Skiurlaub in Deutschland und Österreich – Diese Regeln gelten

Skiurlaub mit Maske

In den Alpen ist Skifahren in diesem Winter prinzipiell wieder möglich. Allerdings gelten in Deutschland und Österreich spezielle Corona-Regeln rund um Pisten und Lifte.  

Skiurlaub mit Maske
Quelle: shutterstock.com

Strenge Corona-Regeln in den Alpen

Nachdem die Skisaison 2020/2021 aufgrund der Corona-Pandemie quasi ausgefallen war, ist die Freude unter Liftbetreibern und Ski-Fans in diesem Jahr groß: Prinzipiell sind Skiferien sowohl in Deutschland als auch in Österreich wieder möglich. Allerdings können sich Skiurlauber nicht darauf freuen, ihre Wintersportferien „wie vor Corona“ zu verbringen. Schließlich gelten aufgrund des anhaltenden Pandemiegeschehens auch rund um Pisten und Lifte strenge Corona-Regeln.

Diese Regeln gelten für Skiurlauber in Deutschland

In Deutschland gelten rund um Pisten und Lifte unterschiedliche Corona-Regeln. Woran sich Urlauber halten müssen, ist davon abhängig, in welchem Bundesland sie ihren Skiurlaub verbringen:

  • Wer seinen Skiurlaub in Bayern verbringt, muss geimpft oder genesen sein, um am Ski- oder Snowboardvergnügen teilnehmen zu dürfen. Um Skilifte nutzen zu können, muss ein 2G-Nachweis vorgelegt werden.

Außerdem müssen Erwachsene an Liftanlagen eine FFP2-Maske tragen und Abstandsregeln einhalten. Lediglich Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren dürfen eine medizinische statt eine FFP2-Maske tragen.

  • In Baden-Württemberg gilt in Skigebieten – in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen – die 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regelung. Aktuell kommt die 2G-Plus-Regelung zur Anwendung.
  • In Nordrhein-Westfalen gilt imSkigebiet Winterberg aktuell die 2G-Regelung.
  • In Thüringen gilt rund um die Pisten 3G.

Skiurlaub in Österreich: 2G auf der Piste

2020 sollen sich im österreichischen Ischgl rund 11.000 Menschen mit dem Coronavirus angesteckt haben. Damit sich das nicht wiederholt, ist Skifahren in dieser Saison nur für Geimpfte und Genesene möglich. Das bedeutet: Rund um Skilifte und Pisten gilt die 2G-Regel für Personen ab 12 Jahren sowie eine FFP2-Maskenpflicht.

Ferner müssen Ski-Touristen seit dem 20. Dezember 2021 strengere Regeln bei der Einreise nach Österreich beachten. Seither gilt rund um die Einreise in die Alpenrepublik nämlich die 2G-Plus-Regelung. Einreisen darf daher nur, wer geimpft oder genesen ist und außerdem einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vor- oder eine Boosterimpfung nachweisen kann.

Skiurlaub im Ausland: Zusätzliche Sicherheit durch Reiseversicherungsschutz

Wer seinen Skiurlaub im Ausland verbringt, muss sich nicht lediglich an strenge Corona-Regeln halten. Vielmehr ist der Wintersporturlaub im Ausland auch mit einem gewissen finanziellen Risiko verbunden. Das bedeutet: Ereignet sich beim Skifahren im Ausland ein Unfall oder erkrankt der Urlauber, werden nicht alle Kosten, die für medizinische Behandlungen im Ausland oder für den Rücktransport nach Deutschland anfallen, von der deutschen Krankenversicherung übernommen. Gerade in einer Zeit, in der Auslandsreisen ohnehin mit Extra-Risiken verbunden sind, erscheint der Abschluss einer Reisekranken– und/oder Reiseunfallversicherung, die für Zusatzkosten durch Krankheit oder Unfall aufkommt, daher sinnvoll.