Warnung vor Lebensmitteln im Aufgabegepäck

Fluggäste dürfen Lebensmittel nur unter bestimmten Voraussetzungen im Aufgabegepäck transportieren. Doch es gibt einige Gründe, die dagegen sprechen. Nach Aussage mancher Fluggesellschaften könnten Nahrungsmittel im Koffer sogar zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Experten raten vom Transport von Lebensmitteln im Aufgabegepäck ab. (Quelle: Foto von Edgar Okioga)

Auf die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes achten

Einige Passagiere entscheiden sich dazu, Nahrungsmittel in ihrem Aufgabegepäck zu transportieren. Manche nehmen Lebensmittel von zu Hause mit, um Geld zu sparen. Andere wiederum kaufen sich kulinarische Spezialitäten im jeweiligen Urlaubsland und möchten diese noch in der Heimat genießen können. Grundsätzlich ist das Mitführen von Nahrungsmitteln im Aufgabegepäck bei vielen Fluggesellschaften kein Problem. Doch, wie so häufig, steckt der Teufel im Detail. Fluggäste sollten nur in Ausnahmefällen Lebensmittel in ihrem Koffer packen, denn die Mitnahme dieser birgt so einige Risiken.

Zum einen kommt es hier auf die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes sowie auf die Gepäckvorschriften der Airline an und zum anderen ist die Art des mitgeführten Nahrungsmittels entscheidend. Nicht zuletzt hängen die Regelungen auch davon ab, ob der Reisende die Speisen innerhalb oder außerhalb von EU-Ländern einführt. Generell gilt: Da Kartoffeln eine bakterielle Ringfäule entwickeln können, dürfen diese generell nicht im Koffer transportiert werden.

Innerhalb der EU weniger Beschränkungen bei Einfuhr von Lebensmitteln

Innerhalb der EU ist es einfacher, auf Flugreisen Lebensmittel im Koffer mitzuführen. Sofern auch die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften zustimmen, können Passagiere Lebensmittel aller Art in ihrem Aufgabegepäck transportieren. Wer also beispielsweise Luxus-Pralinen aus Belgien, Käse aus Frankreich oder Oliven aus Spanien innerhalb der EU in seinem Koffer mit nach Hause nehmen möchte, kann dies in der Regel problemlos tun. Dies gilt ebenso für andere essbare Souvenirs, die von einem EU-Land in ein anderes eingeführt werden.

Wichtig: Essbare Souvenirs aus Urlaubsländern dürfen Reisende nur in bestimmten Mengen transportieren. So gilt für Erwachsene ein Maximalwert für Einfuhren von 430 Euro sowie für Kinder unter 15 Jahren von 175 Euro. Dieser Wert schließt allerdings nicht nur Lebensmittel, sondern auch Mitbringsel aller Art, wie etwa Kleidung oder Dekorationsartikel, mit ein.

Einfuhr von tierischen Produkten aus Ländern außerhalb der EU verboten

Wer von einem Nicht-EU-Staat in die EU einreist und tierische Produkte, wie etwa Milch, Fleisch oder Eier, einführen will, könnte Probleme bekommen. Generell ist dies nämlich untersagt, da diese Lebensmittel Tierseuchen übertragen können. Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen, welche die Mitnahme tierischer Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern erlauben:

  • bei Vorlage von Begleitdokumenten oder Gesundheitsbescheinigungen
  • Kekse oder Schokolade und andere Nahrungsmittel mit geringen Mengen Sahne und Milch
  • Honig
  • Fisch bei Maximalgewicht von 20 Kilogramm (andere Höchstmengen für Färöer Inseln, Grönland und Island)

Verderbliche Lebensmittel im Aufgabegepäck sind nicht bei allen Airlines erlaubt

Die Gepäckbestimmungen der einzelnen Airlines unterscheiden sich teilweise erheblich. Während einige große Fluggesellschaften die Mitnahme von verderblichen Lebensmitteln im Aufgabegepäck erlauben, verbieten manch andere Airlines die Beförderung von solchen Nahrungsmitteln. Fluggästen von Lufthansa und Eurowings zum Beispiel, ist der Transport von Lebensmitteln und Getränken im Koffer erlaubt, sofern diese in haushaltsüblichen Mengen mitgeführt werden und den zollrechtlichen Regelungen entsprechen.

Wizz Air ist in dieser Hinsicht etwas strenger. Passagieren der ungarischen Billigfluggesellschaft ist es untersagt, verderbliche Lebensmittel in ihrem Gepäck mitzunehmen. Dasselbe gilt für Passagiere von Tuifly.

Lebensmittel stellen in manchen Fällen Sicherheitsrisiko dar

Das Mitführen von Nahrungsmitteln im Flugzeug-Gepäck ist also unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Doch was ist, wenn ein Koffer verloren geht und einige Zeit am Flughafen ohne den Besitzer verweilen muss? Wie verhält es sich, wenn sich darin verrottete Lebensmittel befinden? In solchem Fall muss der jeweilige Flughafen handeln, denn solch ein Gepäckstück wird aus gesundheitlichen und hygienischen Aspekten zu einem Sicherheitsrisiko. Dann liegt das weitere Vorgehen in der Entscheidung des jeweiligen Flughafens.

Mitarbeitende des Flughafens in Dortmund zum Beispiel sind dazu befugt, ein Gepäckstück mit verdorbenen Lebensmitteln zu öffnen und diese zu entsorgen. Anschließend verbleibt der Koffer, laut einer Sprecherin, bis zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist am Flughafen. Ähnlich verhält es sich an den Flughäfen in Düsseldorf und Berlin. Beide Airports wenden sich erst an den Besitzer, bevor sie über den weiteren Verbleib des Gepäckstücks entscheiden, selbst dann, wenn der Koffer über einen längeren Zeitraum am Flughafen verbleibt. Erst, wenn der Besitzer seine Zustimmung gegeben hat, kann der Koffer durch den Gepäckermittlungsdienst entsorgt werden.

Verlorengegangen Gepäckstücke sind an den Flughäfen keine Seltenheit. Egal, ob menschliche Unachtsamkeit, Diebstahl oder eine Flughafenpanne: Durch das häufige Chaos an den Flughäfen geht schnell mal etwas verloren. Gegen solche Umstände können Sie sich mit einer Reisegepäckversicherung schützen. Diese Reiseversicherung ersetzt den Wert des verlorengegangen Gepäcks und kommt gleichzeitig für etwaige Mehrkosten auf, die mit dem Verlust des Koffers im Zusammenhang stehen.

Auch Vernichtung des Gepäcks ohne Abstimmung mit Besitzer möglich

In Einzelfällen kann es allerdings auch dazu kommen, dass ein „gestrandeter“ Koffer ohne vorherige Abstimmung mit dem Besitzer vom Flughafen-Personal vernichtet wird. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts in Frankfurt. In diesem Fall ging es um einen Kläger, der einen Flug von Frankfurt nach Rom nahm. Die Koffer des Fluggastes kamen bei seinem Rückflug allerdings nicht in Frankfurt an, sondern verblieben am Flughafen in Rom. Neben diverser technischer Gegenstände und Bekleidung befanden sich zudem mehrere Weinflaschen, Oliven und Salami in seinem Koffer.

Da aus den zerbrochenen Flaschen Flüssigkeit austrat und sich die Würste bereits mit einem üblen Geruch bemerkbar machten, wurde der Koffer am Flughafen in Rom vernichtet. Die Klage des Eigentümers auf Schadenersatz wurde vom Amtsgericht in Frankfurt abgewiesen. Solche Fälle kommen jedoch äußerst selten vor. Wer allerdings kein Risiko eingehen will, sollte verderbliche Lebensmittel lieber nicht in seinem Koffer verstauen.

Mit der richtigen Reiseversicherung weitere Risiken vermeiden

Verdorbene Lebensmittel verursachen nicht nur im Gepäck Ärger. Vor allem in warmen Urlaubsregionen können Nahrungsmittel wegen der Hitze schnell schlecht werden. Nicht immer merkt man sofort, dass man etwas Ungenießbares verzehrt hat. Spätestens aber, wenn sich Magenschmerzen und Übelkeit einstellen, wird es zum Problem. Dann heißt es: Schnell einen Arzt und eine geeignete medizinische Behandlung aufsuchen. Ohne eine Auslandskrankenversicherung hat der Reisende in solchem Fall noch ein weiteres Problem: Er muss die hohen Arztkosten in Nicht-EU-Ländern selbst übernehmen. Eine Auslandskrankenversicherung ist daher empfehlenswert.

Magen-Darmbeschwerden sind meist in wenigen Tagen überwunden und der Betroffene kann seine Reise dennoch fortsetzen. Was ist allerdings, wenn der Reisende seinen Urlaub abbrechen muss, weil er sich eine schwere Verletzung zuzieht oder ein Angehöriger zu Hause erkrankt ist? Ein vorzeitiger Reiseabbruch kann zu einer finanziellen Belastung werden. Nicht aber, wenn Sie über eine Reiseabbruchversicherung verfügen, die alle damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten abdeckt.