Wer bereits jetzt eine Reise bucht, geht damit eine rechtliche (Zahlungs-)Verpflichtung ein, mit der auch ein gewisses Risiko einhergeht. Insbesondere das Risiko einer Insolvenz von Anbietern aus der Reisebranche ist dabei zu bedenken. Worauf bei der Reiseplanung 2021 geachtet werden sollte.
Was das Insolvenzrisiko für Urlauber bedeutet
Obwohl die Corona-Pandemie auch zu Beginn des Jahres 2021 noch nicht besiegt ist, gibt es Grund zur Hoffnung: In vielen Ländern weltweit haben die Impfungen gegen das Coronavirus bereits begonnen. Eine Entspannung der Pandemie-Situation scheint in greifbare Nähe zu rücken und viele Reisefreudige machen sich bereits an die Urlaunbsplanung 2021.
Nicht nur viele Reiseveranstalter sehen dem Jahr 2021 voller Vorfreude entgegen. Auch viele potentielle Urlauber gehen fest davon aus, dass sich das Pandemiegeschehen langsam legen wird. Entsprechend groß ist bereits jetzt die Vorfreude auf den nächsten Urlaub – und wird außerdem durch zahlreiche Schnäppchenangebote von Hotels, Airlines und Reiseveranstaltern etwa für den Sommer 2021 verstärkt.
Allerdings sollten sich Urlauber nicht unbedacht von günstigen Übernachtungs- oder Flugangeboten locken lassen. Schließlich ist zu bedenken, dass das vergangene Pandemiejahr 2020 an vielen Anbietern in der Reisebranche nicht spurlos vorrübergegangen ist. Wer bereits jetzt einen Flug, ein Hotel oder eine Pauschalreise bucht, geht darum oft ein nicht unerhebliches Risiko ein und „kauft“ unbewusst ein erhöhtes Insolvenzrisiko des Reiseanbieters mit.
Was passiert im Falle einer Insolvenz?
Buchen Urlauber Hotelübernachtungen oder einen Flug bereits jetzt, geht der Flug- oder Hotelanbieter vor der Reise jedoch pleite, kann der Urlauber die gebuchten Leistungen meist nicht in Anspruch nehmen. Ob er zumindest das bereits gezahlte Geld zurückerhält, ist bei individuell gebuchten Reiseleistungen nicht immer sicher. Ob bzw. wieviel des bereits gezahlten Preises zurückerstattet wird, hängt davon ab, ob der Anbieter noch über ausreichende Mittel verfügt, um alle seine Kunden zu entschädigen.
Anders sieht es hingegen dann aus, wenn nicht der Anbieter einzeln gebuchter Reiseleistungen, sondern der Veranstalter einer Pauschalreise von der Insolvenz betroffen ist. Werden nämlich mindestens zwei Reiseeinzelleistungen (z.B. Hotel und Flug) gemeinsam zu einem Gesamtpreis gebucht, sind Urlauber gegen die Auswirkungen einer Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt. Insbesondere für Pauschalreisen, ist nämlich in § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Pflichtversicherung vorgesehen, die sowohl Anzahlungen als auch Restzahlungen einer Pauschalreise absichert.
Dass ein solcher Versicherungsschutz für die gebuchte Pauschalreise besteht, wird durch den sogenannte Reisesicherungsschein belegt.
Sicherungsschein und Insolvenz-Versicherung auch für Individualreisende?
Anspruch auf einen Sicherungsschein und damit auf eine entsprechende Insolvenzabsicherung ihrer Reise haben Urlauber, die mindestens zwei einzelne Reiseleistungen zu einem Paketpreis bei einem Unternehmen buchen. Wer Unterkunft und Flug hingegen individuell und damit getrennt voneinander bucht, erhält prinzipiell keinen Reisesicherungsschein und auch keine Insolvenzabsicherung.
Wer daher mit dem Gedanken spielt, bereits jetzt eine Reise etwa für den Sommer 2021 zu buchen, sollte sich dabei unbedingt an einen Reiseveranstalter halten bzw. auf die Buchung einer Pauschalreise setzen. Aufgrund der schwierigen Lage vieler Airlines und Hotelanbieter kann das Insolvenzrisiko, das mit einer Reisebuchung einhergeht, aktuell durchaus als erhöht angesehen werden. Darum sind gerade jetzt Pauschalreiseangebote zu bevorzugen, die eine Insolvenzversicherung beinhalten. Ebenfalls nicht vergessen werden darf außerdem auch weiterhin nicht er Abschluss einer Reisekranken– sowie Reiserücktrittsversicherung, die auch Pandemiefolgen einschließt. Auch diese schützen vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen.