Corona: Reiseabbruchversicherung – jederzeit sicher nach Hause auch in Pandemiezeiten?

Reisewarnung

Das Coronavirus hat sich weltweit ausgebereitet und die Urlaubspläne vieler Menschen komplett über den Haufen geworfen. Allerdings gibt es für potentielle Urlauber auch Grund zur Hoffnung: So wurden in Deutschland bereits einige Lockerungen der Corona-Beschränkungen umgesetzt und auch andere Länder scheinen das Virus immer besser im Griff zu haben.

Reisewarnung
Wer trotz Reisewarnung verreist, riskiert seinen Reiseversicherungsschutz. Quelle: Shutterstock

In vielen Urlaubsländern weltweit gelten aktuell Einreiseverbote und das Auswärtige Amt warnt ausdrücklich vor Auslandsreisen. Trotz der zahlreichen Lockerungen in vielen Ländern keimt Hoffnung, dass die Sommerferien vielleicht doch im Ausland verbracht werden können. Nichtsdestotrotz schwingt bei der vorsichtigen Reiseplanung immer eine gewisse Sorge mit: Was passiert, wenn der Urlaub im Ausland coronabedingt abgebrochen werden muss und wer kommt für anfallende Kosten auf?

Reiseabbruchversicherung schützt vor unerwarteten Zusatzkosten

Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie reiste bei jedem Urlaub stets eine gewisse Unsicherheit mit: Was passiert, wenn ein Familienangehöriger, der Zuhause auf die Kinder aufpasst, plötzlich erkrankt und die Kinderbetreuung nicht mehr übernehmen kann? Was ist zu tun, wenn der Urlauber selbst einen Unfall hat und vorzeitig die Heimreise antreten muss?

Solche oder ähnliche Zwischenfälle sorgen nicht nur dafür, dass der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss. Zusätzlich dazu kosten sie auch jede Menge Geld. Schließlich kommt der Reiseveranstalter in diesen Situationen beispielsweise nicht für die Umbuchungskosten des Rückflugs auf.

Allerdings haben Urlauber die Möglichkeit, sich durch Abschluss einer Reiseabbruchversicherung vor finanziellen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse auf Reisen zu schützen. Schließlich kommt die Versicherung dann, wenn die Reise aus nicht vorhersehbarem Grund abgebrochen werden muss, für sämtliche Kosten auf, die durch die vorzeitige Rückreise entstehen.

Vielen Reiselustigen scheint der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung darum gerade in Corona-Zeiten besonders sinnvoll. Schließlich scheint gerade jetzt die „Zeit der nicht vorhersehbaren Ereignisse“ zu sein. Gerade darum wollen sich Urlauber, wenn Reisen wieder möglich sind, so gut wie möglich für alle Eventualitäten absichern.

Besondere Versicherungsregeln aufgrund von Reisewarnungen

Wie bereits angesprochen, warnt das Auswärtige Amt derzeit ausdrücklich vor sämtlichen Auslandsreisen. Diese Reisewarnung ist jedoch nicht mit einem „Reiseverbot“ zu verwechseln. Das bedeutet: Deutschen Staatsbürgern ist die Ausreise aus Deutschland jederzeit möglich. Sofern im gewünschten Reiseland kein Einreiseverbot gilt, können sie darum prinzipiell jederzeit reisen.

Obwohl die offizielle Reisewarnung also keinem Reiseverbot entspricht, hat sie dennoch Einfluss auf bestimmte Reiseversicherungen. Insbesondere der Schutz durch eine Reiseabbruchversicherung besteht nämlich dann nicht, wenn Urlauber die offiziellen Reisewarnung ignorieren und sich dennoch ins Ausland begeben.

Das bedeutet: Solange die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vom 17. März 2020 nicht aufgehoben worden ist, kann sich, wer trotzdem ins Ausland reist, auf einen Versicherungsschutz durch seine Reiseabbruchversicherung nicht verlassen! Das kann in bestimmten Fällen ein großes Kostenrisiko mitbringen und sollte unbedingt vermieden werden. Derzeit gilt die weltweite Reisewarnung bis zum 14. Juni 2020 – ob diese verlängert wird, bleibt abzuwarten.

Was passiert, wenn Urlauber aufgrund einer Covid-19-Erkrankung die Rückreise aus dem Urlaub nicht antreten können?

Es ist denkbar, dass die Reisewarnung des Auswärtigem Amtes in absehbarer Zeit aufgehoben wird. Schließlich haben viele Länder das Coronavirus immer besser im Griff. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass gleichzeitig das Virus komplett verschwindet. Dementsprechend wird es notwendig sein, bei zukünftigen Reisen besondere Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zu beachten.

Denkbar ist es allerdings auch, dass Urlauber zukünftig und trotz aller Vorsicht im Ausland an Covid-19 erkranken. Die Erkrankung könnte dann auch mit Quarantänemaßnahmen und einem – ungewollt – verlängerten Aufenthalt im Urlaubsland verbunden sein. Doch wer kommt für die hierdurch entstehenden Kosten auf?

Zu beachten ist: Covid-19 wurde durch die WHO als Pandemie eingestuft. Viele Versicherer schließen ihre Einstandspflicht jedoch gerade im Fall einer Pandemie aus! Um Zusatzkosten aufgrund einer coronabedingt verspäteten Rückreise oder ähnlichem zu vermeiden, muss darum genau auf die Versicherungsbedingungen geachtet werden.