Am Vormittag des 13. Juli 2023 blockierten Klimaaktivisten die Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf. Die Folge waren zahlreiche ausgefallene Flüge und eine komplette Lahmlegung des Flugverkehrs von mehreren Stunden. Was Reisende jetzt wissen müssen, wird hier zusammengefasst.
Protestierende gefährdeten Flugsicherheit
In den frühen Vormittagsstunden des 13. Juli kam es zu Ausschreitungen durch Klimaaktivisten an den großen Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg. Die bittere Folge war, dass zahlreiche Flieger weder starten noch landen konnten. Am Hamburger Airport, wo an jenem Tag viele Reisende in ihren Sommerurlaub starten wollten, trafen die Klimaaktivisten in den frühen Morgenstunden mit Fahrrädern ein, um auf das Flugfeld zu gelangen. Unweit der Start- und Landebahnen klebten sie sich fest. Auch am Airport Düsseldorf blockierte die Gruppe „Letzte Generation“ auf ähnliche Weise den Flughafen, sodass es auch dort zu Flugumleitungen und Verspätungen kam.
In Hamburg konnten gegen 10:00 Uhr wieder die ersten Flieger starten. Dennoch mussten durch die gefährliche Aktion etwa 20 Flüge gestrichen werden. Besonders für die vielen Familien, die mit ihren Kindern am ersten Ferientag in den Urlaub fliegen wollten, war dies sehr bitter, äußerte die Flughafen-Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard. Die Protestierenden hätten nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch die Flugsicherheit, ergänzt die SPD-Politikerin.
Klimaproteste am Flughafen: Rechte für Reisende
Vielen, die zukünftig in den Urlaub fliegen wollen, stellt sich jetzt die Frage, welche Rechte ihnen in solch einem Fall zustehen. Die gute Nachricht ist, dass im Falle von Klimaprotesten am Flughafen die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift. In dieser ist unter anderem geregelt, dass Fluggäste bei verspäteten Flügen sowohl ein Recht auf Beförderung als auch auf Verpflegung haben.
Bei Flugverspätungen von über zwei Stunden steht Reisenden, laut dem Fluggastrechte-Portal, eine kostenfreie Mahlzeit und ein kostenloses Getränk zu. Ebenso ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bei Kurzstreckenflügen mit einer Verspätung ab zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen ab drei Stunden sowie bei Fernstreckenflügen ab vier Stunden dem Reisenden eine alternative Beförderung zum Reiseziel zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ anzubieten.
Bei Flugstreichungen haben Betroffene das Recht auf eine Rückerstattung des Ticketpreises durch die Airline. Im Falle von Verspätungen bei innerdeutschen Flügen hat der Fluggast die Möglichkeit, sein Flugticket in eine Bahnfahrkarte umwandeln zu lassen. Bei Pauschalreisen wendet sich das Blatt. Hier steht der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um Ersatzflüge zu kümmern und – bei größeren Verzögerungen – für Unterkunft und Verpflegung aufzukommen.
Keine Ausgleichszahlungen bei Protesten
Wer seinen Flug wegen eines Klimaprotestes verpasst und sich eine Ausgleichszahlung erhofft, wird vermutlich enttäuscht. Nach Aussage des Unternehmens für Rechtsdienstleistungen „Flightright GmbH“ handele es sich bei Blockaden durch Klimaaktivisten um einen außergewöhnlichen Umstand, was bedeutet, dass die Fluggesellschaft keine Schuld trägt und somit nicht in der Verantwortung einer zusätzlichen Entschädigungszahlung steht.
Gut abgesichert in den Urlaub fliegen
Eine Vielzahl an Rechten steht Ihnen ebenso mit einer Reiseversicherung zu. Zu den wichtigsten Reiseversicherungen zählt unter anderem die Reiserücktrittsversicherung. Diese essenzielle Versicherung springt dann ein, wenn Sie Ihre Reise, aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses, absagen müssen. Ob ein Problem mit dem Arbeitsplatz, ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung eines Angehörigen: Die Gründe für einen Reiserücktritt sind mannigfaltig. In solchen und vielen anderen Fällen übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die hohen Stornierungskosten.
Aber nicht nur vor, sondern auch während des Urlaubs können Ereignisse eintreten, die zum Abbruch der Reise zwingen. Kommt zum Beispiel ein Familienangehöriger zu Hause durch einen Unfall zu schaden, ist oft an eine Fortsetzung der Reise nicht mehr zu denken. Der Reiseveranstalter kommt für einen ungeplanten Rückflug und den Restwert der Pauschalreise nicht auf, sodass ein Reiseabbruch mit hohen Kosten verbunden ist, die Sie selbst tragen müssen. Nicht aber, wenn Sie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben, die den finanziellen Schaden bei solchen Szenarien abfedert.