Die Reisemöglichkeiten weltweit sind aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Die meisten Deutschen haben ihre Reisepläne darum angepasst und verbringen die Ferien innerhalb Europas. Allerdings ist das Coronavirus auch hier noch nicht besiegt. Einige Länder innerhalb Europas gelten darum wieder oder nach wie vor als Risikogebiete. Ein Urlaub dort zieht einen Corona-Pflichttest nach sich.
Wer entscheidet, welche Land als Risikogebiet gilt?
Die Liste der Länder, die noch oder wieder als Corona-Risikogebiete gelten, wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Zeitweise hatte das RKI darauf verzichtet, Coronavirus-Risikogebiete zu benennen. Das hing damit zusammen, dass das Ansteckungsrisiko global als gelichermaßen hoch eingestuft wurde. Da die Infektionszahlen in vielen Ländern der Welt allerdings zurückgegangen sind, wird die Gefahr einer Ansteckung heute nicht mehr als global gleich hoch betrachtet.
Aufgrund dieser örtlichen Schwankungen ist das RKI seit dem 16. Juni wieder dazu übergegangen, seine Liste der Corona-Risikogebiete zu aktualisieren.
Wie wird ein Land oder eine Region zum Risikogebiet?
Als Corona-Risikogebiete definiert das RKI solche Regionen, in denen eine besonders hohe Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht. Um festzustellen, wie groß diese Gefahr in einzelnen Ländern oder Regionen ist, zieht das RKI mehrere Beurteilungskriterien heran. Insbesondere werden allerdings die aktuellen Infektionszahlen betrachtet. Liegen diese bei mehr als 50 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten Woche, deutet das auf ein erhöhtes Risiko hin.
Wird die Grenze von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner überschritten, prüft das RKI anhand weitere Faktoren, ob tatsächlich ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Zu den weiteren berücksichtigten Faktoren zählen dabei:
- Erkrankungshäufigkeit
- Ausbruchsart (lokal oder sogar flächendeckend)
- Die Entwicklung der täglich gemeldeten Fallzahlen
- Die vor Ort ergriffenen Gegenmaßnahmen
- Die Anzahl der vor Ort durchgeführter Corona-Tests
- Die Anzahl der in andere Länder oder Regionen „exportierten“ Fälle
Liefert der betroffene Staat keine Informationen zu den genannten Punkten, wird das bei der Risikobewertung ebenfalls berücksichtigt.
Kommt das RKI zu dem Ergebnis, dass es sich bei einem Land um ein Risikogebiet handelt, stimmt es sich mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie mit dem Bundesministerium des Innern ab. Teilen die anderen Institutionen die Einschätzung des RKI, wird das betreffende Land zum Risikogebiet erklärt.
Welche europäischen Länder gelten als Risikogebiete?
Aktuell gelten folgende Länder bzw. Gebiete innerhalb Europas als Corona-Risikogebiete:
- Albanien
- Belarus/Weißrussland
- Belgien (Provinz Antwerpen)
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Kasachstan
- Kosovo
- Luxemburg
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Republik Moldau
- Rumänien
- Russland
- Serbien
- Spanien (Aragón, Katalonien, Navarra sowie das Baskenland und Madrid)
- Türkei (ausgenommen Antalya, Aydin, Izmir, und Muğla)
- Ukraine
Was passiert bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet?
Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind entsprechend der Testpflichtverordnung dazu verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis vorzulegen oder sich binnen 14 Tagen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland einem Corona-Test zu unterziehen. Innerhalb Deutschlands ist der Test kostenfrei. Für die Durchführung des Corona-Tests im Ausland muss der Reisende selber aufkommen. Die meisten – dennoch ratsamen – Auslandskrankenversicherungen kommen für die Testkosten nicht auf.
Ist der Corona-Test nach der Rückkehr positiv, muss sich der Betreffende in Quarantäne begeben. Zu beachten ist allerdings, dass auch ein negatives Testergebnis nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht zwingend von der Quarantänepflicht entbindet.
Zwar führt ein negatives Testergebnis in den meisten Bundesländern dazu, dass keine Heimquarantäne erforderlich wird. In manchen Bundesländern ist für die Aufhebung der Quarantänepflicht allerdings eine weitere Folgetestung notwendig.