Wer sich vor oder während einem Urlaub mit dem Coronavirus infiziert, muss in Quarantäne. Das kann sowohl die Absage der Reise als auch ihre unplanmäßige Verlängerung zur Folge haben. Die Erkrankung ist dann nicht nur mit Gesundheitsgefahren und unangenehmen Symptomen verbunden. Auch erhebliche Kosten können sich aus ihr im Zusammenhang mit einer Reise ergeben. Einige Reiseversicherer wollen nun zumindest das Kostenrisiko umfänglicher abfedern.
Urlaubsreise ohne Corona-Folgekosten
Bisher war die Lage klar: Wer sich im Urlaub mit Covid-19 infiziert und die Rückreise darum nicht antreten kann, muss für den verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort selbst aufkommen. Und sogar die Kosten für die ärztliche Versorgung vor Ort wurden oft auch dann nicht übernommen, wenn Urlauber über eine Auslandskrankenversicherung verfügten. Sorgloses Reisen war so für viele Urlauber nicht möglich – schließlich waren neben den Gesundheits- auch die finanziellen Risiken einer Covid-19-Infektion unüberschaubar.
Grund für die Unsicherheit vieler Urlauber: In den Versicherungsbedingungen vieler Anbieter wurde die Übernahme von Kosten, die sich aus Pandemien ergeben, ausgeschlossen. Trotz Auslandskrankenversicherung konnten Urlauber darum auf Behandlungs- und Quarantänekosten sitzenbleiben.
Einige Versicherer haben sich jetzt jedoch dafür entschieden, Urlaubern das Reisen ohne Angst vor finanziellen Corona-Folgen wieder zu ermöglichen. Wer eine spezielle Zusatzversicherung abschließt, kann sich vor sämtlichen finanziellen Corona-Folgen schützen.
Was bietet eine Corona-Zusatzversicherung?
Ohnehin gilt: Wer ins Ausland reist, sollte zumindest auf eine Auslandskranken- und Reiserücktrittsversicherung nicht verzichten. So können – bei einem unvorhergesehenen Nichtantritt der Reise oder im Falle von Krankheit oder Unfall – keine überraschenden Zusatzkosten entstehen.
Allerdings hat die Corona-Krise zusätzliche Unwägbarkeiten mit sich gebracht, die vor Reiseantritt oder am Urlaubsort auftreten können. Sie ergeben sich insbesondere aus Quarantänemaßnahmen, die vor Reiseantritt oder am Urlaubsort angeordnet werden. Muss sich der Urlauber nämlich vorsorglich in Quarantäne begeben, ohne sicher mit Covid-19 infiziert zu sein, springt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein. Wird die Quarantäne hingegen am Urlaubsort angeordnet, muss der Urlauber die Kosten des verlängerten Aufenthalts selber tragen.
Ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, dass viele Versicherer ihren Kunden nun abnehmen: Der Hamburger Versicherer HanseMerkur und einige andere Anbieter halten nun „Corona-Zusatzversicherungen“ bereit, die zusätzlich zu einer bestehenden Reiseversicherung abgeschlossen werden können.
Dadurch kann der Versicherungsschutz auch beispielsweise auf zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch Quarantänemaßnahmen entstehen, ausgeweitet werden. Außerdem sind auch Erweiterungen von Reiserücktrittsversicherungen möglich. Kann der Urlauber seine Reise etwa aufgrund der Temperaturmessung am Flughafen nicht antreten, ohne erwiesenermaßen mit dem Coronavirus infiziert zu sein, springt die Zusatzversicherung ebenfalls ein.
Wer braucht eine Corona-Zusatzversicherung?
Prinzipiell sollte jeder, der eine Auslandsreise plant, zumindest über eine Reiserücktritts- und eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Allerdings sollten auch diejenigen, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben, die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Eventuell werden nämlich Kosten, die mit einer Pandemie in Zusammenhang stehen, nicht von der Versicherung übernommen. Ist das der Fall, lohnt es sich, mit dem Versicherer in Kontakt zu treten und eine entsprechende Corona-Zusatzversicherung abzuschließen.