Reisegepäck – Diese Bestimmungen müssen Urlauber beachten

Handgepäck Flugzeug

Steht der Urlaub kurz bevor und beginnt das große Kofferpacken, artet das für viele potenzielle Urlauber in Stress aus. Schließlich gilt es, ein böses Erwachen am Gepäckschalter und hohe Nachzahlungen für Übergepäck zu vermeiden. Damit das jedoch tatsächlich klappt, müssen Urlauber die Gepäckbestimmungen ihrer Airline genau kennen.

Handgepäck Flugzeug
Reisegepäckversicherungen greifen in der Regel auch dann, wenn das Gepäck verspätet eintrifft. Quelle: shutterstock.com

Diese Regelungen gelten für Aufgabegepäck

Aufgabegepäck ist eine praktische Sache: Einmal gepackt muss es nur noch am Schalter abgegeben werden und reist im Frachtraum des Flugzeugs mit seinem Eigentümer an den Urlaubsort. Bei vielen Fluggesellschaften ist zumindest ein Aufgabegepäckstück im Flugpreis inbegriffen. Bei Airlines wie Eurowings, Ryanair oder EasyJet muss es kostenpflichtig hinzugebucht werden.

Unabhängig davon, ob das Aufgabegepäck im Flugpreis inbegriffen ist oder kostenpflichtig hinzugebucht wurde, darf es eine bestimmte Gewichtsgrenze nicht überschreiten. Regelmäßig dürfen Koffer und Inhalt gemeinsam nicht mehr als 23 Kilogramm wiegen. Bei manchen Airlines können außerdem Beschränkungen bezüglich der Gepäckmaße gelten.

Entspricht das eigene Aufgabegepäck nicht den vorgegebenen Voraussetzungen, werden Zusatzgebühren fällig. Außerdem kann es passieren, dass das Gepäck aufgrund abweichender Maße oder eines zu hohen Gewichts eventuell gar nicht transportiert werden kann.

Sondergepäck ist meist anmeldepflichtig

Auch sperriges Sondergepäck wie eine Golfausrüstung, ein Surfbrett oder eine Angelausrüstung können bei den meisten Fluggesellschaften mit in den Urlaub genommen werden. In den meisten Fällen muss das Sondergepäck aber bereits bei der Flugbuchung angemeldet werden. Das sperrige Gepäck einfach mit zum Check-in-Schalter zu bringen ist hingegen keine vielversprechende Idee. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Airline den Transport verweigert.

Auch für Handgepäck gelten Regelungen

Bei den allermeisten Airlines unterliegt Handgepäck strengen Reglementierungen. Meist darf das in die Kabine mitgenommene Gepäck höchstens 6 bis 8 Kilogramm wiegen und eine vorgegebene Größe nicht überschreiten. Gängig sind dabei Maximalmaße von 56 × 45 × 25 Zentimeter. Ist das Handgepäck zu groß oder zu schwer, muss es als (kostenpflichtiges) Aufgabegepäck transportiert werden.

Sinnvoll packen und versichern

Während das Handgepäck mit seinem Besitzer in der Flugkabine reist, werden Sonder- und Aufgabegepäck im Frachtraum verstaut. Dabei kann es zum einen gelegentlich vorkommen, dass Gepäckstücke beschädigt werden. Zum anderen ist aber auch denkbar, dass Koffer oder Taschen nicht im selben Flieger mitreisen und verloren gehen oder verspätet ankommen.

Aus diesem Grund sollten Urlauber darauf achten, wichtige Gegenstände wie Smartphone, Bargeld, Laptop, Medikamente, teure Schmuckstücke und wichtige Dokumente immer im Handgepäck mit sich zu führen. Zum anderen sollten diejenigen, die wertvollere Gegenstände als Hand- oder Sondergepäck transportieren lassen, eine Reisegepäckversicherung abschließen.

Geht das eingecheckte Gepäck verloren oder wird es zerstört, ersetzen diese Versicherungen regelmäßig den Zeitwert des abhandengekommenen oder zerstörten Gepäcks. Für andere dringend benötigte Gegenstände wie Kleidung und Körperpflegeartikel übernimmt die Versicherung die Ersatzbeschaffungskosten – das gilt meist auch dann, wenn das Gepäck nur verspätet ankommt. Außerdem werden Leihgebühren sowie Reparatur- oder Ersatzkosten für zerstörte oder abhandengekommene Sportgeräte ebenfalls übernommen. Selbst dann, wenn der Gepäcktransport einmal schiefgeht, lässt sich der Urlaub so dennoch genießen.