Aufgrund der nach wie vor steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen wird der Lockdown in Deutschland nochmals verlängert. Zumindest bis zum 18. April bleiben Hotels geschlossen. Außerdem gibt es rund um Ausflüge sowie In- und Auslandsreisen einiges zu beachten.
Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht möglich
Aufgrund des verlängerten Lockdowns sind Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen innerhalb Deutschlands weiterhin nicht möglich. Zumindest zu touristischen Zwecken dürfen Reisende aktuell und bis vorerst zum 18. April nicht beherbergt werden. Auch Campingplätze dürfen keine Besucher empfangen. Hieraus ergibt sich faktisch ein Verbot von Ferienreisen innerhalb Deutschlands.
Dennoch steht einem Familienbesuch zu Ostern allerdings nichts im Wege. Das gilt auch dann, wenn Angehörige in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland leben. Laut der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen dürfen sich nämlich bis zu fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten privat treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Grundsätzlich erlaubt ist es darum auch, Freunde oder Verwandte im genannten Rahmen zu empfangen und in den eigenen vier Wänden zu beherbergen. Lediglich eine Hotelübernachtung in einer anderen Stadt kommt im Rahmen von Osterbesuchen nicht infrage.
Sind Tagesausflüge auch während des verlängerten Lockdowns erlaubt?
Wie schon gesehen, sind Tagesausflüge in andere Städte oder Bundesländer nicht verboten. Dienen sie jedoch nicht dazu, einige wenige Verwandte an Ostern zu besuchen, wird angeraten, auf sie zu verzichten. Lediglich die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern ist zu rein touristischen Zwecken aktuell nicht gestattet.
Außerdem gilt: In den sogenannten Corona-Hotspots – also in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – ist ein Verbot von Tagesausflüge möglich. In den Hotspots kann dann die sogenannte „15-Kilometer-Regel“ greifen. Durch diese kann der Bewegungsradius von Bürgern auf 15 Kilometer rund um ihren Wohnort begrenzt werden.
Verschärfung der Maskenplicht auf Reisen
Wer aktuell mit dem Bus oder Zug reisen möchte, ist in den Transportmitteln sowie am Bahnhof zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Teilweise ist das Tragen einer FFP2- oder einer OP-Maske auch im regionalen öffentlichen Personennahverkehr Pflicht.
Bleiben Auslandsreisen weiterhin erlaubt?
Obwohl der Lockdown verlängert und teilweise sogar verschärft wurde, bleiben Auslandsreisen weiterhin erlaubt. Allerdings muss, wer aktuell ins Ausland reist, besonders vorsichtig sein. Zum einen bedeutet das, dass Reisen auch ins EU-Ausland nicht ohne eine passende Auslandskranken– sowie eine Reiserücktrittsversicherung angetreten werden sollten. Zum anderen müssen die Hygienevorschriften sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske – allein aus Selbstschutzgründen – besonders gewissenhaft befolgt werden.
Außerdem sollten Urlauber vor einer Reise bedenken: Die Regelungen rund um Auslandsreisen können sich derzeit schnell ändern. Reiserückkehrer, die nicht aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen sich aktuell beispielsweise nicht in Quarantäne begeben. Es erscheint jedoch möglich, dass gerade diese Regelung in näherer Zukunft eventuell gekippt werden könnte. Auch dieses Risiko muss bei der Reiseplanung aktuell berücksichtigt werden.