Diebstahl im Hotel – Was tun, wenn Wertsachen gestohlen werden?

Hotel Diebstahl

Damit Wertsachen, Pässe und andere wichtige oder wertvolle Gegenstände auch im Hotel sicher sind, werden sie im Hotelsafe verstaut. Doch was ist zu tun, wenn der Hotelsafe geknackt und der wertvolle Inhalt gestohlen wird? Was Urlauber in solchen Fällen beachten müssen, zeigen wir hier.

Hotel Diebstahl
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Hotelsafe: Sicher oder nicht?

Geld, Pässe, Schmuck und Laptops – diese Gegenstände müssen auch im Urlaub sicher verstaut werden. Die meisten Urlauber bewahren sie auf Reisen ganz selbstverständlich im Hotelsafe auf.

Das ist zwar richtig und ratsam – dennoch bieten viele Hotelsafes keinen absoluten Schutz gegen Diebstahl. Im Gegenteil: Manche Modelle lassen sich von versierten Dieben sogar leicht öffnen. Manchmal reicht dabei bereits ein kräftiger Faustschlag, um die Geräte zu öffnen.

Was passiert, wenn der Hotelsafe geknackt wurde?

Werden in einem Hotel Wertgegenstände entwendet, übernimmt das Hotel die Haftung für den Diebstahl. Das gilt zumindest bei Hotelaufenthalten innerhalb Europas und unabhängig davon, ob die entwendeten Gegenstände im Safe aufbewahrt wurden oder nicht. Haftungsausschlüsse wie „für Diebstähle keine Haftung“ entfalten daher innerhalb Europas prinzipiell keine Wirkung.

Beachten müssen Urlauber allerdings: In Deutschland müssen Hoteliers die Haftung lediglich für Gegenstände mit einem Wert von bis zu 3.500 Euro bzw. für Bargeldbeträge bis 800 Euro übernehmen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Wertgegenstände im Safe aufbewahrt wurden und dieser einen Mangel aufweist. In diesem Fall richtet sich die Haftung nach dem tatsächlich eingetretenen Schaden.

Bei Reisen außerhalb Europas ist eine Reisegepäckversicherung wichtig

Werden Wertgegenstände bei Urlauben innerhalb Europas aus dem Hotelzimmer gestohlen, müssen Hoteliers haften. Anders sieht es hingegen in vielen Ländern außerhalb Europas aus: dort ist eine solche Haftung des Hoteliers nicht vorgesehen. Wer ins Nicht-EU-Ausland reist, sollte daher unbedingt auf den Abschluss einer Reisegepäckversicherung achten.

Ist eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen worden, kommt diese üblicherweise auch für Schäden auf, die durch Diebstahl und Einbruch entstehen. Werden Wertgegenstände aus dem Hotelzimmer oder -safe gestohlen, ersetzt die Versicherung den entstandenen Schaden bis zu einer vereinbarten Höchstsumme.

Beachten müssen Urlauber lediglich: Die Versicherung ersetzt entstandene Schäden nur dann, wenn der Diebstahl oder Einbruch bei der Polizei angezeigt wurde. Die Anzeige sollte dabei möglichst zeitnah – spätestens am Folgetag – erfolgen.