Neue Lockdown-Regeln: Was wird aus dem Urlaub im November?

Leere Autobahn

Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Urlauber in diesem Jahr bewusst für Ferien innerhalb Deutschlands entschieden. Allerdings gelten seit dem 2. November neue, bundesweite Regelungen zur Pandemiebekämpfung. Diese machen gerade Urlaub im eigenen Land quasi unmöglich. Doch welche Auswirkungen haben die Regelungen dabei auf bereits gebuchte und geplante Reisen?

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Was bedeutet der „Lockdown light“ für Reisende in Deutschland?

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Hotels und sonstigen Unterkünften die Beherbergung von Reisenden allein zu touristischen Zwecken ab dem 2. November 2020 zu untersagen. Die Regelung soll dabei voraussichtlich bis Ende November 2020 gelten.

Konkret bedeutet das: Bereits geplante Urlaubsreisen, die im November innerhalb Deutschland stattfinden sollten, können nicht durchgeführt werden. Schließlich ist es zumindest Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsbetreibern rechtlich unmöglich, Touristen zu beherbergen. Die rechtliche Unmöglichkeit hat dabei zur Folge, dass Urlauber bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen können.

Werden alle bereits gezahlten Gelder zurückerstattet?

Aktuell ist es nicht gestattet, dass Unterkünften im Inland Reisende zu touristischen Zwecken beherbergen. Dementsprechend ist es Hotel- und Ferienwohnungsbetreibern nicht möglich, die vertraglich geschuldete Leistung (hier: die Beherbergung) zu erbringen. Dementsprechend entsteht Urlaubern, sofern die gebuchte Reise nicht stattfindet bzw. sie vom Reiseveranstalter abgesagt wird, ein Rückerstattungsanspruch bezüglich geleisteter Zahlungen.

Einziger Wermutstropfen: Sind etwa Flug und Hotel oder Ferienwohnung und Mietwagen nicht als Pauschalreiseangebot, sondern getrennt voneinander gebucht worden, gilt der Erstattungsanspruch oft nur für die bereits gezahlten Übernachtungskosten. Das hängt damit zusammen, dass Flüge, Bahnreisen oder die Mietwagennutzung im Gegensatz zu einer Hotelübernachtung nicht rechtlich unmöglich geworden sind. Zeigen sich Fluggesellschaft, Bahn oder Mietwagenanbieter hier nicht kulant, bleibt der Urlauber auf den Kosten sitzen.

Sind Auslandsreisen weiterhin möglich?

Obwohl in Deutschland aktuell ein zweiter Lockdown gilt und das Übernachten in Hotels zu touristischen Zwecken nicht gestattet ist, geht damit kein Reiseverbot einher.

Das bedeutet: Nach wie vor sind Auslandsreisen nicht verboten. Angesichts der insbesondere in Europa massiv ansteigenden Corona-Infektionszahlen wird davon lediglich ausdrücklich abgeraten. Nichtsdestotrotz bleiben die Grenzen zumindest von deutscher Seite aus geöffnet. Sofern einzelne Reiseländer keine Einreiseverbote oder bestimmte Beschränkungen verhängen, bleiben auch Urlaubsreisen möglich und erlaubt.

Allerdings sollte, wer sich aktuell auf eine Auslandsreise begibt, diese nicht ohne eine passende Auslandskrankenversicherung, die auch Pandemiefolgen abdeckt, antreten. Schließlich ist nicht nur die Gefahr einer Corona-Infektion derzeit groß. Zusätzlich dazu besteht bei Auslandsreisen auch das Risiko, eventuelle, im Ausland anfallende Behandlungskosten (zumindest teilweise) selber tragen zu müssen.

Handelt es sich bei dem ausländischen Reiseziel allerdings um ein Risikogebiet, ist es ratsamer, die Reise zu stornieren. Obwohl das Reisen auch in Risikogebiete nicht verboten ist, sind die Ansteckungsgefahr und das Risiko erheblicher Beeinträchtigungen während des Urlaubs nicht zu unterschätzen.

Neue Quarantäne-Regelung für Rückkehrer

Seit dem 8. November gilt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten eine neue Quarantäne-Regelung. Egal ob man ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen kann oder nicht, gilt zunächst eine 10-tägige Quarantäne. Frühestens ab dem 5. Tag der Quarantäne kann ein negativer Corona-Test die Isolation vorzeitig beenden.

Davon ausgenommen sind Menschen, die sich auf der Durchreise durch Deutschland befinden sowie all diejenigen, die sich weniger als 24 Stunden in einem benachbarten Risikogebiet aufgehalten haben. Ebenfalls ausgenommen sind Berufspendler sowie ärztliches und betreuendes Personal.

Vor der Einreise muss man sich online unter www.einreiseanmeldung.de registrieren, unabhängig davon, ob man per Flugzeug, Schiff, Bahn oder mit dem Auto einreist. Die Anmeldung dient der Kontrolle, ob die Quarantäne eingehalten wird.