Krank auf Kreuzfahrt – Welche Kosten trägt die Krankenversicherung?

Eine Kreuzfahrt ist eine einzigartige Gelegenheit, um gleich mehrere Länder und außergewöhnliche Orte während nur einer einzigen Reise kennenzulernen. Umso ärgerlicher ist es selbstverständlich, wenn den Urlauber während seiner Schiffsreise Durchfall, Kopfschmerzen oder sogar ernsthafte Erkrankungen plagen. Reist der „Seefahrer“ nämlich ohne ausreichende Reise- bzw. Reisekrankenversicherung, können zum entgangenen Urlaubsspaß dann nämlich horrende Zusatzkosten hinzutreten und das Urlaubsvergnügen endgültig zunichte machen.

Medizinische Versorgung auf dem Kreuzfahrtschiff

Kreuzfahrtschiffe verfügen prinzipiell über gut ausgestattete Bordkrankenhäuser und medizinisches Fachpersonal. Muss eine Behandlung an Bord stattfinden, wird diese – oft recht teure Versorgung – prinzipiell erst einmal privat abgerechnet. Handelt es sich außerdem um eine ernsthaftere Erkrankung, wird meist rasch ein Transport des Patienten zum nächstgelegenen Krankenhaus veranlasst. Falls nötig, wird dieser sogar mit einem Hubschrauber vorgenommen.

Kreuzfahrt
Für eine unbeschwerte Zeit an Bord.

Wer kommt für die Behandlungskosten auf?

Findet eine medizinisch notwendige Behandlung an Bord des Kreuzfahrtschiffes statt, kommen deutsche Krankenversicherungen teilweise für die Kosten auf. Ob das der Fall ist, richtet sich allerdings nach dem sogenannten Flaggenstaatsprinzip: Die Kostenerstattung findet hiernach dann statt, wenn die Behandlungskosten auch in dem entsprechenden Land übernommen worden wären, unter dessen Flagge das Schiff fährt.

Fährt das Schiff also unter der Flagge eines EG-Staates oder eines Staats, mit dem ein Abkommen zur sozialen Sicherheit mit Deutschland besteht, werden die Kosten meist nachträglich übernommen. Fährt das Schiff hingegen unter der Flagge eines Staates ohne Sozialversicherungsabkommen, werden Behandlungskosten nicht oder nur in Ausnahmefällen erstattet.

Behandlungskosten werden dabei meist für Behandlungen an Bord der Schiffe von

  • Celebrity Cruises
  • Celestyal Cruises
  • Holland America Line
  • TUI Cruises
  • AIDA und
  • Costa

übernommen.

Nicht übernommen werden Behandlungskosten, die an Bord von Schiffen der Reedereien

  • Royal Caribbean
  • Norwegian Cruise Line
  • Princess Cruises
  • Carnival Cruise Line
  • MSC
  • Cunard Line und
  • Hapag-Lloyd Cruises

angefallen sind.

Zu beachten ist außerdem: Kann die Behandlung aufgrund einer schwereren Erkrankung nicht an Bord vorgenommen werden oder passiert ein Unfall während eines Landgangs in einem Land außerhalb der EU, kommt die deutsche Krankenversicherung auch für die Behandlungskosten in einem Krankenhaus auf dem Festland nicht auf. Zwar werden die Kosten für den Transport des kranken Passagiers vom Schiff zum Krankenhaus oft nicht in Rechnung gestellt – für die Behandlung im Krankenhaus vor Ort sowie für den kostenintensiven Rücktransport nach Deutschland muss er jedoch selber aufkommen!

Mit einer Reise- und Reisekrankenversicherung auf der sicheren Seite

Obwohl die meisten Reisenden ihre Kreuzfahrt ohne Krankheiten und Unfälle genießen können, kann eine Erkrankung gerade bei Reisen, die auch nicht-EU-Häfen einschließen, schnell ruinöse Folgen haben.

Wer darum auf der sicheren Seite reisen und sich auch während eines Landgangs oder im Falle eines Transports ins Krankenaus keine Sorgen um Behandlungskosten machen möchte, investiert am besten in eine Reise- und Auslandskrankenversicherung, die auch für Rücktransportkosten nach Deutschland aufkommt. Sollte während des Kreuzfahrturlaubs wider Erwarten ein medizinischer Notfall eintreten, muss sich der Urlauber so zumindest nicht um die Kosten seiner Behandlung sorgen.