Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer – Das gibt es zu beachten

Corona-Test negativ

Sämtliche Flugpassagiere, die nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren möchten, müssen ab sofort einen negativen Corona-Test vorlegen können. Wie sich diese neue von den bisherigen Corona-Regelungen unterscheidet und was im Falle eines positiven Tests passiert, erklären wir hier.

Corona-Test negativ
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Testpflicht galt bisher nur für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Bisher galt die Regelung, dass nur Reiserückkehrer, die sich zuvor in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hatten, bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Seit dem 30. März 2021 hat sich die Regelung zur Wiedereinreise nach Deutschland allerdings grundlegend geändert: Ab sofort müssen alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen, einen negativen Corona-Test vorlegen. Das negative Testergebnis muss dabei nicht erst beim Eintreffen in Deutschland, sondern bereits vor Abflug am Urlaubsort vorgelegt werden. Das bedeutet: Ohne die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist eine Rückreise mit dem Flugzeug nach Deutschland nicht mehr möglich.

Für wen gilt die Testpflicht und was gibt es zu beachten?

Die neue Corona-Testpflicht gilt ab dem 30. März für alle Personen, die nach Deutschland einreisen. Die Inzidenzwerte des Gebietes, aus dem die Reise nach Deutschland angetreten wird, spielt keine Rolle mehr. Das stellt eine grundlegende Änderung der bisherigen Regeln dar. Bisher galt nämlich: Wer aus einem Land nach Deutschland einreist, das nicht als Corona-Risikogebiet gilt, kann ohne die Vorlage eines Corona-Tests einreisen und muss sich nicht in Quarantäne begeben.

Dafür, dass die neuen Rückreiseregelungen eingehalten werden, sind die Fluggesellschaften verantwortlich. Sie sind verpflichtet, sich von jedem Passagier ein negatives Testergebnis vorlegen zu lassen. Ohne den Negativtest ist es ihnen untersagt, Fluggäste nach Deutschland zu transportieren.

Konkret bedeutet das: Selbstverständlich werden Reisende nicht dazu gezwungen, sich vor ihrer (Rück-)Reise nach Deutschland auf das Coronavirus testen zu lassen. Wer jedoch kein negatives Corona-Testergebnis vorlegen kann oder möchte, muss zumindest auf eine Beförderung durch ein Flugverkehrsunternehmen verzichten. Schließlich ist die Beförderung mit dem Flugzeug nur nach Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses erlaubt.

Was passiert, wenn das Testergebnis positiv ist?

Um mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen zu können, muss dem Beförderer ab sofort ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden. Das Testergebnis darf bei Einreise nach Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Doch was passiert, wenn Urlauber, die nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren möchten, positiv auf das Coronavirus getestet werden?

Sollte das Corona-Testergebnis positiv ausfallen, ist eine Beförderung des Reisenden nach Deutschland nicht gestattet. Das bedeutet: Betroffene Urlauber müssen im Reiseland ausharren, bis die Coronainfektion ausgestanden ist. Dabei müssen sie selbstverständlich die vor Ort geltenden Quarantänevorschriften genau beachten.

Wer kommt für anfallende Quarantänekosten auf?

Werden Urlauber vor ihrer Rückkehr nach Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet, können sie ihre Rückreise mit dem Flugzeug nicht antreten. Sie müssen in ihrem Urlaubsland bleiben und die vor Ort geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Das bedeutet insbesondere: Reisende müssen sich am Urlaubsort – meistens in dafür vorgesehenen Hotels – in Quarantäne begeben.

Die Kosten, die für den verlängerten (Quarantäne-)Aufenthalt anfallen, werden bei Pauschalreisen gelegentlich vom Reiseveranstalter oder von den durch diesen angebotenen Reiseversicherungen getragen. Möglich ist es allerdings auch, dass insbesondere Individualreisende selbst für die durch die Quarantäne entstehenden Zusatzkosten aufkommen müssen. Umso wichtiger ist es aktuell, sich bereits vor einer Urlaubsreise um eine Reisekrankenversicherung zu kümmern, die auch die Kosten einer Unterbringung im Krankheitsfall (z.B. Quarantänekosten) im Urlaubsland übernimmt. Bei der Auswahl müssen Urlauber insbesondere darauf achten, dass die gewählte Versicherung auch die Kosten übernimmt, die aufgrund sogenannter Pandemiefolgen entstehen.