Von China ausgehend greift das Coronavierus um sich. Mittlerweile warnt sogar das Auswärtige Amt konkret vor Reisen in die chinesische Provinz Hubei. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr ist allerdings auch in vielen anderen Teilen Chinas ist mit erheblichen Reiseinschränkungen zu rechnen. Für Urlauber außerdem beunruhigend: Auch in einigen anderen Reiseländern wie Australien, Singapur, Thailand oder Hongkong gibt es bereits Corona-Fälle. Doch berechtigt die Angst vor einer Ansteckung mit dem rätselhaften Virus Reisende dazu, einen bereits gebuchten Pauschalurlaub oder einen Flug kostenlos zu stornieren?
Einen gebuchten Flug nach China kostenlos stornieren?
Pauschalreisen und Flüge in die chinesische Provinz Hubei müssen aktuell aufgrund der behördlichen Quarantänemaßnahmen ausfallen. Selbstverständlich erhalten Reisende, deren Flug oder Urlaub betroffen ist, den Flug- bzw. Reisepreis zurückerstattet.
Allerdings macht sich der Ausbruch des Coronavirus nicht allein in der Provinz Hubei bemerkbar. Auch Urlauber, die aktuell andere Teile Chinas bereisen wollen, müssen mit verschiedenen Reiseeinschränkungen rechnen. So ist beispielsweise in Peking aktuell kein Besuch der Verbotenen Stadt möglich, der Badaling-Abschnitt der Großen Mauer kann nicht besichtigt werden und auch das Disneyland in Shanghai bleibt geschlossen.
Doch was geschieht, wenn Reisende ihren Flug nach China aufgrund der zu erwartenden Reiseeinschränkungen stornieren möchten? Berechtigt der Ausbruch des Coronavirus und die Angst vor einer Ansteckung zur kostenlosen Stornierung?
Leider lautet die Antwort auf diese Frage: Die Angst vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus berechtigt Reisende nicht dazu, sämtliche Flüge nach China kostenfrei zu stornieren. Nur für Flüge und Reisen in das Quarantänegebiet, die durch den Veranstalter abgesagt werden müssen, werden Kosten erstattet.
Eine kostenfreie Stornierung für sonstige Flüge und Reisen ist hingegen nur dann möglich, wenn eine Reisewarnung des Auswärtige Amtes für das Zielgebiet vorliegt. Aktuell hat das Auswärtige Amt aber lediglich eine Teilreisewarnung, die nur für die Provinz Hubei gilt, ausgesprochen.
Was passiert mit einer gebuchten Pauschalreise nach China?
Urlauber, die eine Pauschalreise nach China gebucht haben, sollten ihren Reiseveranstalter kontaktieren und sich nach kostenlosen Umbuchungsmöglichkeiten erkundigen. Reiseveranstalter wie TUI oder DER Touristik ermöglichen es ihren Kunden beispielsweise, China-Pauschalreisen kostenlos umzubuchen oder sie sogar zu stornieren. Sollte der Reiseveranstalter selbst eine Pauschalreise nach China absagen, wird der Reisepreis selbstverständlich ebenfalls erstattet.
Darüber hinausgehende Möglichkeiten, von einer China-Reise zurückzutreten, gibt es allerdings nicht. Sofern keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, berechtigt die Angst vor einer Infizierung mit Krankheiten nämlich nicht zum kostenlosen Reiserücktritt.
Hilft eine Reiseversicherung bei der Stornierung von China- oder sonstigen Reisen?
Prinzipiell sind sowohl Reiserücktritts- als sich Reiseabbruchversicherungen sinnvoll, um hohe Stornierungskosten oder Rückreisekosten z.B. im Krankheitsfall nicht selbst übernehmen zu müssen.
Wer seine Reise jedoch aktuell allein aus Angst vor einer Virusinfektion gar nicht erst antreten möchte, kann nicht auf die Stornierungskostenübernahme durch seine Versicherung hoffen. Schließlich greift die Reiserücktrittsversicherung nur dann ein, wenn der Urlauber bereits vor Reiseantritt erkrankt ist oder seine Reise aus sonstigen versicherten Gründen nicht antreten kann. Die Sorge, erst auf Reisen zu erkranken, stellt hingegen keinen versicherten Rücktrittsgrund dar.
Nichtsdestotrotz sind aber sowohl Reiserücktritts- als auch Reiseabbruchversicherungen durchaus sinnvoll. Nicht nur im Zusammenhang mit dem Coronavirus gilt das insbesondere für Reiseabbruchversicherungen: Wer seine geplante Reise nicht stornieren kann oder möchte und auf Reisen erkrankt, erhält vom Versicherer mögliche Extrakosten, die durch einen frühzeitigen Reiseabbruch entstehen, ersetzt.