Reisende mussten sich in den vergangenen Monaten häufig über Ausfälle von Flug-, Zug- oder Busverbindungen ärgern. Grund dafür waren Streiks der Verkehrsunternehmen. Viele fragen sich, wie hoch die Streikgefahr an Ostern ist. Die wichtigsten Informationen darüber liefert dieser Artikel.
Auch über Ostern Streiks möglich
Während sich bereits einige Parteien im Tarifstreit einigen konnten, haben manch andere Verkehrsunternehmen mit den zuständigen Gewerkschaften noch keine Einigung gefunden. So ist die Streikgefahr auch über die Osterfeiertage nicht gebannt. Wo Urlauber im deutschen Reiseverkehr in den kommenden Wochen mit weiteren Arbeitskampfmaßnahmen rechnen müssen, wird im Folgenden zusammengefasst.
Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV): In diesen Bundesländern drohen Streiks
Während es in einigen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg und Thüringen, zu Einigungen zwischen den Verkehrsbetrieben und der Gewerkschaft Verdi kam, scheiterten in anderen Ländern die Verhandlungen. Derzeit steht Verdi noch in Verhandlungen mit über 130 kommunalen Unternehmen. So müssen Reisende auch über Ostern in manchen Bundesländern mit weiteren Arbeitskampfmaßnahmen rechnen, die den Öffentlichen Nahverkehr zum Stillstand bringen.
Da in Nordrhein-Westfalen die Tarifverhandlungen für etwa 30.000 Beschäftigte zwischen dem KAV NW und Verdi scheiterten, kann es hier in den kommenden Wochen zu weiteren Streiks im ÖPNV kommen. Ebenso waren die Verhandlungen in Baden-Württemberg erfolglos, sodass Reisende auch hier mit Ausfällen im Öffentlichen Nahverkehr aufgrund von Streiks rechnen müssen.
Deutsche Flughäfen: Lufthansa in Verhandlungen mit mehreren Gewerkschaften
Etwas komplizierter als beim ÖPNV geht es bei den Tarifkonflikten mit Lufthansa zu, denn die deutsche Airline steht gleich mit mehreren Gewerkschaften im Konflikt. Damit steigt auch das Risiko für weitere Arbeitskampfmaßnahmen. Zum einen geht es hier um Warnstreiks von Seiten des Lufthansa-Bodenpersonals und der Kabinenbeschäftigen. Zum anderen fordern die Luftsicherheitskräfte von Lufthansa höhere Löhne. Auch hier gab es bisher in den bereits fünf durchgeführten Tarifverhandlungsrunden zwischen Verdi und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen keinen Erfolg. Das bedeutet, dass das Risiko für Streiks an deutschen Flughäfen in den kommenden Wochen besonders hoch ist.
Zwischen dem 19. März und dem 28. März läuft noch die Urabstimmung im Tarifkonflikt zwischen dem Lufthansa-Bodenpersonal und dem Konzern. Hier ist noch unklar, ob sich Verdi und die Airline einigen können. Ob weitere Streiks bei Lufthansa über Ostern drohen, hängt also davon ab, wie die Urabstimmung endet. Kommt es im Rahmen der Schlichtung zu keinem Abkommen, sind Warnstreiks und damit einhergehende Flugausfälle nach dem Gründonnerstag möglich.
Lufthansa in Verhandlungen mit der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO)
Daneben steht Lufthansa derzeit in Verhandlungen mit der Gewerkschaft UFO. Am 16. Februar sind die Tarifgespräche zwischen der Airline und der Gewerkschaft gescheitert. Darauf reagierten die Betroffenen mit zweitägigen Streiks. In Folge der Arbeitsniederlegungen seitens des Lufthansa-Kabinenpersonals fielen am 12. März sämtliche Lufthansa-Flüge ab Frankfurt sowie am 13. März ab München aus. Insgesamt wurden 400 Flüge gestrichen. Seit dem 15. März befinden sich beide Parteien wieder in Verhandlungen. Bis es zu keinem Ergebnis kommt, sind weitere Streiks auch beim Lufthansa-Kabinenpersonal möglich. Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat von dem Konzern für seine 18.000 Kabinenbeschäftigen 15 Prozent mehr Gehalt und höhere Zulagen gefordert. Laut des Ufo-Vorsitzenden Joachim Vázquez Bürger ist eine Einigung noch vor Ostern eher nicht zu erwarten.
