Urlaub in Italien & Südtirol – Haftpflichtversicherung ist Pflicht

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Wer einen Urlaub in Südtirol plant, muss zwingend eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist Pflicht, zusätzlich wurden die Regeln auf der Piste verstärkt.

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In Südtirol darf nur auf die Piste, wer eine Haftpflichtversicherung vorweisen kann. Quelle: shutterstock.com

Sicherheitsbestimmungen auf der Piste beachten

Beim Skifahren können schlimme Unfälle passieren, sogar Todesfälle gibt es leider immer wieder. Sei es durch Lawinen, weil an der falschen Stelle gefahren wird, oder durch unvorsichtiges bzw. rücksichtsloses Verhalten.

Folgende Vorschriften sollen für mehr Sicherheit sorgen und schwere Unfälle verhindern:

  • Haftpflichtversicherung: Auf der Piste gilt eine Haftpflicht-Versicherungspflicht.
  • Alkohol: Wer mit mehr als 0,5 Promille beim Skifahren oder Snowboarden erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen.
  • Helmpflicht: Die Helmpflicht wurde erweitert. Sie gilt nun für alle Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr. Der Helm muss zwingend CE-zertifiziert sein.

Haftpflichtversicherung vor dem Urlaub abschließen

Wer auf die Piste geht, muss eine gültige Haftpflichtversicherung abschließen. Diese soll Schäden ersetzen, die bei möglichen Unfällen entstehen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. Wer vor Ort keinen entsprechenden Haftpflichtnachweis erbringt, darf nicht auf die Piste. Wer dennoch unterwegs ist und erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, oft wird zusätzlich der Skipass eingezogen. Bei einem Unfall muss der Schaden zudem selbst gezahlt werden.

Wichtig: Viele Haftpflichtversicherungen decken Freizeitaktivitäten wie Skifahren bereits ab. Ein Blick in die Police kann dennoch vor dem Urlaub sinnvoll sein. Kinder sind je nach Versicherung bei den Eltern oft schon mitversichert.

Maximal 0,5 Promille sind erlaubt

Klar, beim Après Ski wird gerne das eine oder andere Bierchen getrunken. Schon beim zweiten Bier könnte es allerdings gefährlich werden. Die Reaktionszeit verkürzt sich deutlich, auch wenn man sich eigentlich noch nicht wirklich betrunken fühlt. Mit über 0,5 Promille darf man daher nicht mehr auf die Piste. Hohe Bußgelder von bis zu 1.000 Euro sind möglich, ab 0,8 Promille gilt das Skifahren sogar als Straftat.

Erweiterte Helmpflicht

Der Kopf muss auf der Piste besonders gut geschützt werden, denn die schwersten Unfälle gehen oft mit Kopfverletzungen einher. Ein Helm kann das Verletzungsrisiko abmildern, egal ob ein selbst- oder fremdverschuldeter Unfall passiert. Die bereits bestehende Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahren wurde ausgeweitet auf Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr. Denn gerade Jugendliche fallen oft mit einem besonders riskanten Fahrverhalten auf.

Abgesichert im Winterurlaub

Neben der klassischen Haftpflicht lohnt es sich, vor einem Urlaub im Ausland noch eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, die gerade im Skiurlaub gar nicht so selten sind. Auch die Kosten für den Heimtransport werden übernommen, falls nötig.

Um sich bereits vor der Reise vor unerwarteten Zwischenfällen zu schützen, eignet sich die Reiserücktrittsversicherung. So spart man sich teure Umbuchungs- oder Stornierungskosten, sollte die Reise aus verschiedenen Gründen nicht angetreten werden können.

Wer mit dem Auto anreist, sollte außerdem einen zuverlässigen Pannenschutz nicht vergessen. Zum Beispiel übernimmt der ADAC für Plus-Mitglieder die Rückreisekosten, bietet einen Ersatzwagen vor Ort sowie die nötige Pannenhilfe. So ist man auf dem Weg zum Urlaub und zurück gut abgesichert, sollte das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein.