Die Delta-Variante des Coronavirus sorgt aktuell für eine Verschärfung der Infektionslage in vielen Reiseländern. Viele beliebte Urlaubsländer wie Spanien oder Portugal sind von diesen Veränderungen betroffen. Allerdings kann die Entwicklung die Reiselust vieler nicht bremsen. Insbesondere diejenigen, die bereits beide Coronaimpfungen erhalten haben, gehen davon aus, trotzdem sorglos verreisen zu können. Oft ist diese Annahme nicht zutreffend.
Die Risikoeinschätzung bezüglich des Reiselandes betrifft alle Urlauber
Ob ein Reiseland als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird, zeigt zum einen, wie hoch das Risiko ist, sich vor Ort mit dem Coronavirus zu infizieren. Die Einstufung erfolgt durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit sowie durch das Bundesministerium für Bau und Heimat.
Zum anderen ist die Einschätzung aber auch bei der Rückkehr aus dem Urlaub nach Deutschland bedeutungsvoll. Von ihr hängt die Entscheidung ab, an welche Regeln sich Reiserückkehrer bei und nach der Wiedereinreise nach Deutschland halten müssen.
Rückkehr nach Deutschland aus einem Risikogebiet
Wer sich während seines Urlaubs in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat, muss bei Wiedereinreise nach Deutschland einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind nachweislich geimpfte oder vom Coronavirus genesene Personen.
Außerdem besteht prinzipiell eine Quarantänepflicht für Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen. Durch ein negatives Testergebnis kann die Quarantäne jedoch vorzeitig beendet werden. Geimpfte oder genesene Personen müssen die Quarantäne gar nicht erst antreten.
Rückkehr nach Deutschland aus einem Hochinzidenzgebiet
Weist ein Reiseland eine besonders hohe 7-Tages-Inzidenz auf, wird es als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Wer aus einem solchen Gebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss ebenfalls ein negatives Corona-Testergebnis, einen vollständigen Impfnachweis oder den Nachweis einer Covid-19-Genesung vorlegen können.
Außerdem müssen sich Reisende, die aus einem Hochinzidenzgebiet zurückkehren, in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne dauert 10 Tage und kann nach Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet frühestens nach 5 Tagen vorzeitig durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind auch hier vollständig geimpft oder genesen Personen.
Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Virusvariantengebiet
Länder und Regionen, in denen Virusvarianten des Coronavirus (z. B. die Delta-Mutation), die in Deutschland ebenfalls auf dem Vormarsch sind, verstärkt auftreten, gelten als Virusvariantengebiete. Urlauber, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehren, müssen ebenfalls einen negativen Coronatest vorlegen. Anders als bei der Rückkehr aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten gilt die Testpflicht auch für Genesene und geimpfte Personen. Zusätzlich dazu dürfen ausschließlich deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen.
Außerdem müssen sich alle Urlauber, die aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantänezeit kann weder durch einen negativen Test, noch durch einen Impf- oder Genesungsnachweis verkürzt werden.
Kein Versicherungsschutz in Risiko-, Virusvarianten und Hochinzidenzgebieten
Wird ein Reiseland als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft, hat das Auswirkungen darauf, welche Regeln für Urlauber bei ihrer Rückkehr nach Deutschland gelten. Außerdem können sich aber auch während des Urlaubs wichtige Unterschiede ergebe:
In der aktuellen Situation aber auch generell ist es für Urlauber mehr als ratsam, eine Auslandskrankenversicherung für ihre Urlaubsreise ins Ausland abzuschließen. Viele dieser Versicherungen decken dabei auch Kosten ab, die sich aus einer Coronainfektion ergeben.
Zu bedenken ist allerdings: Wird das Reiseland bereits vor Reiseantritt als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft, sind Leistungen der Auslandskrankenversicherung oft ausgeschlossen. Verletzt sich der Urlauber während seines Aufenthalts in einem solchen Gebiet oder muss sich aus anderen Gründen in ärztliche Behandlung begeben, werden die Kosten hierfür nicht erstattet. Auch für Geimpfte und Genesene stellt eine Reise in ein Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet daher zumindest ein Kostenrisiko dar.