Fluglotsen-Streik in Frankreich

Flugausfall

Aktuell ist es mal wieder so weit, in Frankreich streiken die Fluglotsen. Wer eine Flugreise nach Frankreich plant, sollte daher mit entsprechenden Einschränkungen rechnen und sich vorab gut über seine Flugverbindung informieren.

Flugausfall
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Flugausfälle aufgrund von Streiks

Der letzte Streik der Fluglotsen ist noch gar nicht so lange her und nun steht schon der nächste Streiktermin fest. Ende September legen die Fluglotsen der französischen Luftfahrt die Arbeit nieder, und zwar vom 28. bis zum 30. September. Wie beim letzten Streik werden wieder umfangreiche Flugausfälle in Frankreich erwartet, der gesamte Reiseverkehr in Europa kann davon beeinflusst sein. Wer seinen bereits gebuchten Flug in dieser Zeit nicht verschieben kann, muss sich daher voraussichtlich auf einige Unannehmlichkeiten einstellen. Kurz- und Langstreckenflüge werden während des Streiks gleichermaßen betroffen sein.

Worum geht es?

Wie bei den meisten Streiks geht es mal wieder um eine gewünschte Gehaltserhöhung, in diesem Fall konkret als Inflationsausgleich. Mit der Erhöhung soll zumindest die steigende Inflation ausgeglichen werden, damit das Personal die aktuell hohen Lebenshaltungskosten weiter zahlen kann. Hinzu kommt die Forderung nach mehr Arbeitskräften. Das Personal nimmt in dieser Branche immer weiter ab, da zu wenig Nachwuchs ausgebildet wird und viele Jahrgänge kurz vor der Verrentung stehen. Um beide Forderungen durchzusetzen, sieht die Gewerkschaft für Fluglotsen keinen anderen Weg, als nun mit der Niederlegung der Arbeit endlich zum Ziel zu kommen.

Vor dem Abflug Verbindung prüfen

Wer seinen Flug nicht umbuchen kann, sollte seine Verbindung in der Zeit der geplanten Streiks vor dem Abflug unbedingt von der Airline bestätigen lassen. So kann es nicht passieren, dass Reisende die Information für eine umfangreiche Verspätung oder sogar Stornierung erst am Flughafen erhalten.

Reiseversicherung nicht vergessen

Fällt der gebuchte Flug aus, liegen die Nerven blank. Teilweise kann der wohlverdiente Urlaub dann erst Tage später angetreten werden. Die Kosten für nötige Umbuchungen werden bei einem Mitarbeiterstreik in der Regel von der verursachenden Airline übernommen. Bei Flugstornierungen sind oftmals weitere Kosten für Hotel, Mietwagen und andere gebuchte Dienstleistungen am Reiseziel betroffen. In diesem Fällen ist die Erstattung über die Airline mit einer Schadensersatzforderung ebenfalls möglich, allerdings meist zeitaufwändig.

Es gibt noch andere Gründe außer Streik, warum eine bereits gebuchte Flugreise nicht angetreten wird. Das können zum Beispiel unvorhergesehene Ereignisse wie eine plötzliche Erkrankung (z. B. durch Unfall), aber auch das Eintreten einer Schwangerschaft, der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes, eine unerwartete gerichtliche Vorladung oder andere Gründe sein. In diesen Fällen haben Reisende Glück, die vorab eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Tritt etwas Unvorhersehbares auf, werden die zum Teil hohen Stornokosten von der Versicherung erstattet.

Wurde die Reise trotz Streik mit Verspätung doch noch angetreten, ist außerdem eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Diese übernimmt in schweren Fällen nicht nur den Rücktransport, sondern auch die Kosten für die medizinische Behandlung im Urlaub. Gründe für die Inanspruchnahme sind sämtliche Erkrankungen, zum Beispiel Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Knochenbrüche oder Herz-Kreislauf-Probleme. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung in der Regel für einen Aufenthalt von bis zu sechs Wochen. Wer länger verreist, sollte den Versicherungsschutz entsprechend anpassen.