Französisch-Polynesien: Gelockerte Einreisebestimmungen und Corona-Maßnahmen im Urlaubsparadies

Overwater Bungalows

Der Inselstaat Französisch-Polynesien hat seine Corona-Maßnahmen zum 18. Mai 2022 gelockert. Welche Regeln nun vor Ort für Einheimische sowie für Urlauberinnen und Urlauber gelten und wer jetzt in das Urlaubsparadies einreisen darf, zeigen wir hier.

Overwater Bungalows
Overwater-Bungalows in Mo’orea. Quelle: shutterstock.com

Gelockerte Corona-Regeln im Übersee-Paradies

Französisch-Polynesien, das französische Überseegebiet im Südpazifik, zu dem auch Tahiti und Moorea gehören, verzeichnet sinkende Infektionszahlen. Aus diesem Grund gelten seit dem 18. Mai 2022 verschiedene Corona-Lockerungen auf den über 100 Inseln. Insbesondere die Maskenpflicht, die bisher in öffentlichen Verkehrsmitteln galt, wurde gestrichen.

Für Urlauber bedeutet das, dass sie einen Mund-Nase-Schutz nun nur noch in geschlossenen Räumen, die zu Einrichtungen der Gesundheitspflege gehören, tragen müssen.

Einreise für geimpfte EU-Bürger auch ohne Test

Wer aus einem Land nach Französisch-Polynesien einreist, das durch die französische Regierung mit dem Label „grün“ versehen wurde, muss vor dem Abflug keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Diese Regelung gilt aktuell für alle vollständig geimpften Personen, die aus einem EU-Mitgliedsstaate nach Französisch-Polynesien reisen. Als vollständig geimpft gelten dabei diejenigen, deren Zweitimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegt. Ist seit der Zweitimpfung mehr Zeit vergangen, muss eine dritte Impfung erfolgt sein.

Ungeimpfte Urlauberinnen und Urlauber oder solche ohne vollständigen Impfschutz können ebenfalls in das französische Überseegebiet einreisen. Ungeimpfte Reisende aus „grünen Gebieten“ (das sind derzeit alle EU-Staaten) müssen dann jedoch einen maximal 72 Stunden alten PCR- oder einen höchstens 48 Stunden alter Antigentest vorlegen.

Nur mit Auslandskrankenversicherung nach Französisch-Polynesien

Obwohl Französisch-Polynesien derzeit von Corona weniger stark betroffen ist und eine Auslandskrankenversicherung für Touristen keine Einreisevoraussetzung darstellt, ist es dennoch ratsam, eine entsprechende Versicherung vor einer Reise abzuschließen. So gehen Urlauber sicher, dass sie für Behandlungskosten im Falle einer Corona- oder einer anderen Erkrankung nicht selbst aufkommen müssen.

Außerdem wichtig: Sollten Urlauber vor Ort schwer erkranken, übernehmen viele Policen auch die Rücktransportkosten nach Deutschland. Insbesondere bei Übersee-Reisezielen sind diese Kosten oft beträchtlich. Allein um sich vor solchen Ausgaben zu schützen, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.