Auf Australiens wohl bekanntestem Berg, dem auch Ayers Rock genannten Uluru, herrscht Kletterverbot. Was viele Touristen enttäuscht, ist ein wichtiger Schritt für Australiens Ureinwohner. Schließlich ist der Berg für sie heiliges Gebiet – und Touristenmassen, die sich auf ihm tummeln sind ihnen ein entsprechender Graus.
Saftige Geldstrafen für Uluru-Bergsteiger
Der Uluru, Australiens wohl berühmtester Berg, ist 348 Meter hoch und befindet sich inmitten der australischen Wüste. Gerade kletterfreudige Touristen zog der Felsen stets magisch an. Kein Wunder, schließlich ließ sich beim Klettern und Wandern auf dem Uluru ein herrlicher Ausblick über die Dünenlandschaften Zentralaustraliens genießen.
Doch damit ist jetzt Schluss: Seit dem 26. Oktober 2019 darf auf dem Berg nicht mehr geklettert werden. Zuvor war das Besteigen des Uluru auf einer gekennzeichneten Strecke erlaubt – und diese Möglichkeit wurde auch täglich von durchschnittlich etwa 140 Personen gerne wahrgenommen. Aber warum darf der Berg nunmehr nur noch aus der Luft oder vom Boden aus betrachtet werden?
Mit dem Verbot ist die Nationalparkverwaltung den Bitten der Anangu, einem Stamm der Aborigines, nachgekommen. Die Ureinwohner Australiens bevölkern das Gebiet um den Uluru schon seit mindestens 10.000 Jahren. Der rötlich schimmernde Berg wird von ihnen als heilig betrachtet. Dass der heilige Berg mehr und mehr als Abenteuerspielplatz für Touristen diente und auf dem ausgewiesenen Kletterpfad insgesamt 37 Menschen zu Tode kamen, war für die Anangu darum unerträglich.
Aus Respekt vor der Kultur und den Gesetzen der Ureinwohner wurde darum bereits 2017 beschlossen, das Klettern auf dem Uluru endgültig zu verbieten. Nun sind dem Beschluss Taten gefolgt und das Besteigen des Ayers Rock ist endgültig untersagt – wer dennoch versucht, den Berg gesetzeswidrig zu erklimmen, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 630 australischen Dollar (umgerechnet rund 390 Euro) rechnen.
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Hilft die Reisehaftpflichtversicherung bei Gesetzesübertretung?
Eine Reisehaftpflichtversicherung übernimmt regelmäßig solche Kosten, für die auch eine Haftpflichtversicherung im Inland aufkommt. Üblicherweise sind dabei folgenden Leistungen von der Reisehaftpflichtversicherung umfasst:
- Ausgleich von Personenschäden: Der Versicherer springt ein, wenn der Versicherte Personenschäden (bis zu einer vereinbarten Maximalhöhe) verursacht. Solche Schäden können etwa bei einem Skiunfall entstehen
- Ausgleich von Sachschäden: Auch Sachschäden an Fahrzeugen, Möbeln oder sonstigen Gegenständen sind während der Reise versichert. Beispiel: Der Reisende stößt im Urlaub versehentlich eine teure Vase um
- Ausgleich von Vermögensschäden: Verursacht der Versicherte den Vermögensschaden eines anderen, erstattet die Versicherung diesen bis zur vereinbarten Höhe
Bricht der Versicherte hingegen ein Gesetz oder verursacht einen Schaden wissentlich, kommt die Reisehaftpflichtversicherung für solche Kosten nicht auf. Das gilt für das widerrechtliche Besteigen des Uluru genauso wie etwa für Geldstrafen für das Rauchen trotz Rauchverbot oder ähnliche Verhaltensweisen.
Sofern die Privathaftpflichtversicherung aber nicht bereits eine weltweite Deckung beinhaltet, lohnt sich der Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung dennoch. Schließlich können schon durch eine kleine Unachtsamkeit oder einen Unfall hohe Schadensersatzansprüche oder Eigentumsschäden entstehen. Und diese wiederum können den ungewollt Schädigenden schnell in existenzielle Finanznot bringen.