Mehr Urlaub 2023 dank Brücken- und Feiertagen

Brückentag

Die Urlaubsplanung für 2023 steht an? Brücken- und Feiertage lassen sich im nächsten Jahr besonders clever verteilen, um wertvolle Urlaubstage zu sparen. Je nach Bundesland sind verschiedene Zeiten möglich.

Brückentag
Wer Brücken- und Feiertage bei der Urlaubsplanung berücksichtig, hat 2023 länger frei. Quelle: shutterstock.com

Mehr günstig liegende Feiertage als 2023

2022 fielen acht Feiertage auf ein Wochenende – ungünstig für die Nutzung von Brückentagen. 2023 sieht das schon ganz anders aus, da sind es nur drei Feiertage, die aufs Wochenende fallen. Wer also seinen Urlaub geschickt plant und die Feier- und Brückentage nutzt, kann die maximale Anzahl an zusammenhängenden Tagen herausholen, ohne dafür mehr Urlaubstage nehmen zu müssen.

Bundesweit geltende Feiertage

Bundesweit frei sind Weihnachten, Silvester, aber auch Pfingsten, der Tag der Arbeit und Christi Himmelfahrt. Diese Feiertage lassen sich mit ein paar Tagen drumherum ideal für eine kurze Urlaubsreise nutzen. Hier ist allerdings frühzeitiges Buchen angesagt, da viele Arbeitnehmer an den gleichen Tagen buchen wollen.

Feiertage von Januar bis Dezember

Im gesamten Jahr kommen so einige Brücken- und Feiertage 2023 zusammen, die sich für die Urlaubsplanung clever nutzen lassen.

  • Januar: Heilige Drei Könige, 6. Januar (nur in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt). Wer vom 2. bis 5. Januar 4 Tage Urlaub nimmt, kann ab dem 31.12.22 insgesamt für 9 Tage verreisen.
  • Februar: keine Feier- und Brückentage
  • März: Internationaler Frauentag (gilt nur in Berlin) – mit 2 Urlaubstagen vor oder nach dem 8. März kann man insgesamt 5 Tage Urlaub am Stück machen.
  • April: Der Osterurlaub lässt sich mit nur 8 Urlaubstagen auf insgesamt 16 Tage verlängern. Einfach vor und nach den Osterfeiertagen Urlaub nehmen und so ganze zwei Wochen verreisen.
  • Mai: Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt (26. Mai), Pfingstmontag (29. Mai). Alle drei Feiertage bieten Potenzial für einen kleinen Kurzurlaub.
  • Juni: Fronleichnam, 8. Juni (gilt nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland). Wer einen Urlaubstag nimmt, hat vier Tage frei, ideal für einen kurzen Städtetrip.
  • Juli: keine Feier- und Brückentage
  • August: Mariä Himmelfahrt, 15. August (nur Bayern und Saarland). Mit nur 4 Urlaubstagen sind 9 freie Tage möglich.
  • September: Nur in Thüringen ist der 20. September ein Feiertag. Der Weltkindertag fällt 2023 auf einen Mittwoch, mit 4 Urlaubstagen kann man insgesamt 9 Tage verreisen oder mit nur 2 Tagen ein verlängertes Wochenende genießen.
  • Oktober: Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist ein Dienstag – ideal für ein verlängertes Wochenende mit nur einem Urlaubstag oder mit 4 Urlaubstagen gleich eine ganze Urlaubswoche. Neben Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo der Reformationstag am 31. Oktober bereits seit 1990 ein gesetzlicher Feiertag ist, gilt dies seit 2018 auch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
  • November: Allerheiligen, 1. November fällt auf 2023 auf einen Mittwoch (gilt nur in Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen). Ideal für einen oder zwei weitere Brückentage.
  • Dezember: 3 Urlaubstage vom 27. bis 29. Dezember ergeben insgesamt 10 freie Tage am Stück über Weihnachten im kommenden Jahr.

An Feier- und Brückentagen sicher verreisen

Ob Kurztrip oder längere Reise – ohne passende Reiseversicherung sollte niemand in den Urlaub fahren. Bei Reisen ins Ausland kommt es auf eine gute Auslandskrankenversicherung an, die medizinische Behandlungen und eventuelle Rücktransportkosten übernimmt. Das Gepäck lässt sich unterwegs gegen Diebstahl und Verlust absichern. Eine Reisegepäckversicherung übernimmt den Ersatz im Fall der Fälle.

Eine plötzliche Erkrankung oder andere Ausnahmesituation vor dem Urlaub machen eine Umbuchung oder Stornierung nötig. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesem Fall mögliche Kosten für Storno- und Umbuchungsgebühren sowie andere Reisekosten, sofern sich diese nicht mehr stornieren bzw. umbuchen lassen.