Quarantäne & Co.: Welche Änderungen gelten seit Oktober für Urlauber?

Corona Test im Auto

Wer in Corona-Zeiten als Urlauber unterwegs ist, reist komplizierter. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass für Touristen ständig neue Regelungen innerhalb der Urlaubsländer gelten. Allerdings ändert auch Deutschland nicht selten seine Vorschriften, die für Reiserückkehrer gelten. Insbesondere seit Oktober sind neue Vorschriften in Kraft, die für Urlauber relevant sind.

Corona Test im Auto
Bundesregierung setzt auf Verbotspolitik und erlässt strengere Regeln für Reiserückkehrer. Quelle: shutterstock.com

Neue Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer

Wer seinen Urlaub in einem Corona-Risikogebiet verbracht hatte, musste sich nach seiner Rückkehr nach Deutschland für 14 Tage in Selbstisolation begeben – Diese Regelung galt in den meisten Bundesländern für mehrere Monate. Mittlerweile ist diese Vorschrift jedoch geändert worden und kommt Reiserückkehrern entgegen: Nun ist es nämlich möglich, die Selbstisolationspflicht zu umgehen. Voraussetzung hierfür ist ein bereits vor der Rückreise durchgeführter, negativer Corona-Test. Kann das negative Testergebnis bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik vorgelegt werden, kann die Rückkehrer-Quarantäne entfallen bzw. vorzeitig beendet werden.

Genau diese Möglichkeit, die Isolationspflicht nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet komplett zu umgehen, möchte die Bundesregierung nun jedoch unterbinden. Ab Mitte Oktober soll ein am Urlaubsort durchgeführter, negativer Corona-Test nicht mehr ausreichen, um die Quarantänepflicht entfallen zu lassen. Schließlich besteht auch während der Rückreise die Gefahr, sich mit dem Virus zu infizieren. Ab Mitte Oktober müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten darum zwingend 5 Tage lang in Quarantäne begeben. Erst danach kann ein Corona-Test durchgeführt werden und – im Falle eines negativen Ergebnisses – die Heimquarantäne beenden.

Reisewarnungen gelten automatisch für Risikogebiete

Bisher musste für Länder oder Gebiete, in denen eine besonders hohe Corona-Ansteckungsgefahr bestand, eine Reisewarnung durch die Bundesregierung ausgesprochen werden. Seit dem 1. Oktober 2020 ist dieses System jedoch „vereinfacht“ worden. Seither gilt eine Reisewarnung automatisch für die Länder, die durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesen werden. Selbstverständlich können auch Risikogebiete nach wie vor bereist werden – wie bisher rät das Auswärtige Amt jedoch davon ab.

Ab 15. Oktober soll für Reiserückkehrer aus Risikogebieten außerdem ein spezielles Onlineportal zur Verfügung stehen. Hier müssen betroffene Reisende ihre Daten hinterlegen. Die hinterlegten Daten könnten dann an der deutschen Grenze abgefragt werden. Diese Maßnahme soll die ohnehin geltende Meldepflicht, nach der sich diejenigen, die sich 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben bei den Gesundheitsbehörden melden müssen, ergänzen. Wer die Meldepflicht missachtet, hat Strafzahlungen von bis zu 25.000 Euro zu befürchten.

Reiseversicherungen sind weiterhin wichtig

Wie bereits gesehen, sollen sich Reisewarnungen zukünftig nach den Bewertungen des RKI richten. Dieses Verfahren kann dafür sorgen, dass sich die Situation von Urlaubern quasi über Nacht ändert, wenn ihr Reiseziel plötzlich als Corona-Risikogebiet gilt. Insbesondere im Falle einer kurzfristigen Reisestornierung sind hier Unstimmigkeiten zwischen Urlauber und Reiseveranstalter absehbar.

Gerade hieran wird allerdings deutlich: Gerade jetzt sollten Urlauber keinesfalls auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten. Auch beispielsweise im Krankheitsfall übernimmt diese nämlich eventuell anfallende Stornierungskosten und schützt Urlauber vor finanziellen Schäden.

Mindestens genauso wichtig ist aktuell außerdem eine Reisekrankenversicherung. Deckt diese auch Kosten ab, die sich im Zusammenhang mit einer Pandemie ergeben, ist der Reisende selbstverständlich nicht vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt. Zumindest die hohen Kosten, die sich bei einer Virusbehandlung im Ausland ergeben können, braucht er jedoch nicht mehr zu fürchten.