Wer haftet für Schäden an Gepäck und Sportausrüstung?

Koffer am Flughafen

Wer einen Flug oder eine Urlaubsreise bucht, bekommt im Rahmen seiner Buchung häufig zusätzliche Versicherungsleistungen angeboten. Während eine Kranken- oder Unfallversicherung vielen Urlaubern dabei sinnvoll erscheinen, scheiden sich insbesondere an der Gepäckversicherung die Geister: Was leistet die Reisegepäckversicherung wirklich und für wen lohnt sie sich?

Koffer am Flughafen
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Reisen mit wertvollem Gepäck – Während des Flugs kein Problem

Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub startet, muss sich um sein Gepäck keine Sorgen machen. Das gilt selbst für wertvollere Gegenstände, wie beispielsweise eine teure Sportausrüstung. Wird sie mit dem Flugzeug als Aufgabegepäck befördert, ist sie auf der Flugreise nämlich über den Reiseveranstalter bzw. die Airline versichert.

Zwar besteht dann, wenn ein Gepäckstück auf dem Flug verlorengeht, lediglich Anspruch auf eine festgelegte Entschädigungssumme (diese richtet sich nach dem Montrealer Abkommen). Entsteht an einem wertvolleren Aufgabegepäckstück hingegen ein Schaden, muss die Airline diesen ersetzen, sofern sie ihn verschuldet hat.

Ähnliches gilt übrigens auch für Schiffs-, Bahn oder Busreisen. Zwar muss im Falle einer Beschädigung oder des Gepäckverlustes bewiesen werden, dass das Reiseunternehmen bzw. seine Mitarbeiter hierfür verantwortlich waren. Gelingt der Beweis jedoch oder wird das Gepäck bei einem Unfall zerstört oder beschädigt, muss das Unternehmen zahlen.

Sicherheit nicht nur während der An- und Abreise durch eine Gepäckversicherung

Wie schon gesehen, haften Airlines bei einer Flugreise prinzipiell für Schäden am Aufgabegepäck. Allerdings kann der wertvollen Fracht nicht allein während der An- und Abreise etwas zustoßen. Auch während des Urlaubs selbst lauern jede Menge Gefahren für wertvolles Reisegepäck: Schließlich können persönliche Habseligkeiten oder eine teure Sportausrüstung auch durch Raub oder Diebstahl abhandenkommen oder durch Feuer, Sturm und Überschwemmungen beschädigt oder zerstört werden.

Reisegepäckversicherungen setzen genau hier an und richten sich an diejenigen, die auch während ihrer Reise sorgenfreie Entspannung genießen möchten. Schließlich springt die Gepäckversicherung auch dann ein, wenn dem Gepäck am Urlaubsort etwas zustoßen sollte.

Hausrat- statt Gepäckversicherung?

Viele Urlauber gehen davon aus, dass eine Hausratversicherung eine Gepäckversicherung für den Urlaub ersetzen könnte. Das ist teilweise zutreffend – aber eben nur teilweise: Sogenannte Außenversicherungen, die schon seit längerer Zeit Bestandteil von Hausratversicherungen sind, schließen Reisegepäck im Urlaub teilweise mit ein.

Dabei gilt jedoch: Hausratversicherungen ersetzt Schäden üblicherweise lediglich bei Raub oder Einbruch. Einfache Diebstähle hingegen sind nicht versichert. Wird der Koffer oder anderes Reisegepäck aus dem Auto bzw. Mietwagen gestohlen, bezahlt die Hausratversicherung außerdem nur dann, wenn sich der Wagen in einem gesicherten Gebäude (z.B. in einem beschrankten Parkhaus) befand. Wird das Gepäck hingegen „bloß“ gestohlen oder wird es auf andere Weise beschädigt oder zerstört, springt die Hausratversicherung nicht ein.

Insgesamt lässt sich darum sagen: Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich für all diejenigen, die sich nicht permanent um Gepäckstücke, die ihnen am Herzen liegen, sorgen wollen. Wer sich auch am Urlaubsort unbeschwert mit seiner wertvollen Kamera, seiner Sportausrüstung oder ähnlichem vergnügen will, schließt darum eine Reisegepäckversicherung ab – und genießt seine Ferien sorgenfrei.