Vibrionen-Bakterien in Nord- und Ostsee nachgewiesen

Im Nord- und Ostseeraum herrschen derzeit hochsommerliche Temperaturen. Auch die Wassertemperaturen steigen über die 20-Grad-Marke. Damit steigt leider auch die Gefahr der Vermehrung von Vibrionen-Bakterien. Wie gefährlich diese Bakterien wirklich sind und was Urlauber jetzt beachten sollten, lesen Sie hier.

An der Ostsee gab es im Juni bereits eine gemeldete Vibrionen-Infektion. (Quelle: Foto von Maksim Goncharenok)

Vibrionen und wo sie vorkommen

Im Moment genießen zahlreiche Urlauber das schöne Sommerwetter an Nord- und Ostsee. Die warmen Temperaturen laden gleichzeitig zu einem ausgiebigen Bad im Meer ein. Doch der Sommer hat leider auch seine Schattenseiten. Umso höher die Wassertemperaturen sind, desto mehr steigt das Risiko von Vibrionen-Bakterien. Bei kühleren Wassertemperaturen hält sich dieses Bakterium normalerweise nur im Meeresboden auf, wo es für Badegäste keine Gefahr darstellt. Höhere Temperaturen begünstigen jedoch die Vermehrung der Vibrionen.

Vibrionen-Bakterien kommen sowohl im Salzwasser als auch im Süßwasser vor, was bedeutet, dass sie weltweit vertreten sind. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (kurz LAGuS) warnt, dass Badegäste insbesondere in der Ostsee, im Achterwasser und in den Boddengewässern mit einem erhöhten Bakterienaufkommen rechnen müssen. Die Ostsee ist wegen ihres geringen Salzgehaltes, der in der Regel nur zwischen 0,3 und 1,5 Prozent liegt, besonders gefährdet. Allerdings nur, wenn die Wassertemperaturen auf über 20 Grad Celsius steigen. Damit stellen die Erreger in Deutschland nur im Sommer ein Problem dar. Nachgewiesen wurden die Bakterien ebenso in den Flussmündungen von Weser, Elbe und Ems.

Mitte Juni gab es bereits eine erste Infektion mit dem fleischfressenden Bakterium. Eine 55-jährige Frau war mit einer offenen Wunde an der Ostsee spazieren und kam mit dem Wasser in Kontakt. Über weitere Fälle informiert das LAGuS regelmäßig in seinem Wochenbericht.

Vibrionen-Bakterien in Meeresfrüchten

Nicht nur Badegäste können sich mit dem Erreger infizieren. Nachgewiesen wurde das Bakterium ebenso in vielen Meeresfrüchten, wie etwa Austern. Eine Aufnahme der Vibrionen ist nämlich auch über die Nahrung möglich. Wer im Ausland Urlaub macht, sollte bei dem Verzehr von Meeresfrüchten und rohem Fisch vorsichtig sein. Stammen diese aus warmen Gewässern, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko mit Vibrionen. Aber auch in Deutschland können sich Liebhaber von Meeresfrüchten infizieren. Daher wird geraten, immer darauf zu achten, woher das Essen stammt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kocht die Meeresfrüchte mindestens zehn Minuten ab, um einer Magen-Darm-Infektion vorzubeugen.

Auch beim Verzehr von Meeresfrüchten kann man sich mit Vibrionen infizieren. (Quelle: Foto von Elle Hughes)

Folgen einer Vibrionen-Infektion

Gefährdet sind, laut Robert-Koch-Institut (RKI), vor allem Menschen, die ein schwaches Immunsystem oder offene Wunden haben. Durch die offenen Wunden gelangt das Bakterium schneller in die Blutbahn. Die Folge können Organschäden oder Wundinfektionen sein.

Weiterhin teilt das RKI mit, dass ein lokaler, starker Schmerz ein frühes Symptom einer Infektion sei. Darüber hinaus können Schüttelfrost, Fieber und Blutvergiftung mögliche Symptome sein. Bleibt die Infektion unbehandelt, kann diese tödlich enden, ergänzt das Robert-Koch-Institut. Die Inkubationszeit, also der Zeitraum zwischen der Ansteckung und dem Auftreten der Symptome einer Infektionskrankheit, kann zwischen vier und 96 Stunden betragen. Nach Aussage des RKI hänge dies vom jeweiligen Erreger ab. Diese Inkubationszeit sei, laut RKI, relativ kurz und führe dazu, dass Betroffene bereits am Urlaubsort erkranken. Bei einer schnellen Behandlung mit Antibiotika kann man die schlimmen Folgen einer Vibrionen-Infektion umgehen.

Tipp: Eine Erkrankung im Urlaub ist ärgerlich. Noch ärgerlicher sind die finanziellen Folgen, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen. Nicht genutzte Reiseleistungen, beispielsweise für Hotelübernachtungen oder Mietwagen, zahlt der Reiseveranstalter in solch einem Fall nicht zurück. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung, welche die finanziellen Schäden bei einem frühzeitigen Ende einer Reise abfedert. Dieser essenzielle Reiseschutz springt nicht nur ein, wenn Sie an Ihrem Urlaubsort erkranken. Auch, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung eines Angehörigen Ihren Urlaub abbrechen müssen, sind Sie durch die Reiseabbruchversicherung geschützt. Egal, ob Sie im Ausland oder im Inland Urlaub machen: Eine Reiseabbruchversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert, denn Sie ersetzt alle Mehrkosten, die durch einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs entstehen.

Strandurlaub genießen mit der passenden Reiseversicherung

Egal, ob Sie einen Urlaub an Nord- oder Ostsee planen oder ins Ausland reisen wollen: Eine Reiserücktrittsversicherung gehört unbedingt mit ins Gepäck. Insbesondere, wenn Sie ein Frühbucher-Angebot nutzen, eine längere Reise oder eine Fernreise planen, empfiehlt sich der Abschluss dieser bedeutenden Reiseversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen, die bei einer kurzfristigen Stornierung des Urlaubs entstehen können. Die von der Fluggesellschaft oder vom Reiseveranstalter erhobenen Stornogebühren fallen oft stark ins Gewicht. Ganz gleich, ob Sie eine Pauschalreise, einen Flug oder eine Hotelübernachtung stornieren müssen: Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die gesamten Stornogebühren. Darüber hinaus erstattet die Versicherung das Vermittlungsentgelt, das bei einer Buchung anfällt.

In der Reiserücktrittsversicherung sind sämtliche Risiken, die einen Reiserücktritt erfordern, mit abgedeckt. Dazu zählen unter anderem eine unerwartete Erkrankung, schwere Verletzungen, Einbruchdiebstahl am Wohnort oder ein Jobverlust. Außerdem greift die Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern beispielsweise ein Angehöriger eine schwere Erkrankung erleidet. Zu den Risikopersonen gehören unter anderem Kinder, Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten sowie die Schwiegereltern des Versicherungsnehmers.