Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss auch bei mildem Krankheitsverlauf in Quarantäne. Tritt die Infektion dabei genau dann auf, wenn eigentlich ein Urlaub ansteht, kann die die Infektion außerdem Storno-Extrakosten mit sich bringen. Doch wer kommt im Falle einer Covid-19-Infektion für diese Stornokosten auf?
Reiselust trotz Corona
Obwohl die weltweite Corona-Pandemie noch nicht überstanden ist, macht sich schon jetzt wieder Reiselust breit. Insbesondere seit Aufhebung der Reisewarnung für viele EU-Staaten machen sich Touristen wieder auf, um andere Länder zu erkunden.
Die Reiselust beschränkt sich allerdings nicht nur auf Länder innerhalb der EU. Auch in die Türkei, nach Ägypten oder zu noch weiter entfernten Reisezielen zieht es viele Touristen bereits wieder. Allerdings bringen Reisebuchungen aktuell noch einige Risiken mit sich. Bemerkbar machen sich diese insbesondere dann, wenn ein Urlauber seine gebuchte Reise aufgrund einer Corona-Infektion doch nicht antreten kann.
Geld zurück bei positivem Corona-Test?
Wird ein Urlauber vor Reiseantritt positiv auf Covid-19 getestet, kann er seine gebuchte Reise selbstverständlich nicht antreten. Stattdessen muss er sich, bis die Erkrankung auskuriert ist, in Quarantäne begeben. Doch was passiert eigentlich, wenn die gebuchte Pauschal- oder Individualreise nicht angetreten werden kann?
Selbstverständlich kann (und muss) der Reisende seinen gebuchten Urlaub wegen Corona stornieren. Bei der Infektion handelt es sich dabei um einen „persönlichen Grund“, der zu einer Stornierung berechtigt. Allerdings bleibt die coronabedingte Stornierung deshalb nicht kostenfrei. Vielmehr muss der Urlauber die anfallenden Stornierungskosten erst einmal selber tragen. Gleiches gilt übrigens auch dann, wenn der Urlauber selbst Corona-negativ ist, sich aber wegen eines infizierten Familienmitglieds ebenfalls in Quarantäne begeben muss.
Letzte Hoffnung Reiserücktrittsversicherung?
Muss eine Reise aufgrund einer Erkrankung abgesagt werden, übernimmt üblicherweise die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung lohnt sich darum bei allen Reisen. Muss die Reise aufgrund einer Corona-Infektion abgesagt werden, ist allerdings Folgendes zu beachten:
Einige Versicherer haben ihre Einstandspflicht vertraglich für Pandemiefälle ausgeschlossen. Entsprechende Regelungen finden sich in den AGB der Versicherer. Schließt die eigene Versicherung Pandemiefälle aus, ist darum auch im Falle einer coronabedingten Stornierung nicht mit einer Kostenübernahme zu rechnen.
Gelegentlich ist eine Reisestornierung aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ möglich
Ist ein Urlauber mit dem Coronavirus infiziert, berechtigt ihn das nicht zu einer kostenfreien Reisestornierung. Trägt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten der Pandemie-bedingten Stornierung nicht, muss der Urlauber diese selber übernehmen.
Allerdings gibt es in einigen Fällen dennoch einen Ausweg aus der Kostenfalle: Anstatt sich gegenüber dem Reiseveranstalter auf den positiven Corona-Test zu berufen, können Urlauber ihre Reise in manchen Fällen auch aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ stornieren. Das ist zumindest dann der Fall, wenn im Reiseland mit vielen pandemiebedingten Einschränkungen zu rechnen ist. Schmälern diese das Urlaubsvergnügen erheblich und machen versprochene Reiseleistungen unmöglich, kann das eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der Reise möglich machen.