Obwohl die Corona-Pandemie noch nicht überstanden ist, wird Urlaub nach und nach in immer mehr Ländern möglich. Auch Spanien öffnet seine Grenzen langsam aber sicher wieder für Touristen. Doch wie könnte der Sommerurlaub 2020 auf Mallorca aussehen und sind auch Ausflüge zum Ballermann wie gewohnt möglich?
Mallorca-Einreise seit Juni wieder möglich
Durch die Altstadt Palmas schlendern, die Kathedrale besuchen oder am Ballermann feiern – all das ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich. Wegen der zweitweise sehr angespannten Corona-Situation in Spanien gingen viele Urlauber davon aus, auf einen Besuch ihrer liebsten Baleareninsel für längere Zeit verzichten zu müssen.
Mittlerweile sieht es jedoch, was einen Besuch auf Mallorca angeht, wieder besser aus: Nicht nur hat die Bundesregierung die Absicht angekündigt, ihre derzeit geltenden Reisewarnungen nicht zu verlängern. Zusätzlich dazu wurde auch von spanischer Seite die Absicht geäußert, Touristen schon bald wieder in das Land einreisen zu lassen. Doch wie könnte ein Urlaub auf Mallorca 2020 aussehen? Und was gibt es auf der Insel in Corona-Zeiten zu beachten?
Aktuell ist noch keine ungehinderte Einreise nach Mallorca möglich
Wer bereits auf gepackten Koffern sitzt und seine Abreise nach Mallorca kaum erwarten kann, muss sich noch etwas gedulden. Schließlich ist aktuell noch keine ungehinderte Einreise für Touristen aus der EU möglich. Insbesondere die aktuell noch geltende zweiwöchige Quarantänepflicht hindert daran, einen Kurztrip auf die Insel zu unternehmen.
Allerdings teilte die spanische Regierung unlängst mit, dass die Quarantänepflicht für Urlauber aus Deutschland, Frankreich sowie aus Skandinavien ab 22. Juni entfallen soll.
Allerdings gilt die quarantänefreie Einreise nicht in allen spanischen Regionen. Vielmehr soll sie nur in folgenden Gebieten möglich sein:
- Auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Mallorca, Cabrera und Menorca)
- Auf den Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, El Hierro, La Gomera, La Graciosa)
Wann genau auch andere spanische Regionen wieder für die quarantänefreie Einreise von Touristen geöffnet werden, ist hingegen noch unklar.
Was erwartet Besucher im Juni auf Mallorca?
Bereits seit Ende Mai sind auf Mallorca viele Stände wieder geöffnet. Allerdings ist an Strandurlaub, wie ihn viele aus den letzten Jahren kennen, aktuell nicht zu denken. Spanien hat nämlich vor, seine Strände nur schrittweise und nicht in allen Regionen gleichzeitig zu öffnen.
Darüber hinaus müssen selbstverständlich auch von Touristen verschiedene Corona-Regeln eingehalten werden. Vergleichbar mit den deutschen Regeln muss dabei auch auf Mallorca Folgendes beachtet werden:
- Es ist stets ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zu anderen einzuhalten
- Gruppen dürfen nur aus maximal 15 Personen bestehen
- In Restaurants und Bars sind die Gästezahlen beschränkt
Insbesondere die klassischen „Ballermann-Partys“ dürften darum in diesem Jahr wohl ausfallen. Das Erkunden der Strände und vieler anderer Sehenswürdigkeiten Mallorcas dürfte hingegen – mit dem nötigen Abstand und entsprechender Vorsicht – möglich sein.
Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten Touristen sonst noch beachten?
Auch auf Mallorca haben Urlauber lediglich die Möglichkeit, sich durch geeignete Hygiene- und Abstandsmaßnahmen so gut es geht vor dem Coronavirus zu schützen. Darüber hinaus gibt es derzeit noch keine geeigneten Maßnahmen, um eine Infektion sicher auszuschließen. Sollte sich ein Urlauber trotz Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und Hygienegebote vor Ort mit dem Coronavirus infizieren, kommen die deutschen Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen für die entstehenden Behandlungskosten auf.
Zu bedenken ist allerdings: Bei Behandlungen im Ausland können stets Extrakosten entstehen, die über die von der deutschen Krankenkasse übernommenen Sätze hinausgehen. Um solche Kosten nicht selbst tragen zu müssen, kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Viele Auslandskrankenversicherer übernehmen eventuell entstehende Extrakosten problemlos. Das ist zumindest dann der Fall, wenn zum Reisezeitpunkt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mehr bestand.