Wer aus dem Ausland wieder nach Deutschland einreisen möchte, muss sich auf kompliziertere Vorschriften und ein eher umständliches Einreise-Prozedere gefasst machen. Die neuen, seit dem 24. Januar 2021 geltenden Einreiseregelungen sollen dabei zum einen die Bevölkerung vor der wahrscheinlich noch gefährlicheren Mutation des Coronavirus schützen. Zum anderen sollen sie aber auch nicht notwendige Auslandsreisen unbequemer und weniger attraktiv machen.
RKI unterscheidet jetzt zwischen Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten
Welche Regelungen bei einer Einreise aus dem Ausland nach Deutschland gelten sollen, richtet sich nach den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Bisher wurde dabei lediglich zwischen Gebieten ohne Reisewarnung und Risikogebieten unterschieden. Risikogebiete sind und waren dabei solche Regionen oder Länder, die innerhalb von 7 Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner registriert hatten. Wer aus einem solchen Risikogebiet nach Deutschland einreisen wollte, musste eine Einreiseanmeldung (einreiseanmeldung.de) tätigen, sich in Quarantäne begeben und sich nach seiner Ankunft binnen 48 Stunden auf das Coronavirus testen lassen.
Mittlerweile werden durch das RKI allerdings nicht mehr nur Risikogebiete ausgewiesen. Hinzugetreten sind auch sogenannte Virusvariantengebiete und Hochinzidenzgebiete. Wer aus diesen besonderen Risikozonen nach Deutschland einreist, muss besondere und noch strengere Vorschriften beachten.
Einreise nach Deutschland aus einem Hochinzidenzgebiet
Als Hochinzidenzgebiete werden jetzt Regionen und Länder bezeichnet, in welchen innerhalb der letzten 7 Tage mehr als 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind. Die Bundesregierung sowie das RKI schätzen die Gefahr sich in diesen Ländern mit Covid-19 zu infizieren, als besonders hoch ein.
Urlauber, die aus diesen Regionen nach Deutschland zurückkehren wollen, müssen darum strengere Regeln beachten:
- Eine digitale Einreiseanmeldung muss bereits vor der Wiedereinreise nach Deutschland ausgefüllt werden. Die unter www.einreiseanmeldung.de abrufbare Anmeldung soll dabei insbesondere den Gesundheitsämtern die Überwachung von Quarantänevorschriften erleichtern.
- Nach der Wiedereinreise müssen sich Urlauber für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn sich der Urlauber frühestens 5 Tage nach seiner Wiedereinreise einem Coronatest unterzieht. Fällt das Testergebnis negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden. Abweichende Regelungen gelten allein in Nordrhein-Westfalen. Hier gilt aktuell keine Quarantänepflicht.
- Seit dem 24. Januar besteht außerdem eine Corona-Testpflicht bereits vor Wiedereinreise nach Deutschland. Wer nach Deutschland zurückreisen möchte, muss sich maximal 48 Stunden vor seiner Rückreise auf das Coronavirus testen lassen.
Ist das Testergebnis negativ, ist eine Rückreise möglich. Ist das Ergebnis jedoch positiv, muss sich der Urlauber an die vor Ort geltenden Pandemie-Vorschriften halten. Unter anderem kann es im Falle eines positiven Testergebnisses notwendig sein, sich am Urlaubsort in Quarantäne zu begeben. Verfügt der Urlauber nicht über eine passende Auslandskrankenversicherung, die auch für Pandemiefolgen und Quarantänekosten aufkommt, können sich hieraus erhebliche finanzielle Belastungen ergeben.
Einreise nach Deutschland aus einem Virusvariantengebiet
Neben Risiko- und Hochinzidenzgebieten werden mittlerweile auch sogenannte Virusvariantengebiete durch das RKI ausgewiesen. In diesen Ländern, zu denen etwa Brasilien,
Irland, Portugal und Südafrika zählen, grassiert eine besonders ansteckende Mutationen des Coronavirus.
Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückreist, muss folgende Regeln beachten:
- Auch bei Wiedereinreise aus einem Virusvariantengebiet ist eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
- Die Quarantänepflicht besteht auch bei Wiedereinreise aus einem Virusvariantengebiet. Auch hier kann die Quarantänepflicht frühestens fünf Tage nach Wiedereinreise durch ein negatives Corona-Testergebnis verkürzt werden.
- Die Corona-Testpflicht besteht auch für Rückreisende aus Virusvariantengebieten. Allerdings darf das für die Rückreise erforderliche Testergebnis nicht älter als 12 Stunden sein.
Zusätzlich zu den oben genannten Einreiseregeln wurden Einreisen aus Mutationsgebieten verboten. Einreisen aus Großbritannien, Portugal, Irland, Südafrika und Brasilien sind vorerst bis zum 17. Februar nicht möglich. Ausnahmen gelten für Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen, Durchreisende sowie Frachtverkehr und medizinisch notwendige Flüge.