Maskenpflicht: Was es im Urlaub zu beachten gibt

Reisen Maskenpflicht

In allen deutschen Bundesländern muss zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Gleiches gilt auf Reisen auch im Bus, Flugzeug und in der Bahn. Hinzu kommt außerdem, dass in manchen Urlaubsländern auch an öffentlichen Plätzen im Freien eine Maskenpflicht eingeführt worden ist. Grund genug, sich einmal anzusehen, was es bei der Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes auf Reisen zu beachten gibt.

Reisen Maskenpflicht
Dienen nicht nur dem Infektionsschutz, sondern avancieren zum modischen Accessoire. Quelle: shutterstock.com

Mit einer selbstgemachten Maske auf Reisen

Viele Menschen entscheiden sich dafür, ihren Mund-Nasen-Schutz einfach selber herzustellen. Das ist prinzipiell natürlich möglich und erlaubt. Auch in der Bahn oder im Flugzeug dürfen selbstgemachte Masken prinzipiell getragen werden, sofern sie Mund und Nase zuverlässig bedecken.

Bei der Herstellung des Mund-Nasen-Schutzes ist zu beachten, dass nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fest gewebte Stoffe hierfür am besten geeignet sind. Allerdings muss das Material luftdurchlässig genug sein, um darunter problemlos atmen zu können. Außerdem ist es wichtig, einen kochfesten Stoff zu verwenden, um die Maske regelmäßig und ausreichend heiß waschen zu können.

Soll die Maske auf Reisen verwendet werden, können das Waschen der Maske sowie ihr Herstellungsmaterial allerdings zum Problem werden. Insbesondere selbstgemachte Masken aus festem Baumwollstoff können nämlich im Flugzeug das Atmen erschweren. Schließlich fällt das Atmen in der Flugzeugkabine ohnehin schwerer, als unter gewohnten Bedingungen am Boden. Insbesondere Personen, die ohnehin unter Atemproblemen leiden, sollten darum im Flugzeug besser auf leichte OP-Masken setzen.

Darüber hinaus ist am Urlaubsort regelmäßiges, heißes Waschen selbstgemachter Masken oft gar nicht möglich. Schließlich muss der Mund-Nasen-Schutz täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Wer diese Möglichkeit nicht hat, sollte ebenfalls besser auf Einmal-Masken setzen.

Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes unterwegs

Wird der Mund-Nasen-Schutz unterwegs gerade nicht getragen, sollte er in einem verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Ihn einfach in die Jacken- oder Handtasche zu stecken, ist hingegen nicht ratsam.

Soll er anschließend – in einem geschlossenen Raum oder bei Menschenansammlungen – wieder getragen werden, muss er stets mit gewaschenen, sauberen Händen angefasst werden. Außerdem ist es wichtig, die Maske möglichst nicht an ihrer Innenseite zu berühren.

Unbedingt vermieden werde sollte es, den Mund-Nasen-Schutz – wie oft zu beobachten – unter das Kinn zu ziehen. Diese Vorgehensweise erhöht nämlich das Infektionsrisiko deutlich. Wird die Maske unter dem Kinn getragen, besteht immer die Gefahr, sich durch Berührungen mit ihrer Außenseite zu infizieren bzw. dort vorhandene Keime im eigenen Gesicht zu verteilen.

Lokale Regeln beachten und auf einen ausreichenden Reiseschutz achten

In Deutschland ist es derzeit Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Im Freien hingegen ist eine Maskenpflicht hierzulande nur die Ausnahme. Anders sieht das hingegen in vielen Urlaubsländern aus. In Italien oder auf Mallorca beispielsweise gilt die Maskenpflicht nämlich auch im Freien. Wer dagegen verstößt, muss in Italien bis zu 3.000 Euro Strafe zahlen.

Allerdings sind auch diejenigen, die stets eine Maske tragen, nicht zu 100 Prozent vor einer Coronainfektion geschützt. Dementsprechend wichtig ist es, vor jeder Reise (auch innerhalb der EU) auf eine Auslandskrankenversicherung zu achten, die auch Pandemiefolgen einschließt. Andernfalls reist nicht nur ein gewisses Ansteckungs-, sondern auch ein enormes Kostenrisiko stets mit.