Gleichzeitig fordert Verdi im Tarifkonflikt mit Lufthansa mehr Lohn und Mehrarbeitszuschläge für die Luftsicherheit. Die Luftsicherheitskräfte der Airline hatten bereits am 14. und 15. März ihre Arbeit niedergelegt. Es kam zu zahlreichen Flugstreichungen und Verspätungen. Nun folgte am 20. März bereits die sechste Verhandlungsrunde, in der sich noch immer keine Lösung abzeichnete. Doch Verdi hat eine Schlichtung bei der Luftsicherheit vorgeschlagen. Nach Aussage des Verdi-Verhandlungsführers, Wolfgang Pieper, sei „die Schlichtung der letzte Ausweg, eine Lösung zu finden.“ Bis dahin sind weitere Streiks auch bei der Luftsicherheit an Ostern nicht ausgeschlossen.
Gute Nachrichten für Zugreisende: keine Streiks an Ostern
Nach mehreren Streiks seitens der Deutschen Bahn stehen der Konzern und die Lokführergewerkschaft GDL seit dem 16. März wieder in Verhandlungen. Beide Parteien zeigen sich zuversichtlich, bald eine Einigung zu finden. Dies bedeutet, dass zumindest über Ostern keine Streiks bei der Bahn drohen. Zuletzt gab vom Konzern am 20. März die Mitteilung, dass beide Parteien konzentriert arbeiten und in den folgenden Tagen zu einem Abschluss kommen wollen. Beide Verhandlungspartner gaben außerdem bekannt, dass solange von weiteren Streiks abgesehen werde.
Viele Reisende stellen sich die Frage, welche Rechte sie bei einem Bahnstreik haben und wer die Urlaubsreise im Falle eines Streiks zahlt. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, erhält grundsätzlich keine Erstattung des Tickets und der generellen Reisekosten. Verpassen Sie beispielsweise Ihren Flug aufgrund eines Zugausfalls, der auf einen Streik zurückzuführen ist, leistet die Reiserücktrittsversicherung keine Erstattung. Diese Reiseversicherung erbringt also keine Leistungen, wenn ein Streik stattfindet. Sie kommt jedoch generell bei Zugverspätungen von über zwei Stunden für die Bahntickets auf, wenn hierfür kein Streik ursächlich ist. Dafür deckt die Reiserücktrittsversicherung sämtliche andere Risiken ab, die mit einer Reisestornierung in Verbindung stehen. Müssen Sie Ihre Reise beispielsweise wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls stornieren, übernimmt dieser Reiseschutz die Kosten für eine Umbuchung oder Stornierung.
Den Osterurlaub mit der passenden Reiseversicherung absichern
Auch, wenn die Streikgefahr über Ostern nicht völlig gebannt ist, können Sie sich zumindest in puncto Reiseversicherung ausreichend absichern. Ob Sie nun mit der Bahn, dem Bus oder dem Flugzeug verreisen sollen: Eine Reisegepäckversicherung ist für alle Reisearten zu empfehlen. Insbesondere an Flughäfen herrscht häufig ein großes Passagieraufkommen, was nicht selten dazu führt, dass das Aufgabegepäck nicht rechtzeitig am Zielflughafen ankommt oder gar ganz verloren geht. Ebenfalls kann es passieren, dass Ihr Handgepäck gestohlen wird oder Ihre Reisekoffer beschädigt werden. Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung bei solchen Umständen und ersetzt den Wert des verlorengegangenen oder beschädigten Gepäcks.
Ebenso gehört die Auslandsreisekrankenversicherung zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Eine akute Erkrankung im Urlaub kann jeden treffen. Für solche Fälle sollte man zumindest finanziell ausreichend abgesichert sein, denn die Arztkosten im Nicht-EU-Ausland können oft ins Unermessliche gehen. Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung sind umfangreich und beinhalten unter anderem Kostenerstattungen für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Krankenrücktransporte zum Wohnort.