Bereits am 5. Januar wurden teilweise erweiterte Corona-Maßnahmen verkündet. Hierbei wurde auch ein auf 15 Kilometer begrenzter Bewegungsradius festgelegt, der in Corona-Hotspots gelten soll. Das wirft die Frage auf, ob Personen aus betroffenen Gebieten Fernreisen dennoch antreten dürfen oder nicht.
15-Kilometer-Bewegungsradius gilt nur in Hotspots
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass sich Menschen in Gebieten mit besonders ausgeprägtem Corona-Infektionsgeschehen nur noch maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Diese Radius-Regel soll dabei in Landkreisen und Städten zur Anwendung kommen, in der die 7-Tages-Inzidenz einen Wert von 200 übersteigt. Es liegt allerdings bei den einzelnen Ländern, die Vereinbarung auf landesrechtlicher Ebene umzusetzen.
Neben Unsicherheiten, die die Regelung insbesondere in ländlichen Gebieten auslöst, sorgt sie auch unter denjenigen für Unklarheiten, die bereits seit Längerem eine Reise planen. Muss die Reise kostenpflichtig storniert werden? Oder ist es trotz Radius-Regelung möglich, eine Fernreise anzutreten? Leider sind die Regelungen hierzu alles andere als einheitlich. Nur einige Länder haben sich hierzu bereits positioniert – in den übrigen ist die Lage unklar.
Berlin will Flugreisen unterbinden
Zwar ist die 15-Kilometer-Regelung in Berlin bereits in Kraft getreten, gilt aber aufgrund einer Inzidenz unter 200 (noch) nicht. Bei steigenden Inzidenzwerten dürfen sich Berliner nur noch höchstens 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernen. Allerdings wäre der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) trotz 15-Kilometer-Regelung noch erreichbar.
Gegenüber dem rbb stellte der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz jedoch klar, dass auch Flugreisen von der 15-Kilometer-Regelung betroffen sein sollten. Sie wären dementsprechend nicht mehr möglich, sodass die Radius-Regelung faktisch einem Reiseverbot für die Berliner Einwohner gleichstünde.
Bayern sieht Ausnahmen für Fernreisen vor
Anders als Berlin hat der Freistaat Bayern bereits gebuchte Fernreisen im Rahmen seiner Regelungen zu Ausgangssperren in Corona-Hotspots mitbedacht. Hier muss die nächtliche Ausgangssperre bereits jetzt dann nicht beachtet werden, wenn eine vor dem 16. Dezember 2020 gebucht Reise, die nicht kostenlos stornierbar ist, angetreten werden soll. Ob diese Ausnahme auch im Zusammenhang mit der Radius-Regel gelten soll, ist bisher noch nicht abschließend geklärt.
NRW untersagt sämtliche Fernreisen aus Hotspots
In Nordrhein-Westfalen positioniert sich das Ministerium klarer zu Fernreisen aus Corona-Hotspots. Dort, wo die 15-Kilometer-Regelung gilt, sind sämtliche Fahrten und Reisen im Freizeitzusammenhang untersagt, sofern sie es erforderlich machen, sich weiter als 15 Kilometer vom Wohnort zu entfernen. Auch bereits gebuchte Reisen dürfen demnach nicht angetreten werden.
Hessen & Sachsen: Auslandsreisen von der Radius-Regelung nicht betroffen
Die hessische Landesregierung stellte bereits klar, dass von der 15-Kilometer-Regelung nur tagestouristische Ausflüge erfasst sein sollen. Von Auslandsreisen wird zwar abgeraten – dennoch dürfen sie aber auch von Personen aus Corona-Hotspots angetreten werden.
Ähnliches legt auch das sächsische Sozialministerium fest. In Sachsen soll von der 15-Kilometer-Regelung nämlich explizit nicht ein Reiseantritt (und damit auch Fahrten zum Flughafen) erfasst sein. Allerdings werden zukünftige Änderungen dieser Regelung nicht ausgeschlossen.
Radius-Regel gilt in Thüringen lediglich als Gebot
Bezüglich der Radius-Regelung erklärt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, dass diese in Thüringen als Ge- nicht aber als Verbot gelten solle. Dementsprechend sind Hotspot-Bewohner zwar gehalten, Reisen ins Ausland zu touristischen Zwecken zu unterlassen – dennoch ist ein Reiseantritt aber rechtlich nicht verboten.
Das müssen Urlauber jetzt außerdem beachten
Reisen ins Ausland – auch zu touristischen Zwecken – sind aktuell nicht schlechthin verboten. Sogar für Bewohner von Corona-Hotspots sind sie weitestgehend weiterhin möglich. Aufgrund des weltweiten Pandemiegeschehens sind sie aber nicht ratsam.
Wer trotzdem reisen muss oder eine gebuchte Reise nicht stornieren kann, sollte auf einen passenden Reiseschutz achten. Um sich selbst zumindest vor finanziellen Schäden durch einen Reiseantritt zu schützen, sind bei sämtlichen Auslandsreisen darum aktuell zumindest eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktritts– und Reiseabbruchversicherung wichtig.