Reiserücktrittsversicherungen im Test – darauf kommt es an

Corona Reiserücktrittsversicherung

Angesichts des grauen und nasskalten Wetters in Deutschland sehnen sich aktuell viele Menschen nach einem Urlaub. Aufgrund des Pandemie-Geschehens achten die meisten von ihnen bei der Buchung des Urlaubs auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Doch welche Versicherung schützt am besten und worauf kommt es beim Versicherungsabschluss wirklich an?

Corona Reiserücktrittsversicherung
In Zeiten von Corona werden Reiserücktrittsversicherungen zunehmden wichtiger. Quelle: shutterstock.com

Genaues Hinsehen ist beim Abschluss einer Police wichtig

Viele Deutsche sind derzeit vom Fernweh geplagt. Dennoch lassen sie bei der Reisebuchung aktuell Vorsicht walten. Schließlich besteht derzeit immer die Gefahr, aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig doch nicht reisen zu können. Dieser Umstand bringt immer auch die Gefahr mit sich, bei einer Reisestornierung auf den Kosten sitzen zu bleiben. Diejenigen, die sich dennoch trauen, bereits jetzt zu buchen, setzen darum meist auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Allerdings sind nicht alle Reiserücktrittsversicherungen aktuell gleich gut geeignet – das zeigte unter anderem ein Test des Magazins Finanztest. Im Rahmen des Tests wurden 130 Reiserücktrittsversicherungen genauer unter die Lupe genommen. Dabei stellte sich unter anderem heraus: Nur 16 der 130 Versicherungsangebote deckten auch einen Reiserücktritt aufgrund der Corona-Pandemie ab.

Genaues Hinsehen ist darum gerade jetzt besonders wichtig. Um nicht trotz Versicherung im Falle eines Rücktritts auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist es wichtig, vor Versicherungsabschluss sicherzustellen, dass auch Corona-Folgen mitversichert sind.

Covid-19-Schutz wird unterschiedlich gehandhabt

Nicht alle Versicherer zahlen dann, wenn ein Reiserücktritt mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang steht. Und selbst diejenigen, die für Pandemiefolgen einstehen, handhaben den Corona-Schutz auf unterschiedliche Weise:

Einige Versicherer übernehmen Stornokosten bereits bei Vorlage eines positiven Covid-19-Testergebnisses. Andere Versicherer hingegen fordern zusätzlich ein ärztliches Attest. Wieder andere zahlen sogar dann, wenn der Versicherte lediglich wegen eines Corona-Verdachts in Quarantäne muss – oder schließen Pandemien komplett vom Versicherungsschutz aus.

Worauf kommt es beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sonst noch an?

Wer aktuell eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte selbstverständlich darauf achten, dass Pandemien vom Versicherungsschutz nicht ausgenommen sind. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten:

Insbesondere sollte die gewählte Versicherung ohne Selbstbeteiligung auskommen. Zwar sind Reiserücktrittsversicherungen mit einer Selbstbeteiligung meist günstiger – tritt aber tatsächlich ein Schadensfall ein, kostet ess den Versicherten umso mehr. Bedenkt man, dass einige Versicherer eine Selbstbeteiligung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises veranschlagen, ist das im Ergebnis mehr, als die Kosten für eine Versicherungsalternative ohne Selbstbeteiligung.

Außerdem muss genau geprüft werden, in welchen Fällen die Reiserücktrittsversicherung tatsächlich sämtliche Kosten übernimmt. Versichert sollten dabei unbedingt folgende Umstände sein:

  • Unvorhersehbare, nicht chronische Erkrankungen
  • Todesfall im näheren Umfeld
  • Unfälle
  • Verspätungen bei der Flughafenanreise
  • Impfunverträglichkeiten
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Unvorhergesehene Ereignisse wie eine Überschwemmung oder ein Hausbrand
  • Erkrankung eines mitreisenden Familienmitglieds vor Reiseantritt

Kombischutz ist oft noch ratsamer

Zusätzliche Kosten entstehen nicht allein dann, wenn eine Reise unvorhergesehen doch nicht angetreten werden kann. Vielmehr kann auch ein Reiseabbruch Kosten verursachen. Unter anderem Stiftung Warentest rät darum dazu, eine Reiserücktrittsversicherung nach Möglichkeit in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung abzuschließen. So übernimmt die Kombi-Versicherung nämlich auch beispielsweise die Umbuchungskosten im Falle einer vorzeitigen Rückreise. Außerdem können – je nach Versicherer – auch Mehrkosten für eine spätere Rückreise bzw. einen verlängerten Aufenthalt übernommen werden.