Ganz egal, ob Pauschal- oder Individualreise: Viele Urlauber müssen aufgrund der Corona-Krise jetzt auf ihre langersehnten Ferien verzichten. Schließlich haben die meisten Reiseländer Einreisebeschränkungen auch für deutsche Touristen verhängt und die Zahl der internationalen Flüge wurde drastisch reduziert. Darüber hinaus gilt außerdem seit dem 17. März eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Im Ausland während der Corona-Krise: Was gibt es zu beachten?
Eine Situation, die es so noch nie gab und die die Urlaubspläne vieler auf den Kopf stellt. Doch was ist mit den Deutschen, die nicht etwa auf ihren geplanten Urlaub verzichten müssen, sondern aktuell im Ausland – vielleicht sogar in Quarantäne – festsitzen?
Aufgrund der Corona-Krise müssen Flüge und Pauschalreisen aktuell weltweit abgesagt werden. In vielen Ländern haben Hotels geschlossen und das alltägliche Leben ist stark eingeschränkt. Für diejenigen, die sich bereits auf ihren Urlaub gefreut haben, ist das ärgerlich. Schließlich müssen sie aufgrund von Schließungen und Flugausfällen schweren Herzens auf ihren Urlaub verzichten.
Eine Absage des langersehnten Urlaubs ist ärgerlich – schlimmer noch trifft es allerdings diejenigen, die sich jetzt bereits im Ausland befinden. Teilweise sitzen diese Menschen nämlich in ihrer Urlaubsregion fest. Eine Vielzahl von Flügen ist abgesagt worden und viele Urlauber wissen aktuell nicht, wie und wann sie nach Deutschland zurückkehren können. Doch wer hilft ihnen weiter?
Sofern aus dem Reiseland gar keine Flüge mehr nach Deutschland stattfinden, hilft die Bundesregierung deutschen Staatsbürgern, die sich aktuell im Ausland befinden, weiter. Für eine umfangreiche Rückholaktion deutscher Urlauber hat der Bund dazu 50 Millionen Euro bereitgestellt und holt Urlauber derzeit mit Hilfe des Auswärtigen Amtes aus vielen Urlaubsländern zurück.
Sofern hingegen noch eine Reiseverbindung aus dem Urlaubsland nach Deutschland besteht, können Reisende vorhandene Flugtickets für ihre Rückreise nach wie vor nutzen. An der Grenze abgewiesen werden sie bei ihrer Rückkehr selbstverständlich nicht – sie müssen sich jedoch in 14-tägige Quarantäne begeben. Allerdings sollten Urlauber vor Reiseantritt Rücksprache mit ihrer Airline halten. Nicht selten ändern sich aktuell nämlich Abflugzeiten oder Flüge werden umgebucht.
Was ist zu tun, wenn Urlauber im Ausland in Quarantäne müssen?
Sofern Urlauber im Ausland von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, ist es wichtig, die Anweisungen der Behörden vor Ort zu befolgen. Schließlich ist ein Rückflug nach Deutschland – mit Hilfe des Auswärtigen Amtes oder aus eigener Kraft – erst dann möglich, wenn sich der Urlauber nicht mehr in Quarantäne befindet.
Daran, dass auch deutsche Urlauber die örtlichen Quarantänevorschriften befolgen müssen, ändert selbstverständlich eine eventuell vorhandene Reiseabbruchversicherung nichts. Sind im Reiseland Quarantänemaßnahmen angeordnet, lässt sich die Rückreise auch mit Hilfe des Versicherers nicht beschleunigen.
Allerdings gilt: Sollte sich der Reisende selbst oder ein naher Angehöriger im Urlaubsland mit dem Coronavirus anstecken, übernimmt die Reiseabbruchversicherung üblicherweise die Kosten für den Reiseabbruch. Was hingegen die Behandlungskosten aufgrund einer Virusinfektion im Ausland anbelangt, können sich Urlauber diesbezüglich in den meisten Fällen auf ihre Auslandsreisekrankenversicherung verlassen.