Corona im Flieger: Womit müssen Mitreisende rechnen?

Corona Stewardess

Trotz Corona-Tests vor dem Abflug und Einhaltung der Hygienevorschriften: Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Flugpassagier nach seiner Ankunft am Zielort positiv auf das Coronavirus getestet wird. Doch was passiert in diesem Fall mit seinen Mitreisenden? Oft müssen diese für längere Zeit in Quarantäne.

Corona Stewardess
Trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen kann eine Corona-Infektion nie ganz ausgeschlossen werden. Quelle: shutterstock.com

Im Flieger trotz Corona – das ist durchaus vorstellbar

Trotz Pandemie treten viele Menschen derzeit Flugreisen an. Manche davon sind aus beruflichen Gründen notwendig – viele finden jedoch auch im Zusammenhang mit einer Urlaubsreise statt. Allerdings stellt Fliegen aktuell – trotz Corona-Tests und Maskenpflicht –durchaus ein Risiko dar. Das wird spätestens dann klar, wenn man sich folgendes Szenario vorstellt:

Ein Mitreisender wird nach seiner Ankunft am Zielort positiv auf das Coronavirus getestet. Es erscheint dann möglich, dass er das Virus bereits während des Fluges an andere Flugpassagiere weitergegeben hat – obwohl ein Schnelltest vor dem Abflug die Infektion noch nicht nachweisen konnte. Tritt dieser Fall ein, müssen die Mitreisenden des Infizierten, die sich gemeinsam mit ihm im Flugzeug aufgehalten haben, unter Umständen in 14-tägige häusliche Quarantäne bzw. in einem Isolationshotel am Urlaubsort untergebracht werden.

Zu Beginn der Pandemie galt in diesem Zusammenhang die Regelung, dass alle Passagiere, die sich mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person im Flugzeug aufgehalten hatten, in Quarantäne mussten. Mittlerweile gelten allerdings differenziertere Regelungen: Stellt sich heraus, dass einer der Mitreisenden während eines Fluges mit dem Coronavirus infiziert war, müssen die Daten der Passagiere, die unmittelbaren Kontakt zu der infizierten Person hatten, an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. Zu denjenigen, die unmittelbaren Kontakt zu der infizierten Person hatten, werden Passagiere gezählt, die in derselben Reihe sowie bis zu zwei Reihen hinter oder vor dem Betroffenen gesessen haben. Sind die betroffenen Passagiere ermittelt, kann sie das zuständige Gesundheitsamt dazu verpflichten, sich in Quarantäne zu begeben.

Eventuell ergibt sich eine Quarantänepflicht am Urlaubsort

Ist ein Flugpassagier nachträglich positiv auf das Coronavirus getestet worden, kann sich hieraus eine Quarantänepflicht für Mitreisende ergeben – sogar am Urlaubsort. Tritt dieser Fall ein, werden Urlauber während der meist 14-tägigen Quarantänezeit in speziellen Hotels mit Quarantänebereich untergebracht.

Hierbei problematisch: Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Quarantänekosten nicht. Auch eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich. Die Unterbringungskosten müssen daher – sofern sie nicht vom Urlaubsland oder dem Reiseveranstalter übernommen werden – von Urlaubern selbst getragen werden.

Gerade jetzt ist eine Auslandskrankenversicherung besonders wichtig

Nicht selten müssen die Kosten für eine Quarantäneunterbringung am Urlaubsort von Reisenden selbst getragen werden – daran ändert auch eine Auslandskrankenversicherung nichts. Dennoch ist sie Krankenversicherung fürs Ausland gerade jetzt besonders wichtig – das gilt sogar bei Reisen innerhalb der EU.

Zu bedenken ist nämlich: Wird ein Mitreisender positiv auf das Coronavirus getestet, besteht nicht nur das Risiko, sich selbst in Quarantäne begeben zu müssen. Zusätzlich besteht nämlich auch die Gefahr, sich mit dem Virus infiziert zu haben und selbst im Ausland behandlungsbedürftig zu werden. In diesem Fall können oft nicht alle Kosten über die Europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden.

Werden die Behandlungskosten nicht vollumfänglich übernommen, bleiben Reisende auf den oft hohen Zahlungsverpflichtungen sitzen. Damit genau dieser Fall nicht eintritt, raten sogar Verbraucherschützer dazu, vor einer Urlaubsreise eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt im Urlaubsland nämlich Kosten für weitaus mehr Leistungen als die deutsche gesetzlichen Krankenkasse.