Im Urlaub mit Corona infiziert: Wer kommt für Zusatzkosten auf?

Corona Flughafen

Alle Flugreisenden, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, müssen bereits vor dem Abflug ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Doch was passiert, wenn der Test nach einem Auslandsurlaub positiv ist und wer kommt für entstehende Kosten auf?

Corona Flughafen
Unabhängig vom Herkunftsort, müssen Einreisende nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen können. Quelle: shutterstock.com

Ist der Corona-Test positiv, ist eine Rückreise nach Deutschland nicht möglich

Bisher galt: Allein Urlauber, die aus Risikogebiet zurückkehren, müssen bei ihrer Rückreise nach Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Mittlerweile hat sich diese Regelung jedoch geändert. Aktuell müssen alle Auslandsurlauber bereits bei Abreise am Urlaubsort einen negativen Corona-Test vorlegen. Ohne den Nachweis ist eine Rückreise mit dem Flugzeug nach Deutschland nicht möglich.

Viele Urlauber fragen sich darum, was passiert, wenn der Corona-Test am Urlaubsort positiv ausfällt. Schließlich muss die Rückreise nach Deutschland dann ausfallen und eine Quarantäne vor Ort wird erforderlich. Selbstverständlich entstehen hierdurch – sowohl für Flugänderungen als auch für die Quarantäneunterbringung – erhebliche Kosten.

Die Art der Reise entscheidet über die Kostenübernahme

Wer vor seiner Rückreise aus dem Urlaub positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss am Urlaubsort in Quarantäne, eventuell vor Ort medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und sein Rückflugdatum ändern. Wer die Kosten für Quarantäne und geänderten Rückflug trägt, hängt teilweise von der Reiseart ab:

  • Pauschalurlaubern, die sich aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses am Urlaubsort in Quarantäne begeben müssen, fallen üblicherweise für Quarantäneunterbringung und den geänderten Rückflug keine Zusatzkosten an. Während die Quarantänekosten in der Regel vom Staat (Urlaubsland) getragen werden, kommt der Reiseveranstalter für die Kosten des alternativen Rückflugs auf.
  • Individualreisende müssen ebenfalls meist nicht für Quarantänekosten im Urlaubsland aufkommen. Die Kosten für die Änderung ihres Rückflugs müssen sie hingegen in voller Höhe selber tragen.

Für notwendige medizinische Behandlungen im Urlaubsland kommen Reiseveranstalter regelmäßig nicht auf. Diese Kosten müssen von Pauschal- und Individualreisenden meist erst einmal selbst übernommen werden. Befindet sich das Urlaubsland innerhalb der EU, werden Behandlungskosten von der deutschen Krankenversicherung oft (teil-)erstattet.

Eine Auslandskrankenversicherung ist für Pauschal- und Individualreisende wichtig

Tritt eine Corona-Infektion auf, ist gerade eine Auslandskrankenversicherung im Falle medizinischer Behandlungen am Urlaubsort sowie dann, wenn ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich wird, besonders wichtig. Schließlich kann beides hohe Kosten verursachen. Besonders wichtig ist es für Pauschal- sowie Individualreisende darum, bereits vor Reiseantritt eine passende Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Pandemiefolgen abdeckt.

Die Krankenversicherung für Auslandreisen springt dann ein, wenn während eines Auslandsurlaubs eine Corona-Infektion auftritt oder der Verdacht auf eine solche besteht. Tritt dieser Fall ein, müssen sich Urlauber, die vor Ort ärztlich behandelt werden müssen, zumindest keine Sorgen um die Kostenübernahme für die Behandlung machen. Außerdem kommen viele Versicherer – im schlimmsten Falle – auch für die Kosten eines Krankenrücktransports nach Deutschland auf.