Aufgrund der Corona-Pandemie verbringen die meisten Menschen ihre Zeit aktuell überwiegend zuhause. Denjenigen, die dabei nicht von zuhause aus arbeiten, kann die viele, unfreiwillig dazugewonnene Freizeit oft allerdings ganz schön lang werden. Ist der Frühjahrsputz erledigt, tragen sich viele Menschen darum mit dem Gedanken, die freie Zeit für einen Tagesausflug ans Meer oder sogar für ein verlängertes Wochenende in einem Nachbarland Deutschlands zu nutzen. Doch ist das aktuell überhaupt erlaubt und was gibt es dabei zu beachten?
Reisewarnung für alle touristischen Reisen
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt aktuell eine Reisewarnung der Bundesregierung. Diese gilt weltweit und umfasst alle Reisen zu touristischen Zwecken. Konkret ist damit gemeint: Die Bundesregierung warnt ausdrücklich davor, Deutschland zu verlassen.
Allerdings bedeutet das nicht, dass deutsche Staatsbürger daran gehindert würden, das Land zu verlassen. Wer von Deutschland aus in ein Nachbarland reisen möchte, kann das prinzipiell tun. Möglich ist es allerdings, dass das Zielland die Einreise verweigert.
Einige Nachbarländer erlauben die Einreise aus Deutschland nicht
Wie schon gesehen, ist auch in Pandemiezeiten niemandem die Ausreise aus Deutschland verboten. Aber bedeutet das auch, dass ein Wochenendausflug in sämtliche Nachbarländer jederzeit problemlos möglich ist?
Ob die Einreise in ein Nachbarland Deutschlands aktuell möglich ist, hängt von den Einreisebestimmungen des Ziellandes ab. Obwohl es bisher stets möglich war, sich innerhalb der EU-Länder ohne Grenzkontrollen frei zu bewegen, sind die Einreisebestimmungen nämlich im Rahmen der Coronakrise teils drastisch verschärft worden. So ist etwa eine Einreise nach Dänemark, Polen oder Tschechien nicht ohne einen triftigen Grund möglich. Auch mit der Einreise in die Schweiz oder nach Österreich verhält es sich ähnlich.
Reisen nach Holland, Luxemburg oder auch Flugreisen in andere europäische Länder sind allerdings weiterhin auch aus Deutschland möglich. Allerdings bedeutet das nicht, dass ein Wochenendtrip oder ein Tagesausflug in ein anderes EU-Land aktuell ratsam und sinnvoll wären.
Warum ein Ausflug ins Ausland aktuell sogar mit einer Reiseversicherung ein Risiko darstellt
Aktuell ist die Einreise nach Deutschland ausschließlich deutschen Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands erlaubt. Bürger aus anderen EU-Ländern müssen hingegen einen triftigen Grund für ihre Ein- oder Durchreise durch Deutschland nachweisen können.
Prinzipiell bedeutet das: Auch wer sich jetzt auf einen Kurztrip ins Ausland begibt, kann prinzipiell nach Deutschland zurückreisen. Allerdings sollte nicht vergessen werden, warum Deutschland aktuell überhaupt Grenzkontrollen durchführt und selbst EU-Bürgern die Einreise verweigert:
Die strengeren Kontrollen und grenzschützenden Maßnahmen dienen dazu, die Verbreitung des gefährlichen Coronavirus einzudämmen. Schließlich ist dessen Weiterverbreitung insbesondere während Urlaubsreisen und Kurztrips besonders wahrscheinlich. Zwar ist es prinzipiell möglich, einen Ausflug ans Meer oder ins Ausland zu machen – eine richtige und verantwortungsvolle Entscheidung ist das jedoch nicht!
Zu bedenken ist nämlich, dass eine Reise zu Corona-Zeiten auch für den Ausflügler selbst ein Risiko darstellt. Schließlich kann er sich im Ausland nicht nur mit dem Virus infizieren, sondern im Falle eines Krankheitsausbruchs beispielsweise auch von behördlichen Quarantänemaßnahmen betroffen sein.
Erschwerend kommt außerdem hinzu: Müssen viele ausländische Ausflügler aufgrund von Covid-19 im Ausland behandelt werden, kann das die lokalen Gesundheitssysteme zusätzlich stark belasten. Außerdem können sich aus einer Behandlung im Ausland finanzielle Negativkonsequenzen sogar für den Betroffenen ergeben. Das hängt damit zusammen, dass die deutschen Krankenkassen die überwiegenden, aber oft nicht die gesamten Behandlungskosten im EU-Ausland übernehmen.
Die nicht übernommenen Extrakosten, die üblicherweise durch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt sind, muss der Reisende derzeit oft selbst bezahlen. Schließlich muss die Reisekrankenversicherung für solche Kosten, die der Versicherte aufgrund seines rücksichtslosen Verhaltes (Reisen trotz Reisewarnung) selbst verschuldet hat, nicht aufkommen.