Norwegen plant, bis zum 17. Februar 2022 sämtliche Corona-Beschränkungen aufzuheben. Ein großer Teil der Beschränkungen gilt bereits jetzt nicht mehr. Erwarten Touristen bei einem Besuch in Norwegen ab sofort also „Corona-freie“ Ferien?
Schon jetzt kaum noch Corona-Maßnahmen in Norwegen
Norwegen hat einen großen Teil seiner Corona-Maßnahmen bereits aufgehoben. Bereits jetzt gelten beim Ausschank alkoholischer Getränke keine Begrenzungen mehr und vielen Freizeitaktivitäten kann wieder ohne Einschränkungen oder Kontrollen nachgegangen werden. Das bedeutet insbesondere: Theater, Kinos und viele andere Einrichtungen dürfen voll besetzt sei – Teilnehmerbeschränkungen gibt es keine.
Bis auf Weiteres bestehen bleibt allerdings die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder an Orten, an denen sich nicht genügend Abstand zu anderen Personen einhalten lässt. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen allerdings auch die verbliebenen Corona-Maßnahmen zeitnah aufgehoben werden.
„Urlaub von Corona“ ist auch in Norwegen nur eingeschränkt möglich
Obwohl Norwegen viele Corona-Maßnahmen aufgehoben hat, ist ein „Urlaub von Corona“ nur eingeschränkt möglich. Das hängt primär mit den nach wie vor hohen Infektionszahlen zusammen. Diese bringen ein hohes Ansteckungsrisiko mit sich und führen dazu, dass Norwegen aus deutscher Sicht nach wie vor als Hochrisikogebiet gilt.
Die Einstufung hat zur Folge, dass sich nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Personen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben müssen. Komplett „virusfreie“ Ferien sind daher aktuell auch in Norwegen nicht möglich.
Was geschieht im Falle einer Corona-Infektion in Norwegen?
Das Königreich Norwegen ist kein Mitglied der EU – die fehlende Mitgliedschaft ist insbesondere dann problematisch, wenn Urlauber in einem Nicht-EU-Land erkranken oder sich verletzten. Prinzipiell kommt die deutsche Krankenversicherung nämlich nicht für Kosten auf, die für Behandlungen außerhalb der EU anfallen.
Im Falle Norwegens gilt jedoch eine Ausnahme: Da Norwegen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, haben in Deutschland Versicherte während vorübergehender Aufenthalte dennoch Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen und Leistungen. Allerdings gelten für sie dabei dieselben Bedingungen, die auch für im Gastland versicherte Personen gelten. Das kann unter Umständen bedeuten, dass nicht alle für ärztliche Behandlungen anfallende Kosten von der Versicherung erstattet werden. Aktuell ist es daher ratsam, vor einem Aufenthalt in Norwegen oder in einem anderen Nicht-EU-Land eine Auslandskrankenversicherung, die auch Pandemiefolgen abdeckt, abzuschließen.