Stress im Urlaub vermeiden – lokale Vorschriften beachten!

Sandburg

Andere Länder, andere Verbote – nicht überall auf der Welt gelten die gleichen Regeln. Gelegentlich bekommen das auch Touristen zu spüren und geraten durch Verhaltensweisen, die sie als völlig normal empfinden, mit dem Gesetz in Konflikt. Gerade in fremden Ländern ist das nicht nur eine unangenehme, sondern oft auch eine teure Angelegenheit.

Sandburg
Im italienischen Eraclea ist es verboten am Strand Löcher in den Sand zu graben, geschweige denn von Sandburgen bauen. Quelle: Shutterstock

Urlauber sollten sich an Regeln im Urlaubsland halten

Ein Beispiel dafür, dass an anderen Orten ganz andere Regeln gelten, war der Fall einer Britin, die während eines Urlaubs auf den Malediven plötzlich verhaftet wurde. Der kurios anmutende Fall ging weltweit durch die Medien. Schließlich war die junge Frau verhaftet worden, weil sie auf der Malediven-Insel Maafushi abseits des Strandes in ihrem Bikini unterwegs war. Was die Touristin dabei wohl nicht ahnte: Von der überwiegend muslimischen Bevölkerung wird ein solches Auftreten als unangemessen angesehen. Dementsprechend ist es außerhalb der Ferienanlagen auch nicht erlaubt, in Badekleidung herumzulaufen. Vielmehr müssen sich auch Touristen an die vor Ort geltenden Kleidungsvorschriften halten.

Ähnliche für Touristen kuriose Vorschriften gibt es auch in Dubai. Hier ist sowohl das Küssen als auch das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. In Italien wiederrum kann mit einem Bußgeld belegt werden, wer an bestimmten Stränden eine Sandburg baut oder lediglich in Badekleidung durch Ortschaften flaniert. In Burundi hingegen ist es verboten, gemeinsam mit mehreren Personen in der Gruppe joggen zu gehen.

An diesen Beispielen zeigt sich: Oft kann in anderen Ländern auch scheinbar „normales“ Verhalten zu Schwierigkeiten mit dem Gesetz oder zu Bußgeldern führen. Dementsprechend wichtig ist es für Urlauber, sich – beispielsweise über das Auswärtige Amt – ausreichend über ihr nächstes Reiseziel zu informieren. So lässt sich bereits im Vorfeld klarstellen, an welche Regeln sich Urlauber vor Ort halten müssen.

Wer hilft, wenn Urlauber vor Ort in Schwierigkeiten stecken?

Urlauber, die im Ausland unerwartet in Schwierigkeiten geraten, finden meist Hilfe bei der Deutschen Botschaft oder einer anderen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im jeweiligen Reiseland. Das gilt zumindest dann, wenn sich der Urlauber im Ausland in einer akuten Notsituation befindet.

Allerdings müssen Kosten, die etwa für die Rechtsberatung oder die anwaltliche Vertretung – beispielsweise aufgrund einer (unbeabsichtigten) Ordnungswidrigkeit – entstehen, selbst getragen werden. Nicht selten kann das den Urlauber auch finanziell in Bedrängnis bringen.

Für Eventualitäten vorsorgen

Eine Reisezusatzversicherung in Form einer Soforthilfe-Versicherung gewährt Urlaubern bei unterschiedlichsten Notfällen am Urlaubsort schnelle und unbürokratische Hilfe. Zu den möglichen Hilfeleistungen gehören dabei auch finanzielle Vorschüsse für Anwaltskosten oder sogar Kautionszahlungen. Darüber hinaus springt die Versicherung auch dann ein, wenn der Urlauber nicht unbeabsichtigt mit dem Gesetz in Konflikt gerät, sondern finanzielle Unterstützung aufgrund dringender Arztbehandlung oder notwendiger Such- oder Rettungsmaßnahmen benötigt.

Urlauber, die nicht ohnehin über eine Kranken-, Rechtsschutz- oder Unfallschutzversicherung verfügen, die Kosten auch im Ausland übernimmt, sind darum mit dem Abschluss einer entsprechenden Soforthilfe-Versicherung gut beraten. Wer sich außerdem auch mit den im Urlaubsland geltenden Vorschriften und gesetzlichen Regelungen ausreichend vertraut macht, reist auf der sicheren Seite. So vorbereitet können sich Touristen dann allein auf ihre wohlverdiente Erholung konzentrieren.