Am 15. Juni sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die meisten EU-Urlaubsländer aufgehoben worden. Doch was genau bedeutet das für einen Urlaub im EU-Ausland und was müssen Urlauber dabei beachten?
Endlich Urlaub: Reiseveranstalter und Bahn fahren ihr Angebot hoch
Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung vor Reisen in Ausland gewarnt. Die Reisewarnung galt weltweit und umfasste auch sämtliche Länder innerhalb der Europäischen Union. Zwar handelt es sich bei einer Reisewarnung nicht um ein Reiseverbot – faktisch hielt die Reisewarnung aber viele davon ab, ihren Sommerurlaub 2020 planen zu können. Das galt nicht zuletzt darum, weil viele Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und die Bahn ihr Angebot drastisch reduziert hatten.
Seit dem 15. Juni ist damit jedoch Schluss: An diesem Datum sind die offiziellen Reisewarnungen der Bundesregierung für einen Großteil Europas nämlich aufgehoben worden. Unter Einhaltung der auch in Deutschland geltenden Hygiene- und Sicherheitsregeln können die meisten Länder Europas nun wieder bereist werden. Keine Reisewarnung besteht dabei auch für die beliebten europäischen Haupturlaubsländer Italien, Kroatien, Österreich, Frankreich und Griechenland.
Allerdings hat nicht nur das Auswärtige Amt seine Reisewarnung aufgehoben. Auch die Grenzkontrollen bei Einreise nach Deutschland aus einem Nachbarland fallen weg. Das macht Reisen innerhalb der EU unkompliziert und ohne große Einschränkungen möglich. Es verwundert also nicht, dass auch die Deutsche Bahn, viele Reiseveranstalter sowie etliche Fluggesellschaften ihr Reiseangebot bereits wieder hochfahren. Aber: Die Wiederaufnahme der üblichen Urlaubsangebote erfolgt schrittweise. Dementsprechend sind nicht alle Angebote sofort und in vollem Umfang wieder verfügbar.
Reisen innerhalb der EU sind beliebt – aber noch nicht in alle Länder möglich
Mit Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes haben viele Reiseveranstalter ihren Betrieb wieder – fast regulär – aufgenommen. Und auch der Reisefreude der Deutschen hat die Corona-Pandemie offenbar nur wenig geschadet. So freut sich der Reiseveranstalter TUI beispielsweise über reges Interesse an seinen angebotenen Mallorca-Reisen: Innerhalb weniger Stunden waren die ersten Pauschalreiseangebote auf die Baleareninsel bereits ausverkauft.
Trotz großer Reisefreude sind dem Urlaubsvergnügen allerdings weiterhin einige Grenzen gesetzt. Schließlich wurde die offizielle Reisewarnung für Nicht-EU-Länder verlängert. Und auch innerhalb der EU wird von Reisen nach Finnland, auf Spaniens Festland, Schweden und Norwegen derzeit noch offiziell abgeraten. Zusätzlich dazu besteht in Finnland und für das spanische Festland sogar eine Einreisesperre, die jedoch in den kommenden Wochen aufgehoben werden sollte.
Versicherungsschutz besteht nur in Ländern ohne Reisewarnung
Selbst bei bestehender Reisewarnung können Urlauber prinzipiell reisen, wohin sie möchten. Das gilt zumindest dann, wenn für das Urlaubsland keine Einreisebeschränkungen bestehen. Auch eine bestehende Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Allerdings kann eine Reise in Länder, für die aktuell noch eine Reisewarnung besteht, Nachteile mit sich bringen, die nur wenige Urlauber bedenken:
Besteht eine Reisewarnung für das Urlaubsland, schränkt das den Krankenversicherungsschutz nicht unerheblich ein. Sowohl die gesetzliche als auch viele private Versicherer sind bei Bestehen von Reisewarnungen vertraglich nämlich meist nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Sogar auf extra für den Urlaub abgeschlossene Reisekrankenversicherungen kann Ähnliches zutreffen.
Aus Gründen der Vorsicht und um Extrakosten zu vermeiden, ist es darum sinnvoll, nur die Länder zu bereisen, für die keine Reisewarnung gilt. Bei Reisen in Länder ohne Reisewarnung ist es außerdem auch möglich, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung sowie andere sinnvolle Zusatzversicherung für den Urlaub abzuschließen, ohne eine coronabedingte Einschränkung des Versicherungsschutzes befürchten zu müssen.