Reisen trotz Reisewarnung – Das müssen Urlauber wissen

Reisewarnung

Aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus, warnen das Auswärtige Amt und die Bundesregierung konkret davor, Reisen ins Ausland anzutreten. Das sorgt natürlich für Verunsicherung und viele fragen sich, was eine Reisewarnung überhaupt konkret – jetzt und zukünftig – für Urlauber zu bedeuten hat.

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Reisewarnungen werden bei konkreten Gefahren für Leib und Leben ausgesprochen. Quelle: Shutterstock

Was ist überhaupt eine Reisewarnung?

Das Coronavirus breitet sich aktuell auf der ganzen Welt rasant aus und hat viele Länder fest im Griff, das Reisen ist völlig lahmgelegt – doch was bedeuten Reisewarnungen für den Tourismus? Bei einer Reisewarnung handelt es sich um eine offizielle Reiseempfehlung, die eine Behörde gegenüber ihren Staatsangehörigen ausspricht. Die Behörde empfiehlt den Bürgern dabei, Reisen in bestimmte Länder oder Gebiete aus Sicherheitsgründen abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten.

Nicht immer sind dabei Epidemien oder andere Gesundheitsrisiken Grund für die Reisewarnung. Auch politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verhältnisse, Katastrophen oder andere Bedrohungen können sie auslösen.

Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich bei einer Reisewarnung allerdings nicht um eine „bloße Empfehlung“. Vielmehr kann die Reisewarnung auch konkrete rechtliche Auswirkungen haben. So kann sie den Reisenden unter bestimmten Umständen etwa dazu berechtigen, ohne Zahlung einer Entschädigungspauschale von einem abgeschlossenen Reisevertrag zurückzutreten.

Nicht zu verwechseln ist eine Reisewarnung allerdings mit einem Einreiseverbot. Wird eine Reisewarnung ausgesprochen, ist Urlaubern das Reisen in das oder die betreffenden Gebiete dennoch erlaubt. Allerdings müssen sie am Reiseziel mit bestimmten Gefahren oder Einschränkungen rechnen. Ein Einreiseverbot hingegen kann vom (Urlaubs-)Land außerhalb Deutschlands ausgesprochen werden und Reisenden aus bestimmten Ländern die Einreise untersagen. Urlauber, die vom Einreiseverbot betroffen sind, werden dann an der Grenze des Ziellandes abgewiesen.

Was, wenn Urlauber trotz Reisewarnung reisen?

Solange das gewünschte Urlaubsland kein Einreiseverbot für deutsche Urlauber verhängt, ist auch bei Vorhandensein einer Reisewarnung eine Urlaubsreise in das Zielland für deutsche Urlauber prinzipiell möglich. Eine gute Idee ist der Urlaub trotz Reisewarnung allerdings nicht:

Die aktuelle Corona-Krise macht deutlich, wie schnell Krankheiten und Gesundheitsgefahren das tägliche Leben verändern und auch Urlauber konkret bedrohen können. Das führt gerade denjenigen Urlaubern, die ihre Ferien gerne an weiter entfernten Reisezielen verbringen vor Augen, wie wichtig insbesondere eine Reisekrankenversicherung ist. Schließlich können ungeahnte oder zuvor völlig unbekannte Gefahr auch im Urlaub auftauchen. Hierdurch wird oft nicht nur die Gesundheit bedroht, sondern der Urlauber im Krankheitsfall auch in eine finanzielle Notlage gebracht. Schließlich übernehmen die gesetzliche Krankenversicherungen im Ausland oft keine oder nicht alle anfallenden Behandlungskosten. Außerdem werden die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland oft nicht übernommen.

Gerade die Auslandskrankenversicherung ist darum vielleicht der wichtigste Reiseschutz, wenn es um sorgenfreien Urlaub ohne finanzielle Risiken geht. Um finanziell und auch gesundheitlich wirklich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Urlauber aber insbesondere die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachten. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn eine Auslandskrankenversicherung vorhanden ist.

Schließlich geht, wer trotz Reisewarnung in den Urlaub fährt, nicht nur gesundheitliche, sondern auch unnötige finanzielle Risiken ein. Was viele Urlauber nämlich nicht wissen: Werden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes missachtet, kann der Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Reiseland eingeschränkt sein!

Zwar muss es nicht bei jedem Versicherer zu Einschränkungen kommen – nichtsdestotrotz sind diese in der Praxis bei einigen Policen aber vorgesehen. Greift die Reisekrankenversicherung aufgrund der Reisewarnung nicht und schreiben ausländische Behörden etwa (wie im Falle des Coronavirus) die Behandlung in speziell ausgestatteten Gesundheitszentren vor, können sich hieraus hohe finanzielle Belastungen ergeben.