Die Cornakrise kann in Zusammenhang mit einer Urlaubsreise zu einer echten Kostenfalle werden. Das gilt zumindest dann, wenn eine Reise trotz erhöhter Corona-Gefahr und Reiserücktrittsversicherung nicht kostenlos storniert werden kann. Viele Versicherer haben genau darauf jetzt reagiert und ihre Policen entsprechend angepasst.
Reiserücktrittsversicherung: Veränderte Konditionen und offene Fragen
In den Sommerferien sorgte die Coronakrise gerade unter Urlaubern für viele Unsicherheiten. Geht es nach einigen Versicherern, soll sich das in den Herbstferien jedoch ändern. Viele Versicherungsanbieter passen die Konditionen ihrer Policen nämlich an die Pandemiesituation an. Mit Blick auf Reiserücktrittsversicherungen sorgt das für mehr Klarheit. Schließlich waren Reiseabsagen, die im Pandemiegeschehen begründet lagen, bisher oft nicht mitversichert.
Für Urlauber, die eine gebuchte Reise coronabedingt nicht antreten können, schaffen die Versicherer so mehr Klarheit. Allerdings gibt es zwischen einzelnen Versicherungsgesellschaften durchaus Unterschiede.
Allianz erlaubt Rücktritt auch bei Quarantäne
Viele Reiserücktrittsversicherer übernehmen die Kosten für eine Reisestornierung nur dann, wenn der Versicherte tatsächlich an Covid-19 erkrankt. Muss er lediglich aufgrund des Verdachts auf Covid-19 in Quarantäne, war eine Kostenübernahme meist nicht möglich.
Genau das hat sich für den Reiserücktritts-Vollschutz der Allianz Versicherungen zum 1. September jedoch geändert. Ab diesem Datum werden Stornierungskosten auch dann übernommen, wenn sich der Versicherte lediglich wegen eines Corona-Verdachts in Quarantäne begeben muss. Auf die Versicherungsprämien wirkt sich der erweiterte Schutz nur in geringem Umfang aus.
Ergo und Hansemerkur setzen auf Ergänzungsversicherung
Anders als die Allianz weitet die Ergo Reiseversicherung AG ihren gewohnten Reiserücktrittsschutz nicht coronabedingt aus. Stattdessen bietet das Unternehmen eine „Covid-19-Ergänzungsversicherung“ an. Reiseabsagen, die lediglich aufgrund vorsorglicher Quarantänemaßnahmen stattfinden müssen, bleiben dabei jedoch auch trotz Ergänzungsversicherung ausgeschlossen. Lediglich Pandemieerkrankungen sollen von dem neuen Versicherungsschutz als versichertes Ereignis umfasst sein.
Die Hansemerkur hingegen bietet seit August eine Zusatzversicherung zu Reiserücktritts- sowie Reiseabbruchversicherungen an. Die Zusatzversicherung hat zur Folge, dass ein bestehender Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchschutz auch auf Covid-19 und damit pandemiebedingte Erkrankung ausgeweitet wird. Auch Quarantänemaßnahmen aufgrund ärztlicher und behördlichen Anordnung sind als versichertes Ereignis eingeschlossen.
Versicherungsbedingungen genau studieren
Obwohl viele Versicherer Anpassungen insbesondere an ihren Reiserücktrittsversicherungen vornehmen, werden pandemiebedingte Erkrankungen und insbesondere Quarantänemaßnahmen von den Versicherern durchaus unterschiedlich behandelt. Wer bereits über eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung verfügt, sollte darum die vertraglich festgelegten Bedingungen der Police genau überprüfen. Sofern pandemiebedingte Erkrankungen generell nicht mitversichert sind, sollte mit dem Versicherer Kontakt aufgenommen und die Möglichkeit einer (Pandemie-)Zusatzversicherung geklärt werden.
Zusätzlich dazu ist es außerdem sinnvoll, auch andere Versicherungen – etwa die Auslandskrankenversicherung – auf ihre Einstandspflicht im Falle einer Erkrankung im Zusammenhang mit Pandemien zu überprüfen. Oft ergeben sich nämlich genau hier teure Versicherungslücken.