Im Winterurlaub auf der sicheren Seite – Reiseversicherungen, die nicht fehlen dürfen

Skiurlaub

Steht die Winterurlaubszeit vor der Tür, freuen sich Urlauber auf Wintersportabenteuer, Spaziergänge in verschneiten Landschaften und auf gemütliche Abende mit winterlich-romantischem Flair. Bei einem Skiurlaub oder einem Wellnessurlaub in den Bergen kommen Aktivität und Erholung zusammen und garantieren einen unvergesslichen Urlaub. Mit welchen Reiseversicherungen Urlauber mitsamt Gepäck beruhigt in die Ferien starten können, zeigen wir hier.

Skiurlaub
Besser gut versichert, bevor im Skiurlaub etwas schiefgeht. Quelle: Shutterstock

Reiserücktrittsversicherung – Wenn der Winterurlaub ins Wasser fällt

Zu bedenken ist jedoch schon vor den Ferien: Gerade während eines sportlich aktiven Urlaubs oder einem Winterurlaub mit vielen Outdoor-Unternehmungen kann schnell einmal etwas schiefgehen. Kann der Winterurlaub aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht angetreten werden, ist das meist schon ärgerlich genug. Bleibt der Urlauber zusätzlich jedoch auch auf den Stornokosten sitzen, kann der ins Wasser gefallene Winterurlaub auch noch richtig teuer werden. Wer solche Kosten vermeiden möchte, schließt darum eine Reiserücktrittsversicherung ab. Diese springt bei Eintritt verschiedener unvorhergesehener Ereignisse, welche den Reiseantritt verhindern, ein. Zu den versicherten Ereignissen können dabei etwa schwerere Erkrankung, Arbeitsplatzverlust, Tod oder auch eine bisher unerkannte Schwangerschaft gehören.

Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für den Winterurlaub übrigens dann, wenn das Reiseziel beispielsweise in Kanada oder den USA liegt. Muss nämlich eine Flugreise storniert werden, sind die Kosten hierfür oft besonders hoch. Wer hingegen mit dem Auto nach Österreich oder in die Schweiz reist, hat bei Nichtantritt der Reise mit niedrigeren Kosten zu rechnen.

Zu beachten ist allerdings: Die Reiserücktrittsversicherung muss meist mindestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abgeschlossen worden sein, damit sie eventuell anfallende Stornokosten übernimmt.

Krank im Urlaub – mit der Auslandskrankenversicherung auf der sicheren Seite

Wer seinen Winterurlaub in Europa verbringt, benötigt in aller Regel keine Krankenversicherung fürs Ausland. Über die in Deutschland gültige Krankenversicherungskarte sind nämlich auch Leistungen im EU-Ausland mitversichert. Sinnvoll kann jedoch auch in der EU der Abschluss einer (Kranken-)Rücktransportversicherung sein. Sollte sich beispielsweise im Skiurlaub in der Schweiz ein Unfall ereignen, kann der Urlauber so sicher sein, ohne große (selbstzutragende) Zusatzkosten schnell nach Hause gebracht zu werden

Wer seinen Winterurlaub hingegen außerhalb der EU, beispielsweise in den USA oder Kanada, verbringt, sollte auf eine Auslandskrankenversicherung keinesfalls verzichten. Gerade bei einem aktiven Winterurlaub können sich kleinere und größere Unfälle schnell ereignen. Außerhalb der EU übernimmt die deutsche Krankenversicherung jedoch keinerlei Kosten für eine notwendige ärztliche Behandlung.

Alles sicher transportiert mit der Reisegepäckversicherung

Gerade im Winterurlaub muss oft viel Gepäck mit. Neben Kleidung, Accessoires und Kosmetik gehört oft auch eine hochpreisige Snowboard- oder Skiausrüstung zum Reisegepäck. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Gepäck während des Winterurlaubs gestohlen oder beschädigt wird.

Insbesondere für diejenigen, die mit eigener Wintersportausrüstung oder anderen wertvollen Gegenständen reisen, ist darum der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sinnvoll. Dabei wird mit der Versicherungsgesellschaft eine bestimmte Summe festgelegt, bis zu welcher das Reisegepäck versichert sein soll. Wird das Gepäck dann während der Reise entwendet oder beschädigt, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.

Übrigens: Auch der Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung ist für den Winterurlaub sinnvoll. So müssen Reisende für Schäden, die aufgrund kleiner Unachtsamkeiten schnell entstehen können, nicht selber aufkommen. Denkt man beispielsweise an einen Skiurlaub, können beispielsweise durch einen ungewollten Skiunfall schnell auch andere Personen zu Schaden kommen und unüberschaubar hohe Folgekosten entstehen – hierfür kommt im Ernstfall die Reisehaftpflichtversicherung auf.