Reform der Risikogebiete: Das ist jetzt beim Reisen zu beachten

Risikogebiet

Noch bis vor Kurzem war es für Urlauber schwierig festzustellen, an welche Regelungen sie sich bei einer Urlaubsreise halten mussten. Schließlich fand eine Unterteilung der Urlaubsländer in Nicht-Risikogebiete, Risikogebiete, Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete statt. Die komplizierte Unterteilung sorgte für Verwirrung nicht nur unter Urlaubern – und wurde unter anderem aus diesem Grund zum 1. August 2021 abgeschafft. Seither werden Länder nur noch in Länder ohne Risikostufe, Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete unterteilt.

Risikogebiet
Seit August gibt es keine „einfachen“ Risikogebiete mehr. Quelle: shutterstock.com

Anhand dieser Kriterien findet die Unterteilung in Hochrisiko- und Virusvariantengebiete statt

Seit dem 1. August gibt es nur noch zwei  Arten von Corona-Risikogebieten: Virusvarianten- und Hochrisikogebiete.

  • kein Risikogebiet: Länder in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, werden nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.
  • Hochrisikogebiet bzw. Hochinzidenzgebiet: Liegt die Inzidenz über 100, kann das Reiseland als Hochrisikogebiet eingestuft werden.
  • Als Virusvariantengebiete gelten Länder, in denen Varianten des Coronavirus mit „besorgniserregenden Eigenschaften“ vermehrt auftreten. Als besorgniserregend werden dabei solche Virusvarianten angesehen, gegen die die in der EU zugelassenen Impfstoffe nicht oder weniger gut schützen.

Urlaub im Hochrisikogebiet: Welche Regeln gelten?

Wer in einem Hochrisikogebiet Urlaub macht, kann nur unter Vorlage eines negativen Coronatests nach Deutschland einreisen. Fällt der Test hingegen positiv aus, müssen sich Urlauber noch am Urlaubsort in Quarantäne begeben. Von der Testpflicht befreit sind lediglich vollständig geimpfte oder genesene Personen. Außerdem müssen alle Reisenden eine digitale Einreiseanmeldung vor ihrer Rückkehr nach Deutschland ausfüllen.

Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich nach ihrer Rückkehr nach Deutschland außerdem in Quarantäne begeben. Das gilt auch dann, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen können. Die Quarantänedauer beträgt prinzipiell 10 Tage –  ab dem fünften Tag kann die Quarantäne durch einen negativen Coronatest allerdings vorzeitig beendet werden.

Dabei besonders wichtig: Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder geimpfter Eltern. Kinder ab 10 Jahren müssen sich prinzipiell für 10, Kinder unter 12 Jahren für 5 Tage in Quarantäne begeben.

Reiseregeln bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten

Haben sich Urlauber in Virusvariantengebieten aufgehalten, gelten strengere Regeln für die Rückreise: Aus einem Virusvariantengebiet dürfen nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder einem dauerhaften Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen.

Außerdem müssen alle Reisenden eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und einen negativen Coronatest vorlegen – die Testpflicht gilt dabei auch für Geimpfte und Genesene. Zurück in Deutschland angekommen, müssen sich alle Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten für 14 Tage in Quarantäne begeben. Dabei zu beachten: Die Quarantänezeit kann nach der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet prinzipiell nicht durch einen negativen Coronatest verkürzt werden.

Ausnahmen können lediglich für Personen gelten, die mit einem Impfstoff vollständig geimpft wurden, der durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als hinreichend wirksam gegenüber der Virusvariante angesehen wird.

Reisekrankenversicherungsschutz auch in Hochrisiko- und Virusvariantengebieten nicht immer gültig

Nicht nur aufgrund der aktuellen Pandemielage ist es ratsam, nur mit einem ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz in andere Länder zu reisen. Urlauber, die in ein Hochrisiko- oder gar Virusvariantengebiet reisen, müssen allerdings beachten, dass Versicherungsleistungen in diesen Gebieten oft ausgeschlossen sind. Es ist daher wichtig, mit dem Versicherer zu klären, ob der Versicherungsschutz auch in Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gilt.