Urlaub in der Türkei – Corona-Zwangsbehandlung und Kostenrisiko?

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Aufgrund der Corona-Pandemie wir vor Reisen in die Türkei bereits seit März offiziell gewarnt. Ein Ende der Reisewarnung ist aktuell erst Ende August in Sicht. Für diejenigen, die dennoch in die Türkei reisen möchten, bedeutet das: Jede Menge Unsicherheit und ein hohes Kosten-Risiko.

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Aufgrund der Reisewarnung könnten Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in Quarantäne müssen. Quelle: Shutterstock

Streitthema Reisewarnung

Das Festhalten Deutschlands an der Reisewarnung, die auch für die Türkei gilt, sorgt nicht nur für Spannungen zwischen der deutschen Regierung und Ankara. Auch für deutsche Türkei-Urlauber bringt die Reisewarnung jede Menge Unsicherheiten mit sich. Kann eine Reise in die Türkei aktuell überhaupt angetreten werden? Ist eine Rückreise nach Deutschland ohne Probleme möglich? Und was passiert, wenn die Infektionszahlen vor Ort wieder steigen?

Prinzipiell lässt sich dazu sagen: Wer aktuell in die Türkei reisen möchte, wird daran nicht gehindert. Schließlich stellt die geltende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kein Reiseverbot dar. Prinzipiell dürfen deutsche Urlauber ihr Ferien darum durchaus in der Türkei verbringen. Allerdings müssten sie das (Kosten-)Risiko, das mit einer Reise in das Land derzeit einhergeht, selber tragen.

Rückreise- und Behandlungskosten könnten zur Kostenfalle werden

Eine Reisewarnung ist kein Verbot – dennoch erwartet Türkei-Urlauber aktuell, neben jeder Menge Unsicherheit, auch ein recht hohes Kostenrisiko. Das gilt zumindest dann, wenn die Infektionszahlen in der der Türkei wieder steigen oder sich der Urlauber selbst vor Ort mit dem Coronavirus infizieren sollte.

  • Kostenrisiko bei steigenden Infektionszahlen: Sollten die Infektionszahlen in der Türkei wieder steigen und Flugverbindungen nach Deutschland darum reduziert oder ganz eingestellt werden, müssen Türkeiurlauber für ihre Rückreise- bzw. Aufenthaltskosten vor Ort selber aufkommen. Eine Corona-Rückholaktion wird es nämlich nicht noch einmal geben – das stellte Außenminister Heiko Maas bereits vor einiger Zeit klar. Auch eine eventuell vorhandene Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung kommt für die anfallenden Mehrkosten üblicherweise nicht auf.
  • Kostenrisiken im Falle einer Corona-Infektion vor Ort: Auch dann, wenn sich deutsche Urlauber in der Türkei mit dem Coronavirus infizieren, drohen ihnen hohe Extrakosten. Nach entsprechenden Medienberichten wurde außerdem zeitweise diskutiert, dass infizierte Touristen eine Zwangsbehandlung mit dem nicht unumstrittenen Medikament Chloroquin zu befürchten hätten. Letzteres wurde allerdings von der türkischen Regierung unlängst dementiert.

Was dennoch bleibt ist das Kostenrisiko im Falle einer Corona-Infektion. Viele Auslandskrankenversicherungen kommen nämlich nicht für die Behandlungskosten infolge einer Coronainfektion auf. Schließlich ist die Kostenübernahme für Pandemiefolgen bei vielen Versicherern vertraglich ausgeschlossen. Außerdem springen viele Versicherer auch dann nicht ein, wenn zum Reisezeitpunkt eine Reisewarnung bestand.

Hier will allerdings die türkische Regierung Abhilfe schaffen und Urlaubern eine spezielle Corona-Versicherung anbieten. Diese soll zu einem Beitragspreis von einmalig 15, 19 oder 23 Euro Behandlungskosten von 3.000, 5.000 oder maximal 7.000 Euro übernehmen.

Bei Rückreise Quarantäne?

Welche Bestimmungen bei der Rückreise aus der Türkei nach Deutschland gelten, hängen von dem Bundesland ab, in das der Urlauber zurückkehrt. Je nach Bundesland ist es allerdings denkbar, dass sich Türkei-Rückkehrer für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Die verpflichtenden Quarantänemaßnahmen könnten dann nur umgangen werden, wenn Türkei-Urlauber sich noch im Urlaubsland auf das Coronavirus testen lassen und bei Rückreise ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist.