Zahlreiche beliebte Urlaubsländer in Südeuropa, darunter Italien, Spanien und Griechenland, leiden derzeit unter extrem hohen Temperaturen. Auch Waldbrände wüten in vielen Regionen. Einige Sommerurlauber stellen sich damit die Frage, ob sie ihren Urlaub, aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände, kostenlos stornieren können. Der folgende Artikel liefert die wichtigsten Informationen.
Temperaturen überschreiten die 40-Grad-Marke
Ob Griechenland, Italien, Spanien oder die Türkei: Alle dieser beliebten Urlaubsländer eint derzeit eine Hitzewelle, welche das Thermometer auf über 40 Grad klettern lässt. In vielen Regionen, wie etwa auf der griechischen Insel Rhodos und in Kroatien, halten Waldbrände die Feuerwehr in Schach – und es ist noch kein Ende in Sicht. Auch in den nächsten Wochen soll eine lebensbedrohliche Hitzewelle über einige Urlaubsländer schwappen. An einen entspannten Urlaub ist für viele Reisende bei diesen Aussichten aktuell nicht zu denken. Die Fragen, ob diese Umstände das Recht einer Reisestornierung einräumen, häufen sich. Was sagt das Reiserecht und wie äußern sich Experten zu dieser Thematik? Wir klären auf.
Kostenloses Stornorecht meist nur bei unkalkulierbaren Ereignissen
Rechtsanwalt Paul Degott sagt, dass Hitze allein kein Grund für einen kostenlosen Reiserücktritt sei. Eine Mängelgewährleistung gilt erst dann, wenn der Betroffene dem Reiseveranstalter einen Fehler nachweisen kann, welcher einen Reiseantritt unzumutbar macht, ergänzt der Reiserechtler.
Im Reiserecht sind kostenlose Stornierungen meist nur bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie etwa einer Naturkatastrophe, zulässig. Hitzewellen sind allerdings in Südeuropa nichts Außergewöhnliches, denn Temperaturen jenseits von 40 Grad werden hier bereits seit mehreren Jahren gemessen. Ein Anspruch auf eine Erstattung der Reise besteht also allein wegen der Wetterverhältnisse in der Regel nicht. Wer seine Pauschalreise dennoch stornieren möchte, muss für die anfallenden Stornogebühren selbst aufkommen.
Diese Ausnahmen fallen in den Gewährleistungsbereich
Treten wegen der Hitze während des Urlaubs Einschränkungen auf, wie etwa eine nicht funktionierende Klimaanlage im Hotelzimmer oder ein leerer Hotelpool, haben Reisende das Recht auf Gewährleistungsansprüche. Pauschalurlauber können in solchen Fällen eine Reisepreisminderung durchsetzen. Dann wird empfohlen, unmittelbar eine Mängelanzeige bei der Reiseleitung einzureichen. Wer nämlich eine Dienstleistung beim Reiseveranstalter gebucht hat, die nicht eingehalten wird, kann Ansprüche geltend machen.
Hitzewelle am Urlaubsort: Reiseversicherungen greifen nur in bestimmten Fällen
Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, hat im Falle einer Hitzewelle meist auch dann keinen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Diese Reiseversicherung tritt nämlich im Wesentlichen bei Unfällen oder Erkrankungen, die vor Reiseantritt eintreten, in Kraft. Anders sieht es aus, wenn jemand plötzlich eine schwere Erkrankung bekommt und die Hitze wegen dieser nicht verträgt. In solchen Fällen kommen Reiseversicherungen meist für die entstandenen Kosten auf.
Wird der Urlauber allerdings erst während seiner Reise krank und kann diese deshalb nicht fortführen, nützt eine Reiserücktrittsversicherung nicht mehr viel. Dann ist der rechtzeitige Abschluss einer Reiseabbruchversicherung sinnvoll. Diese Versicherung bewahrt den Reisenden vor den hohen Kosten, die durch einen Reiseabbruch entstehen können. Im Falle eines plötzlichen Unfalls oder einer unerwarteten Krankheit am Urlaubsort springt diese Reiseversicherung ein und erstattet die anfallenden Kosten, die durch eine vorzeitige Beendigung der Reise anfallen.