Bund und Länder haben sich am 13. Dezember auf einen harten Lockdown ab dem 16. Dezember geeinigt. Doch was genau bedeuten die neuen Lockdown-Regelungen dabei für Auslandsreisen oder Verwandtenbesuche im Inland?
Sind Auslandsreisen trotz Lockdown weiterhin möglich?
Wie bereits im Frühjahr diesen Jahres soll das öffentliche Leben ab dem 16. Dezember 2020 erneut heruntergefahren werden. Auf die entsprechenden Regelungen einigten sich Bund und Länder bereits am 13. Dezember.
Trotz der voraussichtlich bis zum 10. Januar geltenden Regelungen möchte viele Deutsche auf das Reisen aber nicht verzichten. Schließlich haben sich viele von ihnen auf Auslandsreisen oder Verwandtenbesuche über oder nach Weihnachten eingestellt. Doch sind solche Reisen – wenn sie ins Ausland führen – trotz Lockdown weiterhin erlaubt?
Prinzipiell wird vorerst bis zum 10. Januar dringend von nicht unbedingt notwendigen Auslandsreisen abgeraten. Anders als im Frühjahrs-Lockdown bleiben die allermeisten europäischen Grenzen jedoch geöffnet. Prinzipiell sind auch Auslandsreisen darum trotz des erneuten Lockdowns möglich und nicht explizit verboten.
Zu beachten ist allerdings: Wer nach seinem Auslandsurlaub aus einem Land wieder nach Deutschland einreist, das als Risikogebiet eingestuft ist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Frühestens fünf Tage nach Wiedereinreise darf ein Corona-Test vorgenommen werden, der die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beenden kann.
Außerdem dringend zu beachten: Wer sich trotz Rückkehrer-Quarantäne auf eine Auslandreise begeben möchte, sollte unbedingt an eine Reisekranken- und eine Reiseabbruchversicherung für den Urlaub denken! Ohne diese Versicherungsextras besteht die Gefahr, im Erkrankungsfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Familienbesuch innerhalb Deutschlands trotz Lockdown?
Bund und Länder raten im Rahmen des Dezember-Lockdowns eindringlich von Reisen auch innerhalb Deutschlands ab. Nichtsdestotrotz sind sie aber nicht verboten. Prinzipiell ist es darum möglich, auch Verwandte, die in einem anderen Bundesland leben, während des Lockdowns zu besuchen.
Zu beachten ist dabei lediglich, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen selbstverständlich auch im Rahmen eines Verwandtenbesuchs eingehalten werden müssen. Obwohl die Regelungen diesbezüglich in vielen Bundesländern über die Weihnachtsfeiertage etwas gelockert worden sind, sollten sich lediglich Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Über die Weihnachtsfeiertage erlaubt sind hingegen Treffen mit bis zu vier Personen – auch falls diese aus verschiedenen Hausständen kommen.
Kurzurlaub über Weihnachten: Wo sind Hotelübernachtungen erlaubt?
Um Familienbesuche über die Weihnachtsfeiertage zu ermöglichen, haben sich einige Bundesländer dazu entschieden, Hotelübernachtungen über die Weihnachtsfeiertage zu erlauben. Prinzipiell sind nämlich Übernachtungen zu lediglich touristischen Zwecken aktuell nicht gestattet.
Über die Weihnachtsfeiertage gilt jedoch eine Ausnahme, sodass Hotelübernachtungen in
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
möglich sein sollen.
Zu beachten ist allerdings: Die kurzfristige Öffnung der Hotels soll dazu dienen, Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage zu ermöglichen. Selbst dann, wenn kein Gästezimmer vorhanden ist, sollen angereiste Familienmitglieder eine Übernachtungsmöglichkeit vorfinden können. Zu Kurztrips oder Städtereisen sollen die vorrübergehenden Hotelöffnungen allerdings nicht animieren. Hiervon ist zumindest bis zum Ende des zweiten Lockdowns aus Vernunftgründen abzusehen.