Obwohl die Corona-Pandemie noch nicht besiegt ist, können deutsche Urlauber ihren Sommerurlaub auch 2020 wieder in Italien verbringen. Schon ab dem 3. Juni öffnet das Land seine Grenzen für Besucher. Allerdings bedeutet das nicht, dass ein Strandurlaub in Italien völlig ohne Einschränkungen möglich wäre. Bei einem Urlaub im Süden gibt es nämlich – zumindest in diesem Jahr – verschiedene Corona-Regeln und Besonderheiten zu beachten.
Strandurlaub mit Sicherheitsabstand
Am 3. Juni öffnet Italien seine Grenzen für Besucher. Eine Einreise soll ab diesem Datum zumindest Urlaubern aus anderen EU-Staaten wieder uneingeschränkt möglich sein. Allerdings bedeutet das nicht, dass ein Italien-Urlaub „wie gewohnt“ und komplett ohne Corona-Einschränkungen möglich wäre. Selbstverständlich müssen nämlich auch in Italien einige neue Regeln, die auch für Urlauber gelten, eingehalten werden:
- Seit dem 18. Mai sind Restaurants, Cafés und Bars in Italien wieder geöffnet. Auch Einzelhändler, Friseure, Kosmetikstudios, Kirchen und einige Sehenswürdigkeiten dürfen seit diesem Datum wieder Kunden und Besucher empfangen. Wer Lokale, Museen oder Kirchen besuchen möchte, muss allerdings einen Sicherheitsabstand zu anderen Personen einhalten. Dort, wo das nicht möglich ist, – insbesondere in geschlossenen Räumen – muss außerdem ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Auch ein Besuch an den vielen Stränden Italiens ist ab dem 3. Juni für Urlauber wieder möglich. Selbstverständlich gilt es aber auch hier, den nötigen Sicherheitsabstand zu respektieren. Am Strand bedeutet das: Einzelne Sonnenliegen müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt aufgestellt werden. Um einen Sonnenschirm herum müssen sogar 10 Quadratmeter Platz frei sein.
- Sonnenliegen in einem Strandbad können nicht mehr spontan vor Ort gebucht werden. Vielmehr müssen sie bereits im Voraus reserviert werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
- In Hotels dürfen keine Buffets angeboten werden. Alle Speisen müssen am Platz serviert werden.
Italien 2020: Deutlich mehr Platz im Hotel
In italienischen Hotels geht es im Sommer 2020 deutlich ruhiger zu – das liegt schlichtweg daran, dass die Hotels und Pensionen die Zahl ihrer Gäste limitieren müssen. Neben den allgemein geltenden Abstandsregeln müssen hier nämlich zusätzliche Sicherheitsauflagen beachtet werden: Insbesondere müssen jedem Gast bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen – wie dem Wellnessbereich oder Pools – 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen nur bestimmte Innenpools geöffnet werden.
Quarantäne kann weiterhin angeordnet werden
Die Grenzöffnung Italiens am 3. Juni ermöglicht es Touristen nicht nur, ungehindert in das Land einzureisen. Auch die Pflicht, sich nach der Einreise für 2 Wochen in Quarantäne zu begeben, fällt ab dem 3. Juni weg.
Nichtsdestotrotz müssen Urlauber beachten, das in Italien dennoch weiterhin Quarantänemaßnahmen angeordnet werden können. Das gilt beispielsweise dann, wenn eine Person nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte oder selbst infiziert ist.
Doch was passiert, wenn Urlauber in Italien an Covid-19 erkranken oder Kontakt zu Infizierten hatten? Prinzipiell ist es in Italien – wie auch in Deutschland – in diesen Fällen erforderlich, sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Eventuelle Extrakosten, die sich aus der Auslandsquarantäne ergeben, werden von der Reiseabbruchversicherung regelmäßig nicht übernommen.
Eventuelle Behandlungskosten, die sich aufgrund der Covid-19-Erkrankung bzw. des Kontakts zu Infizierten ergeben, werden hingegen von der deutschen Krankenkasse übernommen. Für Extrakosten durch die Behandlung im Ausland kommen außerdem auch die meisten Auslandskrankenversicherungen auf. Das gilt zumindest dann, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Italien zum Reisezeitpunkt nicht mehr besteht.