlich nachgelassen. Wie lange der Vulkanausbruch noch andauern wird, könne man allerdings noch nicht vorhersagen. Es sei, laut des Meteorologischen Amtes, sowohl ein schnelles Ende als auch eine Intensivierung der vulkanischen Aktivitäten möglich.

Urlaub in Island nur teilweise eingeschränkt

Da bei dem Ausbruch des Vulkans Fagradalsfjall keine größere Aschewolke ausgestoßen wurde, ist der Flugverkehr am internationalen Flughafen Keflavik im Normalbetrieb. Auch die Hauptverbindungsstraße zwischen dem Airport und der Hauptstadt Reykjavik ist frei.

Reisen nach Island sind also möglich. Dennoch müssen sich Reisende an bestimmte Sicherheitshinweise halten. So wird dringend geraten, sich vom betroffenen Gebiet rund um den Vulkan fernzuhalten, da dort austretende Gase giftig sein könnten. Die Region um Grindavik wurde durch die Behörden gesperrt. Damit bleibt auch die Stadt selbst für Touristen tabu, auch, wenn die evakuierten Bewohner tagsüber ihre Häuser bereits wieder betreten dürfen. Ebenso ließen hiesige Behörden verlauten, dass in Reykjavik die Gefahr einer Luftverschmutzung bestehe.

Außergewöhnliche Umstände: kein Recht auf Ausgleichszahlungen

Im Allgemeinen gilt: Wird ein Flug wegen der Folgen eines Vulkanausbruchs gestrichen, haben Sie als Passagier das Recht, den gesamten Ticketpreis von der jeweiligen Fluggesellschaft erstattet zu bekommen. Alternativ bieten die Airlines eine kostenfreie Umbuchung des Fluges an. Eine Ausgleichszahlung steht Reisenden bei außergewöhnlichen Umständen, wie Erdbeben oder Vulkanausbrüchen, allerdings nicht zu.

Doch was ist, wenn Sie Ihren Urlaub aus anderen Gründen abbrechen müssen? Eine Reiseabbruchversicherung greift nicht nur bei Naturkatastrophen, sondern auch bei einer Vielzahl anderer unvorhergesehener Ereignisse, wie etwa Krankheit, Unfällen oder Tod naher Angehöriger. Diese Reiseversicherung kommt für alle mit dem Reiseabbruch zusammenhängenden Mehrkosten auf. So deckt die Reiseabbruchversicherung beispielsweise auch nicht genutzte Reiseleistungen und Notrückflüge mit ab. Diese Versicherung empfiehlt sich vor allem für kostspielige Reisen, wie etwa Fern- oder Luxusreisen.

Aber auch für Langzeit- oder Aktivurlauber ist der Schutz durch eine Reiseabbruchversicherung ratsam. Bei Tauchurlauben oder Trekkingtouren ist die Unfallgefahr erhöht, sodass Sie sich ebenso bei diesen Reisearten absichern sollten. Nicht zuletzt empfiehlt sich dieser essenzielle Reiseschutz für Senioren und Best Ager mit möglichen gesundheitlichen Problemen.

Bestmöglich geschützt mit der passenden Reiseversicherung

Nicht immer muss die Reise im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung gleich abgebrochen werden. Werden Sie auf Reisen unerwartet krank, benötigen Sie schnellstmöglich eine gute medizinische Versorgung vor Ort. Die Kosten für medizinische Behandlungen können im Ausland allerdings sehr hoch ausfallen. Vor allem Japan, Kanada und die USA reihen sich zu den Hochkostenländern in diesem Bereich. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung müssen Sie sich über etwaige Arztkosten keine Gedanken mehr machen, denn diese bedeutende Reiseversicherung kommt für alle Mehrkosten auf, die nicht durch die heimische Krankenversicherung abgedeckt werden.

Sie planen eine Reise zu einem exotischen und abgelegenen Ort? Als Abenteurer möchten Sie ein weniger entwickeltes Gebiet bereisen? Dann sollten Sie über den Abschluss einer Soforthilfe-Versicherung nachdenken. Diese Reisezusatzversicherung bietet im Falle eines Notfalls besonders schnelle und effiziente Hilfe. So leistet die Soforthilfe-Versicherung unter anderem finanzielle Vorschüsse für Krankenhausbesuche, medizinische Behandlungen und Rechtsanwälte. Auch kommt dieser Reiseschutz für Such- und Rettungsmaßnahmen und den Verlust von Zahlungsmitteln auf. Wichtig: Nicht immer ist der Abschluss einer Soforthilfe-Versicherung nötig. Oftmals sind diese Leistungen durch die eigene Krankenversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder im Reiseschutzbrief abgedeckt.