Nach der Thomas Cook-Pleite sind Urlauber verunsichert: Wie können sie sich effektiv gegen einen Bankrott ihres Reiseveranstalters oder ihrer Airline schützen? Hilft eventuell der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung gegen Mehrkosten oder sogar den Ausfall einer bereits bezahlen Urlaubsreise? Wir erklären, welchen Schutz eine Reiseabbruchversicherung bietet und wem sie wirklich helfen kann.
Was beinhaltet eine Reiseabbruchversicherung überhaupt?
Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, die durch einen vorzeitigen Reiseabbruch entstehen können. Praktisch bedeutet das, dass der Wert des Resturlaubes in Form von nicht beanspruchten Hotelübernachtungen vom Versicherer ersetzt wird. Außerdem können auch weitere Kosten – wie etwa höhere Rückreisekosten – vom Versicherer übernommen werden.
Möglich ist es bei vielen Versicherern außerdem, die Zahlung einer Entschädigung für den Fall, dass der Urlauber Opfer einer Straftat wird, oder Kostenübernahmen für den Fall einer verspäteten Rückreise im Krankheitsfall mit in den Versicherungsvertrag zu integrieren. Welche Versicherungsoptionen dabei genau zur Auswahl stehen, kann sich allerdings von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
Generell gilt jedoch: Reiseabbruchversicherungen übernehmen lediglich die Kosten, die durch den vorzeitigen Abbruch einer Reise aus den versicherten Gründen entstehen. Der Reiseabbruchgrund muss dabei im Vorfeld der Reise noch nicht absehbar gewesen sein. Versichert sind dabei Reiseabbruchgründe wie etwa eine plötzlich auftretende Krankheit, ein Unfall oder plötzlich entstandene Eigentumsschäden durch Elementargewalten.
Möchte der Urlauber seiner Reise hingegen abbrechen, weil sein Reiseveranstalter überraschend Insolvenz anmelden musste oder kann die Reise aus diesem Grund gar nicht erst angetreten werden, greift die Reiseabbruchversicherung hingegen nicht ein!
Spezialversicherungen schützen gegen Insolvenz
Wie schon gesehen, schützt der Abschluss eine Reiseabbruchversicherung nicht vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Airline. Gleiches gilt für Reiserücktrittsversicherungen: Hier springt der Versicherer meist nur dann ein, wenn die Reise aus Gründen, die mit Eigentum oder Gesundheit des Urlaubers zusammenhängen, nicht angetreten werden kann.
Einige Spezialversicherer wollen diese Lücke jedoch schließen und bieten Versicherungspakete an, die vor Zusatzkosten im Falle einer Insolvenz schützen. Doch lohnt sich der Abschluss einer solchen Insolvenzversicherung für Urlauber wirklich?
Selbstverständlich lässt sich im Vorfeld einer Reise nicht genau sagen, ob die Insolvenzversicherung später gebraucht wird oder nicht. Sinnvoll ist es jedoch, sich bereits vor der Reisebuchung über den jeweiligen Reiseveranstalter oder die Airline zu erkundigen. Gibt es eventuell Berichte darüber, dass eine Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters droht? Hatte die Fluggesellschaft in der Vergangenheit bereits Zahlungsschwierigkeiten?
Erscheint die Buchung aufgrund negativer Berichte zu Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft unsicher, spricht das allerdings noch nicht zwingend für den Abschluss einer Insolvenzversicherung. Vielmehr lohnt sich zuvor ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen der Insolvenzversicherung. Oft kann es nämlich vorkommen, dass bestimmte Fluggesellschaften oder Veranstalter (insbesondere solche, zu welchen bereits Negativberichte vorliegen) vom Versicherungsschutz ohnehin ausgeschlossen sind.
Insolvenzversicherungen für den Urlaub zusammengefasst
Viele Urlauber sind nach der Thomas Cook-, Air Berlin-, und Germania-Pleite verunsichert und haben Angst davor, ihren Urlaub aufgrund einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft nicht antreten zu können oder auf hohen Kosten sitzenzubleiben. Einige Spezialversicherer bieten darum Versicherungspakete an, die auch gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft schützen. Ob sich der Abschluss solcher Versicherungspakete jedoch lohnt, hängt stark von den Versicherungsbedingungen und dem gewählten Reiseanbieter ab.
Gibt es bereits Negativberichte, erscheint es meist sinnvoller, einen anderen Reiseveranstalter oder eine andere Fluggesellschaft zu wählen. Ist das hingegen nicht möglich, kann eine spezielle Insolvenzversicherung den Reisenden schützen. Generell lässt sich aber sagen, dass eine Insolvenzversicherung nicht zum Standard-Reiseversicherungsschutz eines jeden Urlaubers gehören muss. Für die allermeisten Urlauber ist stattdessen bereits ein Paket aus Gesundheits- und Reiserücktrittsschutz völlig ausreichend.