Nervenkitzel im Urlaub – Welche Reiseversicherung brauchen Adrenalin-Junkies?

Bungee Jumping

Kitesurfen, Basejumping oder Freeclimbing – die Suche nach dem Nervenkitzel der besonderen Art erlebt in den letzten Jahren einen wahren Boom. Auch die Urlaubsplanung vieler Sportler und Nervenkitzel-Fans wird hiervon beeinflusst: Viele zieht es genau dorthin, wo im Urlaub extreme, kreative und besondere Outdoor-Erlebnisse warten. Doch was passiert, wenn bei aufregenden Aktivitäten im Ausland etwas schiefgeht? Und mit welcher Versicherung reisen auch Adrenalin-Junkies auf der sicheren Seite?

Bungee Jumping
Wer Extremsportarten nachgeht, sollte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Quelle: Shutterstock

Das müssen Extremsportler auch im Urlaub beachten

Wer im Urlaub ungesichert Berge erklimmt oder sich mit einem Gleitschirm ins Tal stürzt, braucht eine besondere Versicherung. Schließlich decken nicht alle Unfallversicherungen, die in Deutschland gelten, auch Schäden im Ausland ab. Schäden, die durch Extrem- und Freizeitsportarten entstehen, sollten darum mit einer privaten Zusatzversicherung abgesichert werden.

Darüber hinaus kann es außerdem sein, dass eine in Deutschland gültige Unfallversicherung Schäden, die bei der Ausübung von Extremsportarten entstehen, ohnehin nicht abdeckt. Viele Versicherer unterscheiden nämlich zwischen „normalen“ und gesondert zu versichernden Extremsportarten. Zu den Extremsportarten zählen dabei meist:

  • Klettern, Freeclimbing, Bouldern
  • Kitesurfen
  • Bungee-Jumping
  • Mountainbiking (Freestyle)
  • Klippenspringen
  • Snowboarden und Skifahren
  • Parkour
  • Tauchen
  • Reiten

Wer diese und andere besonders risikoreiche Sportarten auch im Urlaub ausüben möchte, muss darum zuvor insbesondere zwei Fragen klären:

  • Deckt die bestehende Unfallversicherung auch Schäden ab, die beim Ausüben dieser Sportarten entstehen?
  • Ist die bestehende Unfallversicherung weltweit gültig?

Sofern die vorhandene Versicherung nicht weltweit gültig ist oder Unfallschäden, die beim Ausüben des Lieblingssports entstehen, nicht abdeckt, ist eine zusätzliche Unfallversicherung für den Aktivurlaub unbedingt notwendig.

Parkour
Gerade Anfänger können sich bei Parkour durch gewagte Techniken schnell verletzen. Quelle: Shutterstock

Auslandskrankenversicherung für den Aktivurlaub

Sofern keine Unfallversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz vorhanden ist, ist eine Reiseunfallversicherung für alle Hobbysportler und Aktivuraluber mehr als ratsam. Üblicherweise werden von dieser auch Schäden, die bei Ausübung einer der aufgeführten Extremsportarten entstehen können, abgesichert.

Zusätzlich dazu ist allerdings auch eine Auslandskrankenversicherung für Aktivurlauber mehr als empfehlenswert. Das gilt dabei insbesondere bei Aktiv- und Sportreisen ins Nicht-EU-Ausland.

Während im Falle eines Unfalls nämlich die deutsche Krankenversicherung für die meisten Behandlungs- und Arztkosten innerhalb der EU aufkommt, ist der Reisende im Nicht-EU-Ausland auf sich allein gestellt.

Zu bedenken ist außerdem: Selbst wenn eine weltweit gültige Unfallversicherung vorhanden ist, leistet diese üblicherweise „nur“ im Falle einer Invalidität und kommt eventuell für anfallende Such- und Bergungskosten auf. Die ärztliche Behandlung im Nicht-EU-Ausland ist von der Unfallversicherung jedoch nicht erfasst.

Für den Aktivurlauber bedeutet das: Im Falle eines Sport-, Wander- oder sonstigen Unfalls im Auslands muss der Urlauber für Behandlungs-, Medikamenten- und sämtliche weitere Kosten selbst aufkommen. Je nach Reiseland können dabei extrem hohe Summen zusammenkommen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Rücktransport nach Deutschland aus medizinischen Gründen notwendig werden sollte.

Insgesamt lässt sich darum sagen: Wer auch im Urlaub sportliche Herausforderungen sucht, sollte gerade bei Reisen in Länder außerhalb der EU auf den passenden Versicherungsschutz nicht verzichten. Neben einer weltweit gültigen Unfallversicherung ist dabei insbesondere eine Auslandskrankenversicherung besonders wichtig